ZH - Gemeinsame Besteuerung der Ehegatten – neues Merkblatt
31.01.2014
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt über die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 veröffentlicht.
Änderung im Bereich des Beginns der gemeinsamen Veranlagung
Aufgrund der auf den 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sind Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner auch im Kanton Zürich schon ab Beginn der Steuerperiode, in der sie heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen, gemeinsam zu veranlagen.Konkretes Vorgehen in der Heiratsperiode
Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes (ZStB Nr. 24/020) beschreibt das Vorgehen in der Heiratsperiode für verschiedene Fallkonstellationen. Behandelt werden u. a.- die Einreichung der gemeinsamen Steuererklärung,
- die gemeinsame Veranlagung, die Behandlung der von den Ehegatten bzw. eingetragenen Partnerinnen oder Partner geleisteten Vorauszahlungen und
- die Rückerstattung der Verrechnungssteuer.