ZH - Pauschale Steueranrechnung
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 angepasst. Aufgehoben wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags.
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 angepasst. Aufgehoben wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags.
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