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Artikel mit Schlagwort Branchenbroschüre

MWST - Neue Branchenbroschüre Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

30.08.2016
Die ESTV hat heute die neue Branchenbroschüre Telekommunikation und elektronische Dienstleistungenveröffentlicht. Die MWST-Branchen-Info vermittelt praxisrelevante Informationen für Unternehmen, die Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen erbringen sowie über ein Telefoniemobilfunk- oder -festnetz verfügen.Sie verdeutlicht die Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsarten, die im Bereich der Telekommunikation und im Zusammenhang mit elektronischen Dienstleistungen vorkommen. Eine solche Unterscheidung ist insbesondere für die Bestimmung des Orts der Leistung nötig. Ebenso ist sie wesentlich für die Abklärung der Steuerpflicht der Anbieter, namentlich jener, die ihre Leistungen im Inland erbringen, ihren Sitz jedoch im Ausland haben.

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zur neuen Branchenbroschüre Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen 

MWST - Materielle Änderungen

21.06.2016
Am 20. Juni hat die Hauptabteilung MWST der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV materielle Änderungen in MWST-Broschüren publiziert. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um formelle Änderungen (Entfernung nicht mehr relevanter Ziffern, etc.).Eine Übersicht über die geänderten Ziffern sehen Sie untenstehend. Die Links führen direkt zur Online-Publikation der ESTV.
Publikationstitel
Ziffertitel
Geändert
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
20.06.2016
19 Gemeinwesen
20.06.2016
19 Gemeinwesen
20.06.2016
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
20.06.2016
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
06 Ort der Leistungserbringung
20.06.2016
06 Ort der Leistungserbringung
20.06.2016
12 Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
20.06.2016
20 Bildung
20.06.2016
07 Steuerbemessung und Steuersätze
20.06.2016
07 Steuerbemessung und Steuersätze
20.06.2016
04 Baugewerbe
20.06.2016
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche
20.06.2016
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche
20.06.2016
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche
20.06.2016
09 Transportwesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
  

MWST - Änderungen in Kraft ab 1.1.2015

07.01.2015
Im Bereich der Mehrwertsteuer haben sich auf den 1.1.2015 diverse Änderungen ergeben. Die Wesentlichsten davon betreffen die Saldosteuersätze, wo Leistungen zum Teil neu zugeordnet worden sind, sowie den Ort der Leistung, wo sich insbesondere im Bereiche des internationalen Dienstleistungsverkehrs Anpassungen ergeben.Informations- und gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht also schwergewichtig für Schweizer Unternehmen, welche (insbesondere elektronische) Dienstleistungen in EU-Ländern anbieten, sowie für nach Saldosteuersätzen abrechnende Unternehmen.Im folgenden die Links zu den entsprechenden Änderungen in den diversen Broschüren:
Publikationstitel
Ziffertitel
Geändert
Stand ab
Stand bis
01 MWST in Kürze und Übergangsinfo
31.12.2014
01.01.2015
01 MWST in Kürze und Übergangsinfo
31.12.2014
01.01.2015
06 Ort der Leistungserbringung
30.12.2014
01.01.2015
06 Ort der Leistungserbringung
30.12.2014
01.01.2015
06 Ort der Leistungserbringung
30.12.2014
01.01.2015
06 Ort der Leistungserbringung
30.12.2014
01.01.2015
06 Ort der Leistungserbringung
30.12.2014
01.01.2015
06 Ort der Leistungserbringung
30.12.2014
01.01.2015
02 Steuerpflicht
30.12.2014
01.01.2015
02 Steuerpflicht
30.12.2014
01.01.2015
14 Bezugsteuer
30.12.2014
01.01.2015
24 Sport
19.12.2014
01.01.2015
24 Sport
19.12.2014
01.01.2015
23 Kultur
19.12.2014
01.01.2015
22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
19.12.2014
01.01.2015
05 Subventionen und Spenden
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2015
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
12 Saldosteuersätze
19.12.2014
01.01.2011
31.12.2014
04 Steuerobjekt
19.12.2014
01.01.2015
04 Steuerobjekt
19.12.2014
01.01.2015
04 Steuerobjekt
19.12.2014
01.01.2015
04 Steuerobjekt
19.12.2014
01.01.2015
04 Steuerobjekt
19.12.2014
01.01.2015
04 Steuerobjekt
19.12.2014
01.01.2015

