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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SG - IX. Nachtrag zum Steuergesetz unverändert verabschiedet

27.04.2012

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat einen von der Regierung vorgeschlagenen IX. Nachtrag zum Steuergesetz ohne Änderung verabschiedet. Neben Änderungen aus harmonisierungsrechtlichen Gründen werden auch einige Änderungen aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechung vorgenommen. Weiter soll damit das StG etwas «entrümpelt» werden. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen erwartet kein Referendum gegen den Nachtrag und sieht das Inkrafttreten auf den 1.1.2013 vor.

Kernpunkte des IX. Nachtrages

Änderungen aufgrund zwingenden Harmonisierungsrechts

  • Zuwendungen an politische Parteien
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Feuerwehrsold
  • Kinderbetreuungskostenabzug
  • Konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen

Änderungen aufgrund von Bundesgerichtsurteilen

  • Steuerausscheidung
  • Halbsatzbesteuerung von Gewinnausschüttungen
  • Grundstückgewinnsteuer von ausserkantonalen Liegenschaftenhändlern
  • Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer

Weitere Anpassungen

  • Steuerstrafverfahren (unentschuldigtes Fernbleiben im Verfahren vor Verwaltungsrekurskommission und Verwaltungsgericht)
  • Entrümpelung

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