Ab sofort können Sie die Frist zur Einreichung der MWST-Abrechnung oder auch die Zahlung fälliger Beiträge auch online erstrecken! Die ESTV Hauptabteilung MWST stellt für die Fristverlängerung neu ein Online-Formular zur Verfügung.Die Erstreckung hat aber natürlich weiterhin
keine Auswirkung auf den Verzugszins...dieser ist auch bei einer Verlängerung der Frist für die Zahlung/Einreichung der MWST-Abrechnung geschuldet.Weiterhin braucht für ein Überschreiten der gesetzten Frist bis
zwei Wochen kein Gesuch gestellt zu werden, Sie können also die MWST-Abrechnung ohne weitere Folgen (abgesehen vom Verzugszins, falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben) zwei Wochen zu spät einreichen.
Link zum Formular für die Fristverlängerung MWST
Direkt zum neuen Online-Fristerstreckungsformular