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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

17.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat, das kantonale Steuergesetz an das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen anzupassen. Gemäss den neuen, ab 2013 geltenden Vorgaben des Bundesrechts werden Mitarbeiteraktien und börsenkotierte Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, beim Erwerb besteuert. Nicht börsenkotierte und gesperrte Mitarbeiteroptionen werden dagegen neu bei der Ausübung besteuert.

Praktische Richtlinien werden abgelöst

Bisher war es im Steuergesetz nicht ausdrücklich geregelt, wann Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen mit einer Verfügungssperre oder mit anderen Bedingungen versteuert werden müssen. In der Praxis gab es jedoch Richtlinien, so im Kanton Zürich ein Merkblatt des Steueramtes. Gemäss der von den eidgenössischen Räten im Dezember 2010 beschlossenen Vorgabe werden die frei verfügbaren und die gesperrten Mitarbeiteraktien wie bis anhin zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuert. Wegen der mangelnden Verfügbarkeit gesperrter Mitarbeiteraktien wird der Verkehrswert der Aktien mit einem Diskont von jährlich 6 Prozent während maximal zehn Jahren reduziert. Bei börsenkotierten Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, wird der erzielte geldwerte Vorteil ebenfalls zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuert. Hingegen werden die nicht börsenkotierten und die gesperrten Mitarbeiteroptionen neu zum Zeitpunkt der Ausübung besteuert. Dadurch müssen diese nicht mehr nach komplizierten finanzmathematischen Formeln bewertet werden.

Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Internationalen Sachverhalten

Geregelt werden auch jene Fälle, in denen die Besitzer von nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen zwischen dem Erwerb und der Ausübung der Option in verschiedenen Ländern wohnhaft und tätig sind. War der Begünstigte während eines Teils dieser Zeit in der Schweiz wohnhaft, kommt der Schweiz ein anteilsmässiges Besteuerungsrecht zu. Dieser Anteil entspricht der Dauer der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit der Mitarbeitenden gemessen an der gesamten Zeitspanne zwischen Optionserwerb und Entstehen des Ausübungsrechts. Sofern der Begünstigte im Ausübungszeitpunkt im Ausland lebt, hat das schweizerische Unternehmen die anteilsmässige Quellensteuer abzuliefern. Im Kanton Zürich soll diese 20% betragen (Staats- und Gemeindesteuern).

Finanzielle Auswirkungen unklar

Insgesamt entstehen durch die Änderung keine neuen Steuertatbestände. Die finanziellen Auswirkungen der Revision sind mangels statistischer Grundlagen nicht voraussehbar. Der Regierungsrat rechnet aber nicht damit, dass die Revision zu Minder- oder Mehreinnahmen führt, die ins Gewicht fallen.

Nationale Erbschaftssteuer - Fragen und Antworten

15.11.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden hat in einer «Aktennotiz» eine ganze Reihe Fragen und (mögliche)Antworten zur nationalen Erbschaftssteuer zusammengestellt, die durchaus in allgemeinem Interesse liegen. Die nationale Erbschaftssteuer wird von linken und christlichen Kreisen per Initiative gefordert. Insbesondere auf Grund der im Initiativtext vorgesehenen Rückwirkung wird die Initiative bereits heute stark beachtet.Direkt zum Dokument mit Fragen und Antworten zur nationalen Erbschaftssteuer

ZH - Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche» (Bonzensteuer-Inititative) gültig zustandegekommen

14.11.2011
Die von den Jungsozialisten ergriffene kantonale Volksinitiative ist zustandegekommen, wie die Direktion des Innern des Kantons Zürich bekannt gegeben hat. Die Initiative zielt im Wesentlichen auf eine relativ stark progressive Ausgestaltung sowie auf eine Erhöhung der Vermögenssteuer für grosse Vermögen ab.

Initiativtext der Bonzensteuer-Initiative

Das Steuergesetz (LS 631.1) wird wie folgt geändert:VII. Steuertarif§ 471 Die Vermögenssteuer beträgt (Grundtarif):0‰ für die ersten Fr. 71000 12‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 356 000112‰ für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 793 000412‰ für Vermögensteile über Fr. 2 000 0002 Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern im Sinn von § 34 Abs. 1 lit. a zusammenleben, beträgt die Vermögenssteuer (Verheiratetentarif):0‰ für die ersten Fr. 142 000 12‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 355 000112‰für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 823 000412‰ für Vermögensteile über Fr. 2 100 000Absatz 3 unverändert.

MWST Branchen-Info 16 - Versicherungswesen

11.11.2011
Die ESTV hat diese Woche die neue Branchen-Info 16 - Versicherungswesen veröffentlicht. Diese neue Branchenbroschüre vermittelt branchenspezifische Schwerpunkte und Informationen für die Versicherungsbranche. Sie befasst sich insbesondere mit der Auslegung der Ausnahme von der Steuer in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG. Die Broschüre richtet sich vor allem an Versicherungsunternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, an Rückversicherer sowie an selbstständige Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.Direkt zur Branchen-Info 16 - Versicherungswesen

Entwicklungen KW 43/44 im Überblick

03.11.2011
Gerne senden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuesten Entwicklungen. Es erwarten Sie News aus den Bereichen: MWST, Steuerrecht Allgemein, Internationales Steuerrecht, Zürich, Aargau, Bern, Luzern, Schaffhausen, Thurgau
  • [intlink id="sh-abschaffung-der-pauschalbesteuerung-bereits-auf-anfang-2012" type="post"]SH – Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012[/intlink]
  • [intlink id="dba-tadschikistan" type="post"]DBA Tadschikistan[/intlink]
  • [intlink id="zeitliche-bemessung-der-steuern-estv-veroffentlicht-aktualisierte-broschure" type="post"]Zeitliche Bemessung der Steuern – ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre[/intlink]
  • [intlink id="zh-zwei-anderungen-im-steuergesetz-ab-1-1-2012-in-kraft" type="post"]ZH – Zwei Änderungen im Steuergesetz ab 1.1.2012 in Kraft[/intlink]
  • [intlink id="ag-regierungsrat-lehnt-zusatzliche-entlastungen-vollumfanglich-ab" type="post"]AG – Regierungsrat lehnt zusätzliche Entlastungen vollumfänglich ab[/intlink]
  • [intlink id="lu-regierungsrat-will-steuern-2012-temporar-erhohen" type="post"]LU – Regierungsrat will Steuern 2012 temporär erhöhen[/intlink]
  • [intlink id="tg-ausgleich-der-kalten-progression-full-tax-ab-2012-und-nachvollzug-von-bundesanderungen" type="post"]TG – Ausgleich der kalten Progression, Full-Tax ab 2012 und Nachvollzug von Bundesänderungen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]BE – Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten[/intlink]
  • [intlink id="mehrwertsteuerbefreiung-von-lieferungen-im-reiseverkehr-neuregelung-ab-1-mai-2011" type="post"]Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen im Reiseverkehr – Neuregelung ab 1. Mai 2011[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-18-rechtsanwalte-und-notare" type="post"]MWST Branchen-Info 18 – Rechtsanwälte und Notare[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-10-transportunternehmungen-des-offentlichen-und-des-touristischen-verkehrs" type="post"]MWST Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-09-transportwesen" type="post"]MWST Branchen-Info 09 – Transportwesen[/intlink]
  • [intlink id="mwst-branchen-info-14-finanzbereich-neuer-entwurf-veroffentlicht" type="post"]MWST Branchen-Info 14 – Finanzbereich: Neuer Entwurf veröffentlicht[/intlink]

