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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Revision MWSTG

MWST Branchen-Info 14 - Finanzbereich

10.04.2012
Eine weitere lange erwartete MWST-Broschüre, diejenige zum Finanzbereich, ist kurz vor Ostern veröffentlicht worden. Die neue Branchenbroschüre, die für die ganze Schweizer Finanzwirtschaft von zentraler Bedeutung ist, richtet sich an Banken, Vermögensverwalter, Finanzgesellschaften, Effektenhändler, Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds) und behandelt deren mögliche Leistungen. Ein Leistungskatalog ist in der neuen Broschüre ebenfalls vorhanden.Direkt zur Branchenbroschüre Finanzbereich

MWST Branchen-Info 17 - Immobilien (Liefenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien)

28.03.2012
Es ist so weit. Eine der am längsten erwarteten MWST-Broschüren, diejenige zu den Liegenschaften, liegt endlich in definitiver Version vor...nota bene über 2 Jahre nach Inkrafttreten des neuen MWST-Gesetzes ist nun also endlich bekannt, wie die entsprechenden Bestimmungen gemäss Ansicht der ESTV genau(er) auszulegen sind. Ganz zentral natürlich die Aussagen zur Option, nachdem hier die gesetzliche Regelung im neuen MWSTG 2010 doch in wesentlichen Punkten anders ist als im alten MWSTG.

