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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

AG – Steuergesetz-Revision angenommen

24.09.2012

Das Aargauer Stimmvolk hat die Revision des Steuergesetzes deutlich gutgeheissen. Entlastet werden mit dem revidierten StG Mittelstand und Familie sowie Besserverdienende und Unternehmen.Der Kanton Aargau hatte die Steuern zuletzt 2007 und 2009 für Unternehmen sowie für niedrige und hohe Einkommen gesenkt. Die bürgerlichen Parteien stützten die erneuten Steuerreduktionen, die über die kommenden Jahre hinweg etappiert in Kraft treten werden. Gegen die Revision kämpften die Linken und die Gewerkschaften.

Kernpunkte der Revision im Überblick*

  • Einkommenssteuertarif: Stärkste Entlastung (um 5-6%) für Verheiratete mit steuerbarem Einkommen zwischen CHF 80'000 und CHF 160'000 resp. Alleinstehende zwischen CHF 40'000 und CHF 80'000. Beglückt mit einer – wenn auch etwas geringerer – Entlastung werdeb auch die höheren Einkommen (Entlastung ca. 2-3%)
  • Vermögensssteuertarif: Entlastung aller Tarifstufen um 0.2%.
  • Kinderabzug:Erhöhung
    • bis zum vollendeten 14. Altersjahr auf CHF 7000.-,
    • zwischen 15. und vollendeten 18. Altersjahr auf CHF 9000.-, und
    • für volljährige Kinder in Ausbildung auf CHF 11'000
  • Kinderbetreuungskostenabzug: Erhöhung auf CHF 10'000 (wie DBG)
  • Kapitalauszahlungen aus Säulen 2/3a:
    • Mindeststeuersatz neu 1%
    • Besteuerung mit neu 30% des Tarifs (bisher 40%)
  • Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
  • Gewinnsteuertarif: Anpassung obere Tarifstufe auf 8.5%, untere Tarifstufe auf 5.5%. Anpassung der Tarifschwelle auf CHF 250'000 Gewinn
  • Umsetzung von Bundesrecht (insbes. zu Mitarbeiterbeteiligungen)

 *Quelle: Regierungsrat des Kantons AG