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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Vergütungszins sinkt auf 1.5%

17.11.2011

Der Zürcher Regierungsrat hat den Vergütungszins neu festgelegt. Er sinkt ab nächstem Jahr (ab dem 1.1.2012) von 2,0% auf 1,5%. Diesen Zins schreiben die Steuerämter den Steuerpflichtigen gut, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder wenn sie auf Grund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Auch der reduzierte Zinssatz liegt weiterhin deutlich über den üblichen Ansätzen für Sparguthaben bei Banken.Mit diesem attraktiven Angebot will der Regierungsrat für die Steuerpflichtigen einen Anreiz schaffen, die Steuern möglichst frühzeitig zu bezahlen, das heisst vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres. Bis zu diesem Datum werden bereits einbezahlte Beträge mit 1,5% verzinst, darüber hinaus auch jene Beträge, die das Steueramt auf Grund der Schlussrechnung zurückzahlt.

Auch Ausgleichszinssatz wird reduziert

Im Gegenzug hat der Regierungsrat auch den Ausgleichszins von 2,0% auf 1,5% reduziert. Dieser geht zu Lasten der Steuerpflichtigen. Das Steueramt wendet diesen Zinssatz für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern (30. September) und dem Eingang der definitiven Schlussrechnung an, ebenso für jene Beträge, um welche die definitive Steuerrechnung höher ausfällt als die provisorische.Gleich belassen hat der Regierungsrat hingegen den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechnungen: Er beträgt weiterhin 4,5% und wird säumigen Steuerpflichtigen nach 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung verrechnet.