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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche» (Bonzensteuer-Inititative) gültig zustandegekommen

14.11.2011
Die von den Jungsozialisten ergriffene kantonale Volksinitiative ist zustandegekommen, wie die Direktion des Innern des Kantons Zürich bekannt gegeben hat. Die Initiative zielt im Wesentlichen auf eine relativ stark progressive Ausgestaltung sowie auf eine Erhöhung der Vermögenssteuer für grosse Vermögen ab.

Initiativtext der Bonzensteuer-Initiative

Das Steuergesetz (LS 631.1) wird wie folgt geändert:VII. Steuertarif§ 471 Die Vermögenssteuer beträgt (Grundtarif):0‰ für die ersten Fr. 71000 12‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 356 000112‰ für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 793 000412‰ für Vermögensteile über Fr. 2 000 0002 Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern im Sinn von § 34 Abs. 1 lit. a zusammenleben, beträgt die Vermögenssteuer (Verheiratetentarif):0‰ für die ersten Fr. 142 000 12‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 355 000112‰für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 823 000412‰ für Vermögensteile über Fr. 2 100 000Absatz 3 unverändert.

MWST Branchen-Info 16 - Versicherungswesen

11.11.2011
Die ESTV hat diese Woche die neue Branchen-Info 16 - Versicherungswesen veröffentlicht. Diese neue Branchenbroschüre vermittelt branchenspezifische Schwerpunkte und Informationen für die Versicherungsbranche. Sie befasst sich insbesondere mit der Auslegung der Ausnahme von der Steuer in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG. Die Broschüre richtet sich vor allem an Versicherungsunternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, an Rückversicherer sowie an selbstständige Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.Direkt zur Branchen-Info 16 - Versicherungswesen

Entwicklungen KW 43/44 im Überblick

03.11.2011
Gerne senden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuesten Entwicklungen. Es erwarten Sie News aus den Bereichen: MWST, Steuerrecht Allgemein, Internationales Steuerrecht, Zürich, Aargau, Bern, Luzern, Schaffhausen, Thurgau
  • [intlink id="sh-abschaffung-der-pauschalbesteuerung-bereits-auf-anfang-2012" type="post"]SH – Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012[/intlink]
  • [intlink id="dba-tadschikistan" type="post"]DBA Tadschikistan[/intlink]
  • [intlink id="zeitliche-bemessung-der-steuern-estv-veroffentlicht-aktualisierte-broschure" type="post"]Zeitliche Bemessung der Steuern – ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre[/intlink]
  • [intlink id="zh-zwei-anderungen-im-steuergesetz-ab-1-1-2012-in-kraft" type="post"]ZH – Zwei Änderungen im Steuergesetz ab 1.1.2012 in Kraft[/intlink]
  • [intlink id="ag-regierungsrat-lehnt-zusatzliche-entlastungen-vollumfanglich-ab" type="post"]AG – Regierungsrat lehnt zusätzliche Entlastungen vollumfänglich ab[/intlink]
  • [intlink id="lu-regierungsrat-will-steuern-2012-temporar-erhohen" type="post"]LU – Regierungsrat will Steuern 2012 temporär erhöhen[/intlink]
  • [intlink id="tg-ausgleich-der-kalten-progression-full-tax-ab-2012-und-nachvollzug-von-bundesanderungen" type="post"]TG – Ausgleich der kalten Progression, Full-Tax ab 2012 und Nachvollzug von Bundesänderungen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]BE – Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten[/intlink]
  • [intlink id="mehrwertsteuerbefreiung-von-lieferungen-im-reiseverkehr-neuregelung-ab-1-mai-2011" type="post"]Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen im Reiseverkehr – Neuregelung ab 1. Mai 2011[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-18-rechtsanwalte-und-notare" type="post"]MWST Branchen-Info 18 – Rechtsanwälte und Notare[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-10-transportunternehmungen-des-offentlichen-und-des-touristischen-verkehrs" type="post"]MWST Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-09-transportwesen" type="post"]MWST Branchen-Info 09 – Transportwesen[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-14-finanzbereich-neuer-entwurf-veroffentlicht" type="post"]MWST Branchen-Info 14 – Finanzbereich: Neuer Entwurf veröffentlicht[/intlink]

MWST Branchen-Info 14 - Finanzbereich: Neuer Entwurf veröffentlicht

03.11.2011
Die ESTV hat einen aktualisierten (zweiten) Entwurf der neuen Branchen-Info 14 - Finanzbereich veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre, die für die ganze Schweizer Finanzwirtschaft von zentraler Bedeutung ist, richtet sich an Banken, Vermögensverwalter, Finanzgesellschaften, Effektenhändler, Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds) und behandelt deren mögliche Leistungen.Direkt zum zweiten Entwurf der Branchen-Info 14 FinanzbereichEbenfalls hat die ESTV einen Leistungskatalog mit Leistungen des Finanzbereichs veröffentlicht.Direkt zum Leistungskatalog 

MWST Branchen-Info 09 - Transportwesen

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 09 – Transportwesen veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt praxisrelevante Informationen für Unternehmungen der Transport- und Logistikbranche. Es werden insbesondere die Personen- und Gütertransporte sowie deren Nebenleistungen und die Vermietung und Vercharterung von Beförderungsmitteln abgehandelt. Die Broschüre enthält überdies im Anhang einen Entscheidungsbaum zur steuerlichen Behandlung von Beförderungsleistungen sowie beim Zurverfügungstellen von Beförderungsmitteln.

Aus dem Inhalt der Branchen-Info 09 – Transportwesen (Auszug)

Unter Anderem enthält die neue Branchenbroschüre Informationen zu
  • Personenbeförderung
    • Von der Steuer ausgenommene Leistungen
    • Leistungskombinationen
    • 70/30-Regel
    • Grenzüberschreitende Personenbeförderung
      • Steuerbefreiung
      • des internationalen Luftverkehrs
      • des internationalen Eisenbahnverkehrs
      • des internationalen Busverkehrs
    • Taxi- und Limousinenservice im internationalen Verkehr
    • Gepäcktransport kombiniert mit Personenbeförderung
    • Gastgewerbliche Leistungen in Beförderungsmitteln (während der und ausserhalb der Beförderung)
    • Vermietung und Vercharterung
  • Beförderung von Waren / Gegenständen
    • Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
    • Nachweis
    • Deklaration in der Abrechnung
    • Rückerstattung
    • Zollrechtliche Bestimmungen
    • Versicherungen
    • Schäden
    • Behälter, Paletten und Umschliessungen
    • Aufbewaren und Einlagern
    • Vermieten von Räumlichkeiten
    • Vermieten von eingebauten Vorrichtungen
    • Kombinierter Verkehr
Direkt zur Branchen-Info 09 – Transportwesen

MWST Branchen-Info 10 - Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt praxisrelevante Informationen und beinhaltet branchenspezifische Sachverhalte von Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs.

Aus dem Inhalt der Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

Unter Anderem enthält die neue Branchenbroschüre Informationen zu
  • MWST auf Fahrkahrten
  • Grenzüberschreitende Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr
  • Leistungskombinationen
  • Subventionen und Investitionsbeiträge
  • MWST bei Seilbahnen und Sportbahnen
  • Fahrvergünstigungen für das Personal
  • Naturaldividenden
  • Vermietung und Vercharterung von Schienenfahrzeugen
  • Check-In/Fly-Rail/Airport-Baggage
  • Gepäcktransport in Verbindung mit Personenbeförderung
  • Fahrpläne etc.
  • Gastgewerbliche Leistungen (Board-Restaurant)
  • Ruhe- und Schlafmöglichkeiten (Schlafwagen)
  • Zahlung mit Checks etc.
  • Schliessfächer
  • Schülertransporte
  • Vermietung von Anlagen
  • Werbung und Inserate
  • etc.
Direkt zur Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs 

MWST Branchen-Info 18 - Rechtsanwälte und Notare

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 18 – Rechtsanwälte und Notare veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt branchenspezifische Informationen u.a. über Dienstleistungen, die von selbstständigen Anwälten und Notaren, aber auch von Gemeinschaftskanzleien erbracht werden.Direkt zur MWST Branchen-Info 18 - Rechtsanwälte und Notare

BE - Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den gemeinsamen Antrag mit der Justizkommission zu einer Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge an den Grossen Rat verabschiedet.Demnach soll das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar 2012. Der neue Termin gilt sowohl für die Vorlage des Grossen Rates (Ecotax) als auch für den Volksvorschlag. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist ein Ja des Berner Stimmvolkes zu einer der beiden Vorlagen am 11. März 2012. Das Inkrafttreten des Gesetzes muss verschoben werden, weil der Regierungsrat im August 2011 eine Abstimmungswiederholung anordnen musste. Dies, weil in 29 Gemeinden Stimmzettel für die angeordnete Nachzählung fehlten.

TG - Ausgleich der kalten Progression, Full-Tax ab 2012 und Nachvollzug von Bundesänderungen

03.11.2011
Das Steuergesetz sowie das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sollen in mehreren Punkten angepasst werden. Insbesondere soll die kalte Progression künftig jährlich ausgeglichen werden, was zu einer Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führen würde. Ebenso sollen die gesetzlichen Grundlagen für ein digitales Archiv der Steuerakten geschaffen werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.

Kalte Progression - Ausgleich analog der direkten Bundessteuer

Mit dem jährlichen Ausgleich der kalten Progression will der Regierungsrat eine erheblich erklärte Motion aus dem Grossen Rat umsetzen. Dabei ist vorgesehen, den Teuerungsausgleich nach dem Modell bei der direkten Bundessteuer vorzunehmen. Die jährliche Anpassung der Tarifstruktur und der Sozialabzüge soll an den Teuerungsverlauf gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise gebunden werden. Der jährliche Ausgleich der kalten Progression verlangsamt das künftige Wachstum beim Steuerertrag. Bei einer Teuerung von beispielsweise 1,0 Prozent fallen künftig beim Kanton rund drei Millionen und bei den Gemeinden vier Millionen Franken weniger Steuern an. Durch diese Mindereinnahmen wird der künftige Spielraum für Steuergesetzrevisionen mit finanziellen Auswirkungen geschmälert.