Zum Inhalt der neuen Branchen-Info 17 - Immobilien

In der neuen Branchenbroschüre Immobilien finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
  • Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien
  • Leistungsort
  • Option
    • Grundsätzliches
    • Aufzeichnungspflicht
  • Erstellen eines Bauwerks
    • Vorsteuerabzug und -korrekturen
    • Mietzinsgarantie
  • Übertragung eines bebauten Grundstücks
    • Verkauf ohne Option
    • Verkauf mit Option
    • Option für das ganze Gebäude
    • Option für Gebäudeteile
    • Übertragung mit Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG und Art 101 - 105 MWSTV)
    • Nutzungsänderungstatbestände bei der Übertragung eines Grundstücks
    • Ausseramtliche Abrechnung (Leistungen ausserhalb des öffentlich beurkundeten Verkaufsvertrags)
  • Von der Steuer ausgenommene oder optierte Vermietung eines Grundstücks oder Teilen davon
    • Formelle Anforderungen an Mietverträge bei optierten Mietverhältnissen
    • Untermiete
    • Nebenkosten
      • Nebenkosten bei optierten Mietverhältnissen
      • Grundsätzliches
      • Übergangsregelung Nebenkosten
      • Pauschale für die Berechnung der Privatanteile auf Nebenkosten bei Einzelunternehmungen
    • Nebenkosten bei nicht optierten Mietverhältnissen
      • Im Mietvertrag enthaltene Nebenkosten
      • Nicht im Mietvertrag enthaltene Nebenkosten
    • Vorsteuerabzug auf Aufwendungen für Unterhalt und Investitionen
    • Vorsteuerabzug auf Immobilien bei Einzelunternehmungen
    • Zahlungen des Mieters
    • Nutzungsänderung bei Mieterwechsel
    • Leerstand von Immobilien
      • Bei vorgängiger Vermietung
      • Bei Erstvermietung
    • Hauswartwohnung
    • Bauliche Massnahmen bei Mietobjekten
      • Bauliche Massnahmen durch den Mieter (Rohbaumiete)
      • Bauliche Massnahmen durch den Vermieter
    • Mietzinsreduktion
    • Entschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung und „Schlüsselgeld“
  • Steuerbare Vermietungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 21 Buchstaben a - f MWSTG insbesondere Beherbergungsleistungen
    • Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen beziehungsweise unternehmerischem und nicht unternehmerischem Bereich bei Ferienwohnungen und/oder -häusern sowie Parkplätzen
      • Anwendbare Steuersätze und Vorsteuerabzug
      • Überlassung an eng verbundene Personen
      • Nutzung durch Einzelunternehmung für private Zwecke
      • Gesamt- oder Miteigentum des steuerpflichtigen Einzelunternehmers und seines Ehepartners
      • Beispiele
    • Beherbergungsleistungen und Vermietung von Sälen im Hotel- und Gastgewerbe (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a MWSTG)
      • Beherbergungsleistungen in der Parahotellerie und die Abgrenzung zur von der Steuer ausgenommenen Vermietung
      • Vermietung von Sälen, Konferenz- und Schulungsräumen im Hotel- und Gastgewerbe
    • Vermietung von Campingplätzen und Mobilheimparks (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. b MWSTG)
    • Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. c MWSTG)
      • Grundsätzliches
        • Steuerliche Behandlung
        • Im Gemeingebrauch stehende Parkplätze
        • Nicht im Gemeingebrauch stehende Parkplätze
      • Beispiele
      • Parkplätze für das Personal, für Kunden und Lieferanten
    • Vermietung von fest eingebauten Vorrichtungen und von Sportanlagen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. d MWSTG)
    • Bootshafen und -plätze sowie Bojen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. c MWSTG)
    • Vermietung von Schliessfächern (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. e MWSTG)
    • Vermietung von Messestandflächen und von einzelnen Räumen in Messe- und Kongressgebäuden (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. f MWSTG)
  • Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) und Miteigentümergemeinschaft (MEG)
    • Grundsätzliches
    • Option
    • Erneuerungsfonds bei STWEG resp MEG
  • Abgrenzungsfragen
    • Vermietung oder Einräumung eines Rechts zur Nutzung der Infrastruktur
    • Vermietung von Markt- und Standplätzen im Freien
    • Vermietung von Tankstellen
      • Ohne Betriebsgebäude
      • Mit Betriebsgebäude
      • Zusätzliche Leistungen des Vermieters
    • Vermietung von Kinos, Ton-, Film- und Fernsehstudios und dergleichen
    • Reklameflächen, Schaukästen und Vitrinen
    • Bancomaten
    • Mobilfunkantennen
    • Abbau von Bodenschätzen
    • Deponien
    • Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen
    • Fahrnisbauten (Veräusserung oder Vermietung)
      • Vermietung von Fahrnisbauten durch einen Bauunternehmer
      • Vermietung von Fahrnisbauten durch einen Dritten
  • Leistungen im fremden Namen - Stellvertretung oder Vermittlung (Art. 20 Abs. 2 MWSTG)
    • Grundsätzliches
    • Vermittlung beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
    • Vermittlung bei Vermietung von Immobilien
    • Vermittlung bei Vermietung von Ferienwohnungen und/oder -häusern
    • Vermittlung bei der Verwaltung von Liegenschaften
      • Verwaltung fremder Liegenschaften
      • Verwaltung eigener Liegenschaften
    • Weiterfakturierung von Nebenkosten durch eine Liegenschaftsverwaltung
      • Bei Liegenschaftsvermietung ohne Option
      • Bei Liegenschaftsvermietung mit Option
      • Honorar für die Nebenkostenabrechnung
    • Abgrenzung zwischen eigenen Hauswartleistungen und steuerbaren, von Dritten bezogenen Hauswartleistungen
    • Vereinfachtes steuerliches Vorgehen zur Berechnung der Vorsteuerkorrektur bei der Vermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (ohne Option)
Der Anhang der neuen Broschüre enthält die folgenden Muster und Darstellungen:
  • Muster für Vorsteuerschlüssel
  • Grafische Darstellung der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen mit Meldeverfahren
  • Nebenkostenabrechnung mit laufender Vorsteuerkorrektur
  • Nebenkostenabrechnung mit vollem Vorsteuerabzug und nachträglicher Vorsteuerkorrektur

Link zur neuen Branchen-Info 17 - Immobilien

Direkt zur Branchen-Info 17 - Immobilien (Liefenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien)

MWST - Einheitssatz nach Nein im Nationalrat definitiv vom Tisch

21.12.2011
Der Nationalrat hat heute mit deutlichen 128 zu 58 Stimmen bei 8 Enthaltungen einen Rückweisungsantrag der vorberatenden Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) angenommen und damit, da es sich bereits um den zweiten Rückweisungsentscheid handelt, den MWST-Einheitssatz definitiv versenkt.

