Pauschalbesteuerung - Finanzdirektorenkonferenz schlägt Reformen vor
29.01.2010
Die meisten Kantone setzen nach wie vor auf die Pauschalbesteuerung. Dies wurde an einer Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) klar. Jedoch sollen die Voraussetzungen verschärft werden.Konkret schlagen die Finanzdirektoren Folgendes vor: Die minimale Bemessungsgrundlage soll neu bei CHF 400'000 für die direkte Bundessteuer liegen. Auch die Kantone müssen einen Mindestbetrag festlegen. Dessen Höhe wollen die Finanzdirektoren den Kantonen aber freistellen. Die gewünschten Änderungen betreffen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) sowie die kantonalen Steuergesetze.Die FDK betonte, dass die Pauschalbesteuerung als System beibehalten werden solle. Dies dränge sich angesichts ihres volkswirtschaftlichen Nutzens und ihrer Beiträge an die Steuererträge auf.Gemäss einer Umfrage bei den Kantonen hat in den letzten Jahren die Pauschalbesteuerung zugenommen. So wurden 2008 in der Schweiz 5003 Personen pauschalbesteuert, gegenüber 3106 im Jahr 1999. Der Ertrag lag 2008 bei 578 Millionen Franken. Zwischen den Kantonen gibt es aber grosse Unterschiede; vorneweg liegen die Waadt, das Wallis und Genf.Es gibt allerdings eine Gegenbewegung: Zürich hat die Pauschalbesteuerung auf Grund eines Volksentscheides inzwischen abgeschafft.