MWST Branchen-Info 14 - Finanzbereich: Neuer Entwurf veröffentlicht

03.11.2011
Die ESTV hat einen aktualisierten (zweiten) Entwurf der neuen Branchen-Info 14 - Finanzbereich veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre, die für die ganze Schweizer Finanzwirtschaft von zentraler Bedeutung ist, richtet sich an Banken, Vermögensverwalter, Finanzgesellschaften, Effektenhändler, Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds) und behandelt deren mögliche Leistungen.Direkt zum zweiten Entwurf der Branchen-Info 14 FinanzbereichEbenfalls hat die ESTV einen Leistungskatalog mit Leistungen des Finanzbereichs veröffentlicht.Direkt zum Leistungskatalog 

MWST Branchen-Info 09 - Transportwesen

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 09 – Transportwesen veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt praxisrelevante Informationen für Unternehmungen der Transport- und Logistikbranche. Es werden insbesondere die Personen- und Gütertransporte sowie deren Nebenleistungen und die Vermietung und Vercharterung von Beförderungsmitteln abgehandelt. Die Broschüre enthält überdies im Anhang einen Entscheidungsbaum zur steuerlichen Behandlung von Beförderungsleistungen sowie beim Zurverfügungstellen von Beförderungsmitteln.

Aus dem Inhalt der Branchen-Info 09 – Transportwesen (Auszug)

Unter Anderem enthält die neue Branchenbroschüre Informationen zu
  • Personenbeförderung
    • Von der Steuer ausgenommene Leistungen
    • Leistungskombinationen
    • 70/30-Regel
    • Grenzüberschreitende Personenbeförderung
      • Steuerbefreiung
      • des internationalen Luftverkehrs
      • des internationalen Eisenbahnverkehrs
      • des internationalen Busverkehrs
    • Taxi- und Limousinenservice im internationalen Verkehr
    • Gepäcktransport kombiniert mit Personenbeförderung
    • Gastgewerbliche Leistungen in Beförderungsmitteln (während der und ausserhalb der Beförderung)
    • Vermietung und Vercharterung
  • Beförderung von Waren / Gegenständen
    • Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
    • Nachweis
    • Deklaration in der Abrechnung
    • Rückerstattung
    • Zollrechtliche Bestimmungen
    • Versicherungen
    • Schäden
    • Behälter, Paletten und Umschliessungen
    • Aufbewaren und Einlagern
    • Vermieten von Räumlichkeiten
    • Vermieten von eingebauten Vorrichtungen
    • Kombinierter Verkehr
Direkt zur Branchen-Info 09 – Transportwesen

MWST Branchen-Info 10 - Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt praxisrelevante Informationen und beinhaltet branchenspezifische Sachverhalte von Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs.

Aus dem Inhalt der Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

Unter Anderem enthält die neue Branchenbroschüre Informationen zu
  • MWST auf Fahrkahrten
  • Grenzüberschreitende Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr
  • Leistungskombinationen
  • Subventionen und Investitionsbeiträge
  • MWST bei Seilbahnen und Sportbahnen
  • Fahrvergünstigungen für das Personal
  • Naturaldividenden
  • Vermietung und Vercharterung von Schienenfahrzeugen
  • Check-In/Fly-Rail/Airport-Baggage
  • Gepäcktransport in Verbindung mit Personenbeförderung
  • Fahrpläne etc.
  • Gastgewerbliche Leistungen (Board-Restaurant)
  • Ruhe- und Schlafmöglichkeiten (Schlafwagen)
  • Zahlung mit Checks etc.
  • Schliessfächer
  • Schülertransporte
  • Vermietung von Anlagen
  • Werbung und Inserate
  • etc.
Direkt zur Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs 

MWST Branchen-Info 18 - Rechtsanwälte und Notare

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 18 – Rechtsanwälte und Notare veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt branchenspezifische Informationen u.a. über Dienstleistungen, die von selbstständigen Anwälten und Notaren, aber auch von Gemeinschaftskanzleien erbracht werden.Direkt zur MWST Branchen-Info 18 - Rechtsanwälte und Notare