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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Ehegattenbesteuerung

ZH - Gemeinsame Besteuerung der Ehegatten – neues Merkblatt

31.01.2014
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt über die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 veröffentlicht.

Änderung im Bereich des Beginns der gemeinsamen Veranlagung

Aufgrund der auf den 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sind Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner auch im Kanton Zürich schon ab Beginn der Steuerperiode, in der sie heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen, gemeinsam zu veranlagen.

Konkretes Vorgehen in der Heiratsperiode

Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes (ZStB Nr. 24/020) beschreibt das Vorgehen in der Heiratsperiode für verschiedene Fallkonstellationen. Behandelt werden u. a.
  • die Einreichung der gemeinsamen Steuererklärung,
  • die gemeinsame Veranlagung, die Behandlung der von den Ehegatten bzw. eingetragenen Partnerinnen oder Partner geleisteten Vorauszahlungen und
  • die Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Weitere Informationen zum Thema

Das Merkblatt des kantonalen Steueramtes (ZStB Nr. 24/020) können Sie jetzt unter dem folgenden Link herunterladen:

Einkommenssteuer Schweiz – aktualisierte Übersicht

02.10.2013
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Einkommenssteuer natürlicher Personen im Bund und in den Kantonen veröffentlicht. Das Dossier, das einen Überblick über die Besteuerung des Einkommens im Bund und in den Kantonen bietet, befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2013. Die Dokumentation ist in einer Zusammenfassung sowie vollständig abrufbar. Links zu den Broschüren finden Sie unten in diesem Beitrag.

Einkommenssteuer Schweiz – Grundsätzliches

Die Einkommenssteuer ist sicher die bekannteste Steuer. Dies vor allem darum, weil ihr grundsätzlich alle Bürger unterworfen sind. Die Einkommenssteuer hat weiter grösste Bedeutung für die Fiskaleinnahmen der öffentlichen Gemeinwesen.

Wer erhebt in der Schweiz die Einkommenssteuer?

Sowohl der Bund (dieser erhebt die direkte Bundessteuer, abgekürzt dBSt) wie auch alle Kantone (Kantonssteuer, in einigen Kantonen auch Staatssteuer genannt) und Gemeinden (Gemeindesteuer) erheben eine allgemeine Einkommenssteuer, d.h. eine Steuer, die grundsätzlich nach der Summe aller Einkünfte (z.B. aus Anstellung, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermögen usw.) bemessen wird.

Wie berechnet sich bei der Schweizer Einkommenssteuer das steuerbare Einkommen?

Die Summe aller Einkommen (Bruttoeinkommen) entspricht nicht dem steuerbaren Einkommen. Das für die Einkommenssteuer massgebliche steuerbare Einkommen ergibt sich erst nach Vornahme
  • der organischen Abzüge
  • der allgemeinen Abzüge und
  • der Sozialabzüge
Der so ermittelte Betrag der Einkommenssteuer soll den individuellen Verhältnissen in verschiedener Hinsicht Rechnung tragen, nämlich sowohl der Höhe des Einkommens wie auch den Familienlasten bzw. den persönlichen Lebensverhältnissen. Die Einkommenssteuer soll damit idealerweise Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Steuerpflichtigen nehmen.  Die Einkommenssteuern der Gemeinden richten sich in allen Kantonen nach den kantonalen Steuergesetzen und damit nach der Veranlagung für die Kantons- bzw. Staatssteuer.

Weitere Informationen zur Einkommenssteuer Schweiz

Einkommenssteuer in Bund und Kantonen - ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre

03.10.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Einkommenssteuer natürlicher Personen im Bund und in den Kantonen veröffentlicht. Das Dossier, das einen Überblick über die Besteuerung des Einkommens im Bund und in den Kantonen bietet, befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2011. Die Dokumentation ist in einer Zusammenfassung sowie vollständig abrufbar.

Direkt zu den Broschüren

Familienbesteuerung - ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre

30.03.2011
Die ESTV hat gestern im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Familienbesteuerung im Bund und in den Kantonen veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2011.

Broschüre Familienbesteuerung - der Inhalt im Überblick

Die Familienbesteuerung im Schweizer Steuersystem

  • Der Begriff der Familie
  • Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Konkubinat
  • Der Bundesgerichtsentscheid vom 13. April 1984 (BGE 110 I A 7)

Systeme und Korrekturverfahren im Bereich der Familienbesteuerung

  • Getrennte Besteuerung (Individualbesteuerung)
  • Zusammenveranlagung

Die Regelung der Familienbesteuerung im Bund und in den Kantonen

  • Erleichterungen für Ehepaare im Allgemeinen
  • Abzüge für Verheiratete und Doppeltarif
  • Abzüge vom Steuerbetrag
  • Splitting
  • Besteuerung nach Konsumeinheiten
  • Erleichterungen für Doppelverdienerehepaare
  • Erleichterungen für Einelternfamilien
  • Kinderabzüge

Die Familienbesteuerung im interkantonalen Vergleich

Die Stellung des Ehegatten im Steuerlichen Verfahren

  • Unterzeichnung der Steuererklärung
  • Einsichtsrecht der Ehefrau in die Steuerakten
  • Mitteilungen der Verwaltung und Rechtsmittel
  • Die Haftung der Ehegatten im Steuerrecht

Die Wohnsitzproblematik

  • Im interkantonalen Verhältnis
  • Im internationalen Verhältnis

Die Besteuerung von Einkommen und Vermögen der Kinder

  • Erstmalige Einschätzung von Minderjährigen für ihr Erwerbseinkommen
  • Erstmalige Einschätzung von Jugendlichen bei Mündigkeit

Die Entwicklung der Familienbesteuerung und aktuelle Revisionsbestrebungen

Die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der Familienbesteuerung

Broschüre Familienbesteuerung - Stand 2011 herunterladen

Direkt zum Download der Broschüre Familienbesteuerung auf dem Gesetzesstand vom 1.1.2011