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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort SH

SH - Volksinitiative "Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre" zustande gekommen

17.09.2014
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die am 8. September 2014 eingereichte kantonale Volksinitiative "Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre" als zustande gekommen erklärt. Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'250 gültige Unterschriften auf sich.

Kerninhalt der Initiative

Personen, die mehr als zehn Prozent des Kapitals einer Firma besitzen, müssen ihre Einkünfte aus dieser Beteiligung (zB Dividenden) heute nur zur Hälfte versteuern. Die Initiative verlangt die Rückkehr zur vollen Besteuerung und damit die Gleichstellung solcher Einkünfte mit Löhnen und Renten.

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Steuerstatistik Kanton Schaffhausen

07.07.2014
Das Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen hat neue statistische Daten zum Steueraufkommen sowie zur Wirkung der Steuerstrategie sowie zu den zu erwartenden Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (UStR III) veröffentlicht. Die Regierung des Kantons Schaffhausen ist, was die Auswirkungen der UStR II angeht, sehr skeptisch und fordert im Gegenzug zu den zu erwartenden Änderungen der Besteuerungsformen (Stichwort: Holdingprivileg) Entlastungsmassnahmen für Unternehmen.Im Folgenden die Medienmitteilung im Volltext:TEIL I – SteuerstatistikDie Zahlen für das Jahr 2012 unterstreichen, dass die langfristig ausgerichtete Steuerpolitik die gewünschten volkswirtschaftlichen Effekte hat. Sie zeigen aber auch, dass weiterhin eine engagierte Politik notwendig ist. Nicht zuletzt, weil die Mobilität bedeutender Leistungsträger zugenommen hat und damit die Erhaltung und Steigerung dieses für den Wirtschaftsstandort Schaffhausen wichtigen Steuersubstrats gefährdet ist.I. Einkommens- und Quellensteuer natürliche Personen2012 bezahlten die 45'158 primär Steuerpflichtigen 157,5 Mio. Franken Einkommenssteuern. Damit hat die Zahl der steuerpflichtigen Personen gegenüber 2011 um 1,4 % zugenommen, dagegen sind die Einnahmen aus der Einkommenssteuer lediglich um 0,8 % angestiegen. Dabei bezahlten die Steuerpflichtigen der Einkommensstufe bis 49'999 Franken – dies entspricht 54,8 % der primär Steuerpflichtigen – 16,6 % der Einkommenssteuer. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 0 bis 74'999 (78,1 % der Steuerpflichtigen bezahlen 40,6 % der gesamten Einkommenssteuer. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 200'000 Franken und höher – also 1,6 % der Steuerpflichtigen – entrichteten 15,3 % der gesamten Einkommenssteuer.Bei der Quellensteuer erhöhte sich die Zahl der besteuerten Personen von 2011 bis 2012 von 10'900 auf 11'526. Die Einnahmen aus Quellensteuern des Kantons waren mit 25,3 Mio. Franken nach 25,5 Mio. Franken im 2011 nahezu unverändert. Gegliedert nach Einkommens-stufen entrichteten die 49,5 % der Steuerpflichtigen der Stufen 0 bis 49'999 Franken 11,1 %. Die Quellensteuerpflichtigen in den Stufen 0 bis 74'999 (69,6 % der Steuerpflichtigen) bezahlten 26,6 % der gesamten Quellensteuer. Die 3,1 % Steuerpflichtigen in den Stufen 200'000 Franken und höher entrichteten 32,2 % der Einnahmen.II. Vermögenssteuern natürliche PersonenDie Einnahmen aus der Vermögenssteuer fielen 2012 mit 20,4 Mio. Franken um 4,5 % höher aus als 2011. Bei der Verteilung des Steueraufkommens auf die Vermögensstufen respektive die Anzahl der Personen in der jeweiligen Stufe ergibt sich folgendes Bild: Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 500'000 – 89,6 % der Steuerpflichtigen – bezahlten 15,6 % der ge¬samten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 999'999 (95,8 % der Steuerpflichtigen) bezahlen 36,9 % der gesamten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen eine Million Franken bis über zehn Millionen – 4,3 % der Steuerpflichtigen – entrichten 63,1 % der gesamten Vermögenssteuer. Die Zahl der Vermögensmillionäre hat um 62 zugenommen.III. Juristische PersonenDie Entwicklung in diesem Segment war durchzogen. Zwar konnte 2012 mit 3'841 juristischen Personen eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 3 % verzeichnet werden, jedoch ging der Ertrag aus der Gewinnsteuer von 32,9 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr um 7 % zurück. Den grössten Anteil der Gewinnsteuer, nämlich 91,7 %, entrichteten die 8,2 % Gesellschaften der Gewinnstufen 200'000 Franken und höher. Auf die Gesellschaften in den Stufen 0 bis 49'999 Franken (82,6 % der Steuerpflichtigen) entfielen 2,2 % der Gewinnsteuereinnahmen. Ein deutlich verbessertes Ergebnis ist bei der direkten Bundessteuer zu verzeichnen. Diese stieg gegenüber 2011 um 70,8 Mio. auf 182,1 Mio. Franken. Bei