Utopisches Modell ohne politische Chance

Der Sprecher der WAK-N, Caspar Baader von der SVP, führte insbesondere ins Feld, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell mit Einheitssatz Luxusgüter verbillige und andererseits Güter des täglichen Verbrauchs verteuere («der Ferrari wird billiger, das Brot wird teurer»). Das sei unsozial und liesse sich politisch nicht durchsetzen.Auch die Ratslinke, als Beispiel sei hier das Votum von Hans-Jürg Fehr (SP) genannt, konnte der Vorlage aus sozialen Gründen nichts Positives abgewinnen. Kritisiert wurde hier auch die Verteuerung des Gesundheits- und Bildungswesens.Für den Einheitssatz plädierten FDP und Grünliberale, insbesondere aus Gründen der administrativen Entlastung für KMU sowie auf Grund der schwierigen Abgrenzungsprobleme und des Problems der Schattensteuer (taxe occulte). 

MWST Branchen-Info 16 - Versicherungswesen

11.11.2011
Die ESTV hat diese Woche die neue Branchen-Info 16 - Versicherungswesen veröffentlicht. Diese neue Branchenbroschüre vermittelt branchenspezifische Schwerpunkte und Informationen für die Versicherungsbranche. Sie befasst sich insbesondere mit der Auslegung der Ausnahme von der Steuer in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG. Die Broschüre richtet sich vor allem an Versicherungsunternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, an Rückversicherer sowie an selbstständige Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.Direkt zur Branchen-Info 16 - Versicherungswesen

MWST Branchen-Info 14 - Finanzbereich: Neuer Entwurf veröffentlicht

03.11.2011
Die ESTV hat einen aktualisierten (zweiten) Entwurf der neuen Branchen-Info 14 - Finanzbereich veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre, die für die ganze Schweizer Finanzwirtschaft von zentraler Bedeutung ist, richtet sich an Banken, Vermögensverwalter, Finanzgesellschaften, Effektenhändler, Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds) und behandelt deren mögliche Leistungen.Direkt zum zweiten Entwurf der Branchen-Info 14 FinanzbereichEbenfalls hat die ESTV einen Leistungskatalog mit Leistungen des Finanzbereichs veröffentlicht.Direkt zum Leistungskatalog 

MWST Branchen-Info 09 - Transportwesen

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 09 – Transportwesen veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt praxisrelevante Informationen für Unternehmungen der Transport- und Logistikbranche. Es werden insbesondere die Personen- und Gütertransporte sowie deren Nebenleistungen und die Vermietung und Vercharterung von Beförderungsmitteln abgehandelt. Die Broschüre enthält überdies im Anhang einen Entscheidungsbaum zur steuerlichen Behandlung von Beförderungsleistungen sowie beim Zurverfügungstellen von Beförderungsmitteln.

Aus dem Inhalt der Branchen-Info 09 – Transportwesen (Auszug)

