In der Schweiz ansässige juristische Personen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 ab sofort elektronisch beantragen. Um die Verrechnungssteuer rückfordern zu können, füllen Unternehmen ein Antragformular aus und senden es an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Neu lassen sich dieser Antrag und die dazu notwendigen Unterlagen auch online einreichen. Ganz elektronisch geht die Sache aber leider nach wie vor nicht vonstatten, denn aus Gründen der Rechtssicherheit muss anschliessend ein Unterschriftenblatt in Papierform zugestellt werden.Die Daten können zudem online eingesehen und bearbeitet werden, was Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Mitarbeitenden oder Treuhänder zu bevollmächtigen.
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