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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST – Mehrwertsteuer

Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.

MWST - Befristete Erhöhung ab 2011 angenommen

28.09.2009
Die Schweiz hebt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) die Mehrwertsteuer leicht an. Volk und Stände befürworteten am Sonntag die IV- Zusatzfinanzierung, mit der die Schuldenspirale der IV gestoppt werden soll.

MWST-Erhöhung fast am Ständemehr gescheitert

Während das Ja der Stimmberechtigten mit 54,4 Prozent solide ausfiel, erreichte die Verfassungsänderung das Ständemehr nur ganz knapp. Lange Zeit blieb offen, ob die Vorlage diese Hürde nehmen würde. Erst als mit der Waadt 24 der 26 Kantone ausgezählt waren, stand fest, dass das Ständemehr erreicht wurde. Damit wird der Normalsatz der Mehrwertssteuer ab Anfang 2011 für sieben Jahre um 0,4 Prozent auf 8 Prozent angehoben.[werbung_dossier]Jährlich sollen so der IV 1,1 Milliarden Franken zufliessen. Damit wollen Bundesrat und Parlament verhindern, dass der Schuldenberg der IV von 13 Milliarden Franken weiter ansteigt. Die Zeit bis 2017 will die Regierung nutzen, die Versicherung mit einer reinen Sparvorlage wieder auf finanziell gesunde Füsse zu stellen.Dank der Zustimmung soll nun auch die Aushöhlung der AHV gestoppt werden. Bislang war die IV mit der AHV verbunden. Der AHV-Fonds musste die IV-Defizite tragen. Dieses Band wird nun gekappt. Die IV erhölt einen mit 5 Milliarden dotierten autonomen Finanzierungs-Fonds.

Neues MWSTG – Wichtige Änderungen im Überblick

15.07.2009
In der Schlussabstimmung vom 11. Juni 2009 haben die Eidgenössischen Räte ein neues MWSTG gutgeheissen. Sofern nicht noch das Referendum ergriffen wird, wird das neue MWSTG bereits am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Dieser Beitrag stellt im Sinne eines Überblickes Änderungen vor, welchen in der Praxis eine grössere Tragweite zukommen dürfte oder die möglicherweise im Hinblick auf das Inkrafttreten am 1. Januar Handlungsbedarf bei Schweizer Unternehmen zur Folge haben werden.

MWST - Behandlung von Zollfreilagern

15.12.2008
Ab 1. Mai 2009 gelten Zollfreilager mehrwertsteuerrechtlich nicht mehr als Ausland, sondern als Inland. Steuerlich ergeben sich daraus gemäss ESTV jedoch nur punktuelle Änderungen, das meiste bleibt wie bisher.Neuerungen im ÜberblickNeu sind die folgenden Regelungen:
  • Leistungen im Zollfreilager können - auch wenn sie von der MWST befreit sind - die subjektive Steuerpflicht bei der MWST auslösen;
  • die vereinfachte Einfuhr (Unterstellungserklärung; Form. Nr. 1235/1236) findet bei der Überführung in den freien inländischen Verkehr keine Anwendung mehr; ein analoges Verfahren kann jedoch bei der ESTV beantragt werden;
  • Dienstleistungen, die keine Nebentätigkeiten des Transportgewerbes sind und die als im Zollfreilager ausgeführt gelten, sind grundsätzlich zum Normalsatz zu versteuern
Gleich wie bisher gilt aber:
  • Im Zollfreilager können unverzollte/unversteuerte Gegenstände aufbewahrt werden;
  • Verkäufe von Gegenständen, die sich in einem Zollfreilager befinden, sind von der MWST befreit
  • Bearbeitungen (Lieferungen) von Gegenständen, die sich in einem Zollfreilager befinden, sind von der MWST befreit
  • die Einfuhrsteuer wird erst bei der Überführung in den freien inländischen Verkehr durch die Eidgenössische Zollverwaltung/EZV erhoben
  • Dienstleistungen im Zollfreilager, die als Nebentätigkeiten des Transportgewerbes gelten, sind von der MWST befreit
  • bei Veranlagung von Gegenständen zur Ausfuhr in ein Zollfreilager kann der steuerpflichtige Exporteur nach Erhalt der Veranlagungsverfügung die Steuerbefreiung geltend machen
  • die Vermietung von Räumlichkeiten in einem Zollfreilager ist von der MWST ausgenommen; eine Option ist grundsätzlich möglich
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