ZH - Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen bald im Internet - aber wohl nicht vollständig
10.10.2011
Anfangs 2012 wird das Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen im Internet abrufbar sein. Damit kann die Abzugsfähigkeit von Spenden einfach abgeklärt werden. Die betroffenen juristischen Personen können mit einer schriftlichen Mitteilung an das kantonale Steueramt jedoch die Sperrung des Eintrags verlangen, was wohl dazu führen dürfte, dass das Verzeichnis nicht ganz vollständig sein wird. Zweck der Veröffentlichung ist es, den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, online abzuklären, ob eine Spende an eine zürcherische Institution steuerlich abzugsfähig ist.Die betroffenen juristischen Personen können ihren Eintrag jederzeit sperren lassen. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung an das kantonale Steueramt nötig. Die Sperrung ist auch in einem späteren Zeitpunkt noch möglich.Die neue Bestimmung von § 171a des Steuergesetzes, die auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, lautet wie folgt:„Verzeichnis der steuerbefreiten InstitutionenDas kantonale Steueramt veröffentlicht ein Verzeichnis der wegen Verfolgung von öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken steuerbefreiten juristischen Personen (§ 61 lit. g). Die betroffene juristische Person kann ihren Eintrag durch schriftliche Mitteilung an das kantonale Steueramt sperren lassen.“