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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH – Besteuerung von Kapitalleistungen wird ab 2022 reduziert

18.03.2021

Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat Vorteile für alle Bezüger von grösseren Kapitalleistungen aus Pensionskasse und Säule 3a.

Mit der jetzt in Kraft gesetzten Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit soll auch die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt werden...so die Ziele der Revision.

Die Reduktion kommt

  • bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210’000 und
  • bei verheirateten Steuerpflichtigen ab CHF 370’000 und mehr

zum Zuge. Mit den neuen Ansätzen bewegt sich laut Regierungsrat der Kanton Zürich neu auch für Auszahlungen von 500’000, 750’000 und 1’000’000 Franken in einem vergleichsweise sehr attraktiven Rahmen.

Für die Inkraftsetzung musste der Regierungsrat den Ablauf der Referendumsfrist abwarten, die kürzlich unbenutzt verstrichen ist. Steuergesetzänderungen werden aus rechtlichen und praktischen Gründen üblicherweise auf Jahresbeginn in Kraft gesetzt.


Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 18.3.2021.