Unter Anderem enthält die neue Branchenbroschüre Informationen zu
  • Personenbeförderung
    • Von der Steuer ausgenommene Leistungen
    • Leistungskombinationen
    • 70/30-Regel
    • Grenzüberschreitende Personenbeförderung
      • Steuerbefreiung
      • des internationalen Luftverkehrs
      • des internationalen Eisenbahnverkehrs
      • des internationalen Busverkehrs
    • Taxi- und Limousinenservice im internationalen Verkehr
    • Gepäcktransport kombiniert mit Personenbeförderung
    • Gastgewerbliche Leistungen in Beförderungsmitteln (während der und ausserhalb der Beförderung)
    • Vermietung und Vercharterung
  • Beförderung von Waren / Gegenständen
    • Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
    • Nachweis
    • Deklaration in der Abrechnung
    • Rückerstattung
    • Zollrechtliche Bestimmungen
    • Versicherungen
    • Schäden
    • Behälter, Paletten und Umschliessungen
    • Aufbewaren und Einlagern
    • Vermieten von Räumlichkeiten
    • Vermieten von eingebauten Vorrichtungen
    • Kombinierter Verkehr
Direkt zur Branchen-Info 09 – Transportwesen

MWST Branchen-Info 10 - Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt praxisrelevante Informationen und beinhaltet branchenspezifische Sachverhalte von Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs.

Aus dem Inhalt der Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

Unter Anderem enthält die neue Branchenbroschüre Informationen zu
  • MWST auf Fahrkahrten
  • Grenzüberschreitende Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr
  • Leistungskombinationen
  • Subventionen und Investitionsbeiträge
  • MWST bei Seilbahnen und Sportbahnen
  • Fahrvergünstigungen für das Personal
  • Naturaldividenden
  • Vermietung und Vercharterung von Schienenfahrzeugen
  • Check-In/Fly-Rail/Airport-Baggage
  • Gepäcktransport in Verbindung mit Personenbeförderung
  • Fahrpläne etc.
  • Gastgewerbliche Leistungen (Board-Restaurant)
  • Ruhe- und Schlafmöglichkeiten (Schlafwagen)
  • Zahlung mit Checks etc.
  • Schliessfächer
  • Schülertransporte
  • Vermietung von Anlagen
  • Werbung und Inserate
  • etc.
Direkt zur Branchen-Info 10 – Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs 

MWST Branchen-Info 18 - Rechtsanwälte und Notare

03.11.2011
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 18 – Rechtsanwälte und Notare veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre vermittelt branchenspezifische Informationen u.a. über Dienstleistungen, die von selbstständigen Anwälten und Notaren, aber auch von Gemeinschaftskanzleien erbracht werden.Direkt zur MWST Branchen-Info 18 - Rechtsanwälte und Notare

MWST-Info 20 - Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen

15.04.2011
Die ESTV hat heute eine neue MWST-Info zur zeitlichen Wirkung von Praxisfestlegungen veröffentlicht. Diese Broschüre hätte, sieht man sich den Inhalt an, eigentlich deutlich früher erwartet werden dürfen, geht es doch im Wesentlichen um den Übergang vom alten MWSTG zum - nach über einem Jahr - bereits nicht mehr ganz taufrischen neuen MWSTG 2010 sowie zur Verbindlichkeit der Entwürfe der ESTV.

Zur neuen MWST-Info 20 - Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen

Direkt zur neuen MWST-Info 20 - Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen 

MWST Branchen-Info 24 - Sport

02.03.2011
Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 24 – Sport veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre behandelt Besonderheiten im Bereich der Mehrwertsteuer, die insbesondere für Sportvereine und Veranstalter von Sportanlässen wichtig sind.Die Broschüre behandelt allerdings nicht bloss Fragen rund um Sportanlässe und im Zusammenhang mit diesen generierten Umsätzen mit Eintrittsbilleten. Vielmehr werden auch die gastgewerblichen sowie Hotellerie-Leistungen, die im Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen stehen, behandelt. Weiter natürlich Sponsoring- und Werbeleistungen.
Lernen Sie Schweizer MWST von der Pike an ...in 5 Halbtagen.
Ein weiterer Abschnitt der neuen Branchenbroschüre widmet sich der Steuerbarkeit von Rechten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sportlern, also etwa
  • MWST bei Transfers
  • MWST bei Ausleihe von Sportlern
  • MWST bei der Vermittlung von Sportlern
  • MWST bei Vertragsablösungen
Direkt zur MWST Branchen-Info 24 Sport