Quelle: MWST-Informationsdatenbank der ESTV

MWST - Materielle Änderungen im Finanz- und Immobilienbereich

11.09.2014
Die ESTV hat Änderungen der Broschüren 14 Finanzbereich, 17 Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien, 19 Gemeinwesen sowie 26 Betreibungs- und Konkursämter veröffentlicht. Die Links in der folgenden Tabelle führen direkt zu den neuen Bestimmungen.Im Finanzbereich geht es um Änderungen im Zusammenhang mit dem KAG, im Immobilienbereich sowie bei der Änderungen für Gemeinwesen um die Besteuerung von Parkplätzen. Im Bereich der Betreibungs- und Konkursämter schliesslich um die Behandlungen von MWST-Forderungen im Konkursverfahren.
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
19 Gemeinwesen
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
11.09.2014
01.01.2015
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
26 Betreibungs- und Konkursämter
11.09.2014
01.01.2014
31.08.2014
26 Betreibungs- und Konkursämter
11.09.2014
01.09.2014
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
 

MWST - erste Praxisänderungen 2014

07.02.2014
Die ESTV hat heute in ihrer MWST-Recherchedatenbank die ersten Praxisänderungen für das Jahr 2014 aufgeschaltet. Im Einzelnen handelt es sich um Änderungen für die Branchen Betreibungs- und Konkursämter, Gesundheitswesen sowie Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs.

Die Änderungen im Detail

Änderungen ergeben sich in folgenden Ziffern der jeweiligen Broschüren:

Betreibungs- und Konkursämter

4.3 Vor der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung entstandene MWST-Forderungen

Gesundheitswesen

1.4 Voraussetzung für die Anerkennung als Erbringer einer Heilbehandlung

Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

1 Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs

MWST-Publikationen fürs iPhone/iPad – ESTV mit neuer App

09.01.2013
Die ESTV hat eine iPhone/iPad-App veröffentlicht. Die Applikation, die wir für Sie kurz angetestet haben, stellt im Wesentlichen einen Reader für die Broschüren der ESTV sowie für MWSTG und MWSTV dar. Sie kann ab sofort über den iTunes AppStore bezogen werden.

Die ESTV MWST-App im Kurztest

Zugriff auf MWST-Broschüren und gesetzliche Grundlagen

Die ESTV-App bietet mehrsprachigen (D/F/I) Zugriff auf:
  • MWSTG und MWSTV
  • MWST Infos
  • MWST-Branchen-Infos
  • MWST-Praxis-Infos
Wird eine Publikation zum ersten mal aufgerufen, wird sie auf das Gerät (iPhone/iPad) kopiert und ist somit dann auch offline zugänglich.

Fazit

Grundsätzlich ist begrüssenswert, dass sich auch der Bund neuen Technologien nicht verschliesst. Betrachtet man sich die App der ESTV jedoch, muss Folgendes festgehalten werden:
  • Die App ist ein reiner PDF-Reader für die entsprechenden Broschürem und bietet gegenüber einem heruntergeladenen PDF keinerlei ersichtliche Vorteile.
  • Es besteht offenbar nur eine iPhone/iPad, nicht aber eine Android- oder Windows8-Version.
Es wurde einmal mehr die Chance vertan, ein wirklich nützliches neues MWST-Informationssystem mit Querverweisen, FAQ etc. (über die Broschüren hinweg) zu realisieren. Man fragt sich schon etwas bang, wem es mal wieder gelungen ist, den Zuständigen bei der ESTV so etwas als innovativ zu verkaufen und was das den Steuerzahler gekostet hat. Die monetären und personellen Ressourcen der ESTV wären jedenfalls wohl effektiver eingesetzt, würde ein echtes Informationssystem mit Mehrwert gegenüber PDFs geschaffen, das dann auch über die neuen Medien wie Smartphones und Tablets verfügbar gemacht werden könnte.
Die iPhone-App wurde getestet von Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt). Es handelt sich bei der Kritik um die persönliche Meinung des Autoren.

