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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

BL – Vergütungszinssatz und Verzugszins 2013 festgelegt

26.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2013 bei 0.5 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent analog dem Vorjahr zu belassen.Die Höhe des Vergütungszinssatzes bestimmt, wie viel der Kanton für vorzeitig einbezahlte Steuern bezahlt.Der Verzugszinssatz trägt dazu bei, dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. Je höher der Verzugszinssatz ist, desto teurer wird es für den Steuerzahler, die Steuerzahlung aufzuschieben. Der Verzugszins liegt seit dem Jahr 2005 unverändert bei 5 Prozent, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht.

NE - Reichtumssteuer vom Volk abgelehnt

26.11.2012
Die Bevölkerung des Kantons Neuenburg hat in der gestrigen Abstimmung die von Gewerkschaften und Linksaussenparteien lancierte Initiative für eine Reichtumssteuer mit rund 60.5% Neinstimmen klar abgelehnt.Die Initiative für eine Reichtumssteuer sah vor, dass Personen mit einem Einkommen von mindestens CHF 1 Mio. mit einer zusätzlichen Steuer im Umfang von 0.1-2.0% zusätzlich belastet worden wären.

FR - Steuerstatistik 2010 erschienen

13.11.2012
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik 2010 publiziert. Auf 40 Seiten liefern Kommentare, Tabellen und Grafiken Angaben über den Ertrag der einfachen Kantonssteuer für die natürlichen Personen und juristischen Personen im Kanton Freiburg.

Wichtigste Erkenntnisse der Steuerstatistik 2010 des Kantons Freiburg

Gegenüber dem Vorjahr ist bei der Einkommenssteuer ein Zuwachs von 9,1 Mio. Franken (+ 1,4 %) zu verzeichnen. Der Ertrag dieser Steuer ist von gesetzlichen Steuererleichterungen für die Freiburger Steuerpflichtigen beeinflusst. So bewirkt die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder und des Abzugs für Fremdbetreuungskosten eine Einnahmeneinbusse bei dieser Steuer von 9 Mio. Franken. Die Steuer auf dem Vermögen erhöht sich um 2,7 Mio. Franken (+ 3,8 %).Für die juristischen Personen betragen bei der Gewinnsteuer die Mindereinnahmen 12,9 Mio. Franken (-11,6 %) im Vergleich zum Steuerjahr 2009. Fast die Hälfte dieses Rückgangs ist auf die Gesetzesrevision zurückzuführen, die die Steuerlast der juristischen Personen um 5 % senkte. Bei der Kapitalsteuer ist ein Zuwachs von rund 0,6 Mio. Franken (+ 2,7 %) zu verzeichnen und beinhaltet eine Senkung von 1 Mio. Franken auf Grund der Änderung des Kapitalsteuersatzes.Was die Fakturierung betrifft, so wurde der kantonale Steuerfuss auf 100 % der einfachen Kantonssteuer für das Jahr 2010 beibehalten.

Steuerstatistik Freiburg – weitere Informationen

Lottogewinne bis 1000 Franken ab 1.1.2013 steuerfrei (VStG; DBG/StHG: ab 1.1.2014)

08.11.2012
Der Bundesrat hat Ende Oktober – nachdem die entsprechende Referendumsfrist abgelaufen ist – die Inkraftsetzung der Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf die folgenden Termine hin beschlossen:
  • Lotteriegewinne bis 1000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei.
  • Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014.
  • Per 1. Januar 2014 treten auch die Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG in Kraft, welche auf kantonaler Ebene bis zum 1. Januar 2016 umgesetzt sein müssen. Hier gilt allerdings die Tarifautonomie der Kantone (siehe unten)
Bislang waren Lotteriegewinne bei der direkten Bundessteuer vollumfänglich steuerbar und bei der Verrechnungssteuer ab 50 Franken. Die Erhöhung der Freigrenze bringt eine administrative Vereinfachung, da Lotterie- und Wettveranstalter den Gewinnern weniger Gewinnabrechnungen mit Angabe des Verrechnungssteuerabzuges ausstellen müssen.

Auch Einsatzkosten können in höherem Umfang abgezogen werden

Nebst der Anhebung der Steuerfreigrenze gilt neu auch, dass 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien als Einsatzkosten bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden können. Dieser Abzug darf nicht höher als 5000 Franken sein.Auf Grund der Tarifautonomie können die Kantone bei den kantonalen Steuern
  • über die Höhe der Freigrenze,
  • des Prozentsatzes für den Abzug der Einsatzkosten und sowie
  • über einen allfälligen Abzugshöchstbetrag
selber bestimmen.

