Kanton Luzern führt neue Schatzungsmethode für Kataster- und Eigenmietwerte ein
Seit dem 1. Januar 2022 werden im Kanton Luzern Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Bis 2026 erhalten alle Grundstücke im Kanton eine neue Schatzung. Die neu gestalteten Schatzungsanzeigen haben dabei nur noch informativen Charakter, ein allfälliges Rechtsmittel ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen. Die Dienststelle Steuern stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationsangebote zur Verfügung.