BE - Steuergesetzrevision 2014: Vernehmlassung eröffnet
13.12.2011
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat diese Woche die Finanzdirektion beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2014) zu eröffnen. Im Zentrum der Revision steht in erster Linie die Umsetzung von zwingendem Bundesrecht. Daneben sollen aber auch überwiesene parlamentarische Vorstösse behandelt und einige weitere Punkte neu geregelt werden. Entlastungsmassnahmen sind keine vogesehen.
Kernelemente der Berner Steuergesetzrevision 2014
Die Kernelemente sind:Umsetzung von Bundesrecht
Die Steuergesetzrevision 2014 setzt in erster Linie für den Kanton zwingende bundesrechtliche Vorgaben um. Dabei geht es um Bestimmungen, die in das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) aufgenommen wurden und wegen der gleichzeitigen Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) auch für die Kantone verbindlich sind. Dabei handelt sich um- den Entwurf zum Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung),
- das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes vom 17. Juni 2011,
- das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom 17. Dezember 2010,
- das Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Bahnreform 2, und
- den Entwurf über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches.