SG - IX. Nachtrag zum Steuergesetz unverändert verabschiedet
27.04.2012
Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat einen von der Regierung vorgeschlagenen IX. Nachtrag zum Steuergesetz ohne Änderung verabschiedet. Neben Änderungen aus harmonisierungsrechtlichen Gründen werden auch einige Änderungen aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechung vorgenommen. Weiter soll damit das StG etwas «entrümpelt» werden. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen erwartet kein Referendum gegen den Nachtrag und sieht das Inkrafttreten auf den 1.1.2013 vor.
Kernpunkte des IX. Nachtrages
Änderungen aufgrund zwingenden Harmonisierungsrechts
- Zuwendungen an politische Parteien
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Feuerwehrsold
- Kinderbetreuungskostenabzug
- Konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen
Änderungen aufgrund von Bundesgerichtsurteilen
- Steuerausscheidung
- Halbsatzbesteuerung von Gewinnausschüttungen
- Grundstückgewinnsteuer von ausserkantonalen Liegenschaftenhändlern
- Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer
Weitere Anpassungen
- Steuerstrafverfahren (unentschuldigtes Fernbleiben im Verfahren vor Verwaltungsrekurskommission und Verwaltungsgericht)
- Entrümpelung