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich. 

ZH - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel: Weisung aufgehoben

29.10.2012
Die Weisung des kantonalen Steueramts Zürich über die steuerliche Behandlung von Einkünften aus gewerbsmässigem Wertschriftenhandel wurde aufgehoben, wie die Finanzdirektion Zürich heute mitgeteilt hat.Die Weisung vom 20. Juli 2005 (ZStB Nr. 14/000) wurde deshalb aufgehoben, weil der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit bei den Staats- und Gemeindesteuern gleich wie bei der direkten Bundessteuer definiert ist (vgl. den Entscheid des Bundesgerichts vom 29.7.2011, 2C_766/2010, E. 2.4 und 4) und darum kein Raum für eine eigenständige Interpretation blieb.Es gilt daher das [intlink id="kreisschreiben-nr-36-zum-thema-gewerbsmassiger-wertschriftenhandel-art-16-dbg-art-18-dbg" type="post"]Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012 zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel[/intlink] sinngemäss auch für die Staats- und Gemeindesteuern.

Grundstückgewinnsteuer Schweiz im Überblick

29.10.2012
Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK hat ihre Publikation zur Grundstückgewinnsteuer Schweiz überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Publikation, die im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen erscheint, basiert neu auf dem Gesetzesstand vom 01.01.2012.

Grundstückgewinnsteuer Schweiz - 2 Varianten hier herunterladen

Hier können Sie beide Varianten der Publikation zur Grundstückgewinnsteuer Schweiz herunterladen

Mehrere Kantone prüfen radikale Steuersenkungen der Gewinnsteuer für Unternehmen

26.10.2012
Mehrere Kantone wie Genf, Basel, Bern oder Zürich planen starke Senkungsschritte im Bezug auf die Gewinnsteuer. Hintergrund ist unter Anderem die antizipierte Gefahr des Abwanderns von Unternehmen im Zusammenhang mit dem unter Druck geratenen Holdingprivileg.Ein kurzer Überblick über die Anstrengungen in den Kantonen:

BE - Regierungsrat verabschiedet Vorlage zur Steuergesetzrevision 2014

23.10.2012
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Antrag zur Steuergesetzrevision 2014 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Er spricht sich (wie die vorberatende Kommission) gegen kurzfristige steuerliche Entlastungen aus. Anders als die Kommission spricht sich die Regierung auch gegen steuerliche Entlastungsmassnahmen im Zusammenhang mit der vom Bund beschlossenen Agrarpolitik 2014-17 aus.

Steuergesetzrevision 2014 Bern - Umsetzung zwingenden Bundesrechtes steht im Zentrum

Der vom Regierungsrat verabschiedete gemeinsame Antrag (für die erste Lesung) zur Steuergesetzrevision 2014 soll in erster Linie überwiegend zwingendes Bundesrecht umsetzen. Der Regierungsrat und die Kommission sind sich einig, dass vor dem Hintergrund der unsicheren und schwierig zu prognostizierenden wirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen Ungewissheit betreffend die Steuereinnahmen kurzfristige Entlastungsmassnahmen nicht möglich sind. Der Regierungsrat möchte mögliche Entlastungsmassnahmen in eine umfassende Steuerstrategie einbinden. Anders als die Kommission erachtet er allerdings die gesetzliche Verankerung eines Auftrags zur Erarbeitung einer Steuerstrategie nicht als sinnvoll.Entgegen dem Antrag der Kommission spricht sich die Regierung weiterhin gegen spezifische Massnahmen im Steuerbereich zugunsten kleiner landwirtschaftlicher Betriebe aus. Der Antrag der Kommission sieht vor, dass bei denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die wegen der auf Bundesebene beschlossenen Agrarpolitik 2014-17 zukünftig nicht mehr als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, eine angemessene Reduktion auf dem Eigenmietwert und dem amtlichen Wert gewährt wird. Die Regierung hat bereits in der Antwort zur Motion 128-2012 Graber («Die Auswirkungen der Agrarpolitik 2014-17 auf die kleinen Landwirtschaftsbetriebe erfordern dringend Massnahmen») darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Steuerrechts sein kann, Landwirtschaftspolitik zu betreiben.Der Grosse Rat wird sich in der Novembersession 2012 erstmals mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für die Märzsession 2013 geplant. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2014 vorgesehen.

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
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