Das Steuergesetz sowie das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sollen in mehreren Punkten angepasst werden. Insbesondere soll die kalte Progression künftig jährlich ausgeglichen werden, was zu einer Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führen würde. Ebenso sollen die gesetzlichen Grundlagen für ein digitales Archiv der Steuerakten geschaffen werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.
Kalte Progression - Ausgleich analog der direkten Bundessteuer
Mit dem jährlichen Ausgleich der kalten Progression will der Regierungsrat eine erheblich erklärte Motion aus dem Grossen Rat umsetzen. Dabei ist vorgesehen, den Teuerungsausgleich nach dem Modell bei der direkten Bundessteuer vorzunehmen. Die jährliche Anpassung der Tarifstruktur und der Sozialabzüge soll an den Teuerungsverlauf gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise gebunden werden. Der jährliche Ausgleich der kalten Progression verlangsamt das künftige Wachstum beim Steuerertrag. Bei einer Teuerung von beispielsweise 1,0 Prozent fallen künftig beim Kanton rund drei Millionen und bei den Gemeinden vier Millionen Franken weniger Steuern an. Durch diese Mindereinnahmen wird der künftige Spielraum für Steuergesetzrevisionen mit finanziellen Auswirkungen geschmälert.
Digitale Full-Tax bereits ab 2012
Im Weiteren laufen derzeit unter dem Namen „Full-Tax“ die Projektarbeiten für ein digitales Archivsystem für Steuerdaten. So sollen die Steuererklärungen, die noch physisch eingereicht werden, zentral gescannt, das heisst in eine digitalisierte Form gebracht werden. Die Veranlagung erfolgt künftig nur noch auf Basis digitaler Daten. Physische Akten sind im Arbeitsablauf nicht mehr vorgesehen und werden unmittelbar nach dem Scanning vernichtet. Der Produktivstart für „Full-Tax“ ist für den 1. Januar 2012 geplant. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Anpassungen des Steuergesetzes, vor allem aus rechtlicher Sicht notwendig.
Umsetzung von Änderungen auf Bundesebene
In einem weiteren Revisionspunkt sollen die Neuerungen im Bundesgesetz über die Besteuerung von
Mitarbeiterbeteiligungen umgesetzt werden. Auf Bundesebene wurden die Steuerfolgen von Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungen neu und umfassend geregelt. Die entsprechenden Inhalte sind zwingend ins kantonale Recht zu überführen. Sodann wurde vom Bundesparlament der
Sold für Dienstleistungen der Milizfeuerwehr bezüglich ihrer Kerntätigkeiten im Umfang eines Freibetrags für steuerfrei erklärt, was ebenfalls im kantonalen Steuergesetz zu verankern ist. Der Regierungsrat schlägt vor, den Freibetrag auf 8'000 Franken festzulegen.
Steuerbefreiung für Stiefkinder und Pflegekinder
Auch im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beabsichtigt der Regierungsrat eine Motion, die vom Grossen Rat erheblich erklärt wurde, umzusetzen. Demnach sollen die Stiefkinder den direkten Nachkommen steuerlich gleichgestellt werden. Dadurch würden Zuwendungen von Todes wegen sowie Schenkungen an Stiefkinder steuerfrei, wie das bei direkten Nachkommen der Fall ist. Auch Pflegekinder sollen in den Genuss von steuerfreien Erbschaften und Schenkungen kommen, sofern das Pflegeverhältnis zum Erblasser oder Schenker mindestens sieben Jahre gedauert hat. Diese Gesetzesanpassung würde zu jährlichen Mindereinnahmen von 100 000 bis 200 000 Franken führen.Noch nicht umgesetzt werden Grundlagen für eine durchgängige Internetsteuererklärung. Dies würde unter anderem eine Lohnmeldepflicht der Arbeitgeber an die Steuerverwaltung erfordern, was der Regierungsrat im heutigen Zeitpunkt für politisch nicht durchsetzbar erachtet.
Weitere Informationen zum Thema
Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern [PDF, 434 KB]Gesetz betreffend Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern [PDF, 107 KB]Gesetz betreffend Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer [PDF, 79.0 KB]