OW - Erbschaftssteuer soll abgeschafft werden
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden will die attraktiven Rahmenbedingungen im Steuerbereich weiter konsequent verbessern. Mit der vorgeschlagenen Abschaffung der Erbschaftssteuer sowie Anpassungen bei der Schenkungssteuer soll die nachhaltige Ansiedlung von finanzstarken Personen gefördert werden. Zudem sollen Steuerpflichtige mit hoher Wertschöpfung langfristig im Kanton bleiben.
Ziele der Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2017
Die internationale Steuerpolitik sieht in naher Zukunft unter anderem einen automatischen internationalen Informationsaustausch (AIA) vor, mit welchem das steuerliche Bankgeheimnis im grenzüberschreitenden Verhältnis weitgehend ausgedient haben wird. Aufgrund dieser zunehmenden internationalen Steuertransparenz wird erwartet, dass sich insbesondere ausländische Steuerpflichtige vermehrt an Orten mit attraktiven Steuerregimes niederlassen möchten. Der Regierungsrat sieht deshalb die Chance, mit Anpassungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen weiteren Standortvorteil zu schaffen.
Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision per 1. Januar 2017 dauert bis Ende Oktober 2015.