Digitale Full-Tax bereits ab 2012

Im Weiteren laufen derzeit unter dem Namen „Full-Tax“ die Projektarbeiten für ein digitales Archivsystem für Steuerdaten. So sollen die Steuererklärungen, die noch physisch eingereicht werden, zentral gescannt, das heisst in eine digitalisierte Form gebracht werden. Die Veranlagung erfolgt künftig nur noch auf Basis digitaler Daten. Physische Akten sind im Arbeitsablauf nicht mehr vorgesehen und werden unmittelbar nach dem Scanning vernichtet. Der Produktivstart für „Full-Tax“ ist für den 1. Januar 2012 geplant. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Anpassungen des Steuergesetzes, vor allem aus rechtlicher Sicht notwendig.

Umsetzung von Änderungen auf Bundesebene

In einem weiteren Revisionspunkt sollen die Neuerungen im Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen umgesetzt werden. Auf Bundesebene wurden die Steuerfolgen von Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungen neu und umfassend geregelt. Die entsprechenden Inhalte sind zwingend ins kantonale Recht zu überführen. Sodann wurde vom Bundesparlament der Sold für Dienstleistungen der Milizfeuerwehr bezüglich ihrer Kerntätigkeiten im Umfang eines Freibetrags für steuerfrei erklärt, was ebenfalls im kantonalen Steuergesetz zu verankern ist. Der Regierungsrat schlägt vor, den Freibetrag auf 8'000 Franken festzulegen.

Steuerbefreiung für Stiefkinder und Pflegekinder

Auch im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beabsichtigt der Regierungsrat eine Motion, die vom Grossen Rat erheblich erklärt wurde, umzusetzen. Demnach sollen die Stiefkinder den direkten Nachkommen steuerlich gleichgestellt werden. Dadurch würden Zuwendungen von Todes wegen sowie Schenkungen an Stiefkinder steuerfrei, wie das bei direkten Nachkommen der Fall ist. Auch Pflegekinder sollen in den Genuss von steuerfreien Erbschaften und Schenkungen kommen, sofern das Pflegeverhältnis zum Erblasser oder Schenker mindestens sieben Jahre gedauert hat. Diese Gesetzesanpassung würde zu jährlichen Mindereinnahmen von 100 000 bis 200 000 Franken führen.Noch nicht umgesetzt werden Grundlagen für eine durchgängige Internetsteuererklärung. Dies würde unter anderem eine Lohnmeldepflicht der Arbeitgeber an die Steuerverwaltung erfordern, was der Regierungsrat im heutigen Zeitpunkt für politisch nicht durchsetzbar erachtet.

Weitere Informationen zum Thema

Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern  [PDF, 434 KB]Gesetz betreffend Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern  [PDF, 107 KB]Gesetz betreffend Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer  [PDF, 79.0 KB]

LU - Regierungsrat will Steuern 2012 temporär erhöhen

03.11.2011
Damit der Kanton die Vorgaben aus der Schuldenbremse einhalten kann und sich die Finanzen auch in Zukunft als stabil präsentieren, beantragt die Luzerner Regierung für das Jahr 2012 eine Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 einer Einheit. Die Regierung trifft Massnahmen, um den Steuerfuss spätestens bis 2015 wieder zu senken.Finanzdirektor Schwerzmann bezeichnete an der Medienkonferenz die Steuererhöhung als Preis, den auch der Kanton Luzern indirekt für die weltweite Schulden- und Eurokrise bezahlen müsse. Er betonte aber, dass der Kanton Luzern selbst nach einer Steuererhöhung immer noch über die tiefsten Unternehmenssteuern verfügt und dadurch das beste Rezept zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer anbieten könne.Ab 2015 wieder 1,5 Einheiten - wenn die Nationalbank mitspieltIn der Finanzplanung der nächsten Jahre bleibe die Ausschüttung von Gewinnen der Nationalbank an die Kantone der grosse Unsicherheitsfaktor. Es gelte auf den Vollausfall vorbereitet zu sein, betonte Finanzdirektor Schwerzmann an der Medienkonferenz. Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt, dass sich die finanzpolitische Situation mit den Sparmassnahmen, der Erhöhung des Staatssteuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten ab 2012 und einer allfälligen Teilausschüttung der SNB ab 2015 deutlich verbessere. Der Regierungsrat will darum den Staatssteuerfuss spätestens im Jahr 2015 wieder auf 1,5 Einheiten senken.Der Kantonsrat wird den Aufgaben- und Finanzplan AFP 2012 – 2015 in der Dezember-Session 2011 beraten.