MWST Branchen-Info 15 - Vorsteuerpauschale für Banken

03.08.2012
Die ESTV hat diese Woche die Branchen-Info 15 - Vorsteuerpauschale für Banken veröffentlicht. Die neue MWST-Broschüre enthält Vorgaben und Anleitungen zur Bestimmung und Berechnung der Vorsteuerpauschale für Banken.

Darum geht es bei der MWST-Vorsteuerpauschale für Banken

Die ESTV ermöglicht Banken, die die Erfolgsrechnung gemäss Artikel 25a BankV zu gliedern haben, eine vereinfachte Steuerabrechnung mittels Verwendung einer Pauschalen zur Berechnung des zulässigen Vorsteuerabzugs (sogenannte „Vorsteuerpauschale für Banken“ oder auch „Bankenpauschale“ oder nur „Vorsteuerpauschale“). Indem die an die MWST anrechenbare Vorsteuer auf dem Umsatz nicht genau zu ermitteln ist, werden Buchführung und Steuerabrechnung wesentlich vereinfacht. Im Gegensatz dazu ist der Umsatz (Entgelte im Sinne des MWSTG) in Übereinstimmung mit den Ausführungen in der MWST-Branchen-Info Finanzbereich stets genau dem steuerbaren beziehungsweise dem von der Steuer ausgenommenen Bereich zuzuordnen.

Wer darf die MWST-Vorsteuerpauschale nutzen? Wer darf sich unterstellen?

Die in der Branchen-Info 15 beschriebene Bankenpauschale darf nur von Banken angewendet werden, die der ESTV einen Antrag auf Unterstellung unter die Bankenpauschale eingereicht und von ihr eine schriftliche Bewilligung erhalten haben. Banken, die sich weder der Bankenpauschale noch der [intlink id="mwst-info-12-%e2%80%93-saldosteuersatze-und-mwst-info-13-%e2%80%93-pauschalsteuersatze" type="post"]Saldosteuersatzmethode[/intlink] unterstellen wollen, können die Korrektur des Vorsteuerabzugs anhand des effektiven Verwendungszwecks oder gestützt auf eigene Berechnungen (Art. 65 MWSTV) ermitteln.Eigenen Berechnungen zugrunde gelegte Sachverhalte sind umfassend zu belegen und einer Plausibilitätsprüfung (Art. 67 MWSTV) zu unterziehen. Die steuerpflichtige Person kann zur Berechnung der Korrektur des Vorsteuerabzugs eine oder mehrere Methoden anwenden, sofern dies zu einem sachgerechten Ergebnis führt (Art. 68 MWSTV).Effektenhändler und andere Finanzintermediäre sind nicht berechtigt, sich der Vorsteuerpauschale für Banken zu unterstellen.

Mehr Informationen zur neuen MWST-Broschüre

MWST Branchen-Info 14 - Finanzbereich

10.04.2012
Eine weitere lange erwartete MWST-Broschüre, diejenige zum Finanzbereich, ist kurz vor Ostern veröffentlicht worden. Die neue Branchenbroschüre, die für die ganze Schweizer Finanzwirtschaft von zentraler Bedeutung ist, richtet sich an Banken, Vermögensverwalter, Finanzgesellschaften, Effektenhändler, Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds) und behandelt deren mögliche Leistungen. Ein Leistungskatalog ist in der neuen Broschüre ebenfalls vorhanden.Direkt zur Branchenbroschüre Finanzbereich