Wenn Eigentümer Mietwohnungen energetisch erneuern, die im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) erstellt wurden, müssen sie dem Bund noch geschuldete Vorschüsse nicht mehr zurückzahlen. Als Massnahme der zweiten Stufe zur Stabilisierung der Wirtschaft hat das Parlament am 20. März 2009 einer entsprechenden Änderung des WEG zugestimmt. Über den Anwendungsbereich und die Abwicklung des Forderungsverzichts wird Ende April 2009 informiert.Zur Stützung der Konjunktur im Bau- und Ausbaugewerbe will der Bund für geförderte Mietliegenschaften, die mehr als 20 Jahre alt sind, auf die Rückforderung von ursprünglich gewährten Verbilligungsvorschüssen verzichten. Dies unter der Voraussetzung, dass die Liegenschaft in finanziell vergleichbarem Umfang energetisch erneuert wird. Nach der Sanierung muss die Gebäudehülle der Liegenschaft die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder den Minergie-Standard erfüllen. Es handelt sich um eine bis Ende 2012 befristete Massnahme. Über ihre Umsetzung wird das Bundesamt für Wohnungswesen bis Ende April 2009 über die Website im Detail informieren (
www.bwo.admin.ch> Themen> Wohnraumförderung> Bundeshilfen WEG).
Quelle: bwo