Kreisschreiben Nr. 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
Die ESTV hat ein neues Kreisschreiben KS zur Ehepaar- und Familienbesteuerung veröffentlicht. Das neue Kreisschreiben ersetzt die früheren Kreisschreiben und Rundschreiben zu diesem Thema. Da mittlerweile alle Kantone zur einjährigen Veranlagung übergegangen sind, wird nur noch auf die Postnumerandobesteuerung Bezug genommen.Zwar sollen miteinem Bundesgesetz die Bestimmungen über die zeitliche Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen formell bereinigt und im DBG und im StHG die einjährige Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung als einziges Bemessungssystem für die direkten Steuern natürlicher Personen festgelegt werden (die überflüssig gewordenen Bestimmungen zur zweijährigen Praenumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung werden dann aufgehoben), da inhaltlich an den geltenden Bestimmungen über die einjährige Veranlagung keine Änderungen vorgenommen werden, kann aber davon ausgegangen werden, dass in der Folge kein neues Kreisschreiben erlassen wird. Das Gesetz zur Bereinigung wird gemäss heutigem Stand frühestens 2012 in Kraft treten.
Zum Inhalt des neuen Kreisschreibens 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung
Das neue Kreisschreiben beinhaltet insbesondere praxisrelevante Informationen zu folgenden Fragen:
- Beginn und Ende der Gemeinschaftsbesteuerung
- Getrennte Veranlagung der Ehegatten bei faktischer Trennung
- Besteuerung bei internationalen Sachverhalten (ausländischer Wohnsitz eines Ehegatten, Beschränkte Steuerpflicht eines Ehegatten)
- Besteuerung der minderjährigen Kinder
- Eingetragene Partnerinnen oder Partner
- Steuernachfolge des überlebenden Ehegatten
- Haftung und Mithaftung der Ehegatten und der Kinder für die Steuer
- Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen
- Kinderdrittbetreuungskostenabzug
- Zweiverdienerabzug
- Kinderabzug
- Unterstützungsabzug
- Verheiratetenabzug
- Tarife
- Besteuerung der unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern
- Verfahrensrechtliche Stellung der Ehegatten (Vertretung, Akteneinsicht etc.)
Im Anhang enthält das Kreisschreiben überdies eine Übersicht sowie Tabellen zu den verschiedenen Familienkonstellationen.