Aktuelle Steuerthemen
Präsentation der KSTV im Rahmen des Seminars vom 24. Januar 2019, das gemeinsam von EXPERTsuisse, Sektion Freiburg, Fiduciaire|Suisse und OREF, Section Fribourg, organisiert wurde
Präsentation der KSTV im Rahmen des Seminars vom 24. Januar 2019, das gemeinsam von EXPERTsuisse, Sektion Freiburg, Fiduciaire|Suisse und OREF, Section Fribourg, organisiert wurde
Das neue Geldspielgesetz BGS ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es ersetzt die bisherigen Spielbanken- und Lotteriegesetze. Die Anpassungen im VStG zum Meldeverfahren bei Naturalgewinnen (vgl. insbesondere Art. 20a VStG) sind am 5. Februar 2019 rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Die EStV hat heute eine Präzisierung ihrer Verwaltungspraxis veröffentlicht. Diese betrifft die Mittelrückführung bei inländisch garantierten Auslandsanleihen gemäss Art. 14a Absatz 3 VStV.
Die Schweiz und die Ukraine haben am 24. Januar 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und passt das DBA zudem an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.
Die EZV hat die neue Richtlinie 69 MWST publiziert. Damit veröffentlicht sie erstmals ihre Ausführungsbestimmungen zu den Art. 50 bis 64 MWSTG sowie zu den entsprechenden Verordnungsbestimmungen.
Die Steuerverwaltung hat über die Neuerungen informiert, die auf die Steuerperiode 2018 in Kraft treten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Die EStV hat heute mitgeteilt, dass die Kreisschreiben W03-002 vom 14.01.2003 betreffend Abzüge, Tarife und Zinssätze 2003 bei der direkten Bundessteuer und W03-003 vom 27.01.2003 betreffend Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen mit dem heutigen Tag aufgehoben sind.
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die entsprechende Anpassung des Art. 49 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) wird voraussichtlich per 1. April 2019 erfolgen.
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2018 veröffentlicht.
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sollen die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Ungleichbehandlung ergibt sich daraus, dass auf Wareneinfuhren aus erhebungswirtschaftlichen Gründen keine Mehrwertsteuer auf der Einfuhr (Einfuhrsteuer) erhoben wird, wenn der Steuerbetrag fünf Franken oder weniger beträgt (sogenannte Kleinsendungen). Zudem unterliegt die Warenlieferung auch nicht der Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer)1. Der Käufer der Ware kann somit Kleinsendungen aus dem Ausland ohne Mehrwertsteuerbelastung beziehen, wogegen die gleiche Sendung beim Bezug bei einem inländischen, im MWST-Register eingetragenen Versand- oder Detailhändler der Inlandsteuer unterliegt.