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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Grenzgänger

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich zu Grenzgängern bleibt bis Ende 2021 in Kraft

22.09.2021
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleibt.

Grenzgänger Italien – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen

10.08.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet. Das neue Abkommen war im Dezember 2020 unterzeichnet worden. Nach jahrelangen Verhandlungen sei es – so der Bundesrat – gelungen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Die Schweiz und Italien unterzeichnen ein neues Grenzgängerabkommen

22.12.2020

Die Schweiz und Italien haben am 23. Dezember 2020 in Rom ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das neue Abkommen ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.

Grenzgängerregelungen

16.12.2013
Der Bundesrat hat einen Bericht über die Quellenbesteuerung der als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen Grenzgänger verabschiedet. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Abkommen, welche die Grenzgängerbesteuerung regeln, sowie über mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen. Der Bericht wurde in Erfüllung eines von Nationalrat Meinrado Robbiani 2011 eingereichten Postulats (11.3607 «Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern») erstellt.

Behandlung der Grenzgänger im Überblick

Im ersten Teil des Berichts wird die steuerliche Behandlung der in der Schweiz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätigen Grenzgänger aufgezeigt. Diese richtet sich nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und den von der Schweiz mit den Nachbarstaaten bilateral vereinbarten Lösungen zur Grenzgängerbesteuerung.

Mögliche Entwicklungen und Ausgleichsmassnahmen

Im zweiten Teil des Berichts werden mögliche Entwicklungen der bilateralen Regelungen für die Grenzgängerbesteuerung skizziert. Im dritten Teil des Berichts werden die Ausgleichsmassnahmen zugunsten gewisser Kantone analysiert.Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen die Besonderheit der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarstaaten widerspiegeln. Er hält fest, dass es wichtig ist, für die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine angemessene Lösung vorzusehen und aufrechtzuerhalten, die auch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Weitere Informationen zum Thema

BE - Administrative Erleichterungen bei Quellensteuer im Kanton Bern

29.10.2009

Quellensteuer für Grenzgänger - Neue Verfahren

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern nimmt ihre neuentwickelte Quellensteuerapplikation in Betrieb. Dies führt bei den Abrechnungen der quellenbesteuerten Personen und der französisch-schweizerischen Grenzgänger zu neuen Verfahrensabläufen, die deutliche administrative Entlastungen für die betroffenen Unternehmungen und die Gemeinden bringen. Die entsprechenden Anpassungen der betroffenen Verordnungen hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Quellensteuer - Unternehmen in Bern profitieren von vielen Vereinfachungen

Bei den Quellensteuern können die Unternehmungen ab 2010 neu sämtliche Abrechnungen mit einer einzigen Ansprechstelle (kantonale Steuerverwaltung oder die Städte Bern, Biel und Thun) vornehmen. Weiter fallen die Abrechnungen auf Papier zum Teil weg, da die Administration zukünftig auch elektronisch via Online-Portal erledigt werden kann. Kleine Unternehmungen mit wenig quellenbesteuerten Personen müssen ihre Abrechnungen nicht mehr zwingend monatlich, sondern nur noch vierteljährlich einreichen. Schliesslich wird die Zahlungsfrist für die Ablieferung der Quellensteuern von heute 15 Tagen auf neu 30 Tage erhöht.Weitere Infos zur Quellenbesteuerung im Kanton Bern