Der Regierungsrat hebt die Dumont-Praxis auf Anfang des nächsten Jahres auf. Damit können auch neue Eigentümer von Liegenschaften, die im Unterhalt vernachlässigt sind, die Kosten für die Instandstellung vom Erwerb an abziehen.Das Steuergesetz lässt die Unterhaltskosten für Liegenschaften zum Abzug zu. Eine jahrzehntelange Gerichts- und Verwaltungspraxis schränkte diesen Abzug jedoch ein. Nach dieser (sogenannten) Dumont-Praxis können Kosten, die in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendet werden, nicht abgezogen werden, wenn diese im Unterhalt vernachlässigt war.
Abschaffung der Dumont-Praxis gleichzeitig wie bei der direkten Bundessteuer
Die Eidg. Räte haben letztes Jahr die Abschaffung der Dumont-Praxis beschlossen. Für die direkte Bundessteuer tritt die Änderung auf den 1. Januar 2010 in Kraft, während die Kantone bis 2012 Zeit haben, die notwendigen Anpassungen in ihrem Recht vorzunehmen.Der Regierungsrat hat heute mit einer Verordnungsänderung beschlossen, die Dumont-Praxis für die kantonalen Steuern ebenfalls auf den 1. Januar 2010 aufzuheben, weil unterschiedliche Regelungen für die Staats- und die direkte Bundessteuer wenig praktikabel sind. Ab diesem Datum entfällt somit die Fünfjahres-Klausel. Die neuen Eigentümer können die Instandstellungskosten für alle Liegenschaften vom Erwerb an steuerlich abziehen.Geltung erst für Sanierungen und Instandstellungen im neuen Jahr
Für Instandstellungsarbeiten im Jahr 2009 gilt noch das bisherige Recht.