ZH – Besteuerung von Kapitalleistungen wird ab 2022 reduziert
18.03.2021
Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat Vorteile für alle Bezüger von grösseren Kapitalleistungen aus Pensionskasse und Säule 3a.