AG: Steuergesetzrevision per 1. Januar 2022
21.12.2021
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.