MWST - Materielle Änderungen in Publikationen
Am 4.12.2019 sind im Zusammenhang mit dem neuen Geldspielgesetz stehende Änderungen in diversen Broschüren zur MWST vorgenommen worden.
Am 4.12.2019 sind im Zusammenhang mit dem neuen Geldspielgesetz stehende Änderungen in diversen Broschüren zur MWST vorgenommen worden.
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Somit steht der Inkraftsetzung der Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg.
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern. Zu diesen Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung eröffnet.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Das EFD hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den
Rückerstattungszins bleiben unverändert.
Gestern hat der US-Senat das Änderungsprotokoll von 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern zwischen der Schweiz und den USA genehmigt. Es handelt sich um einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA, indem es den Informationsaustausch auf Ersuchen im Steuerbereich nach internationalem Standard zwischen den beiden Ländern einführt.
Die ESTV hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2018» veröffentlicht.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu am 28. Juni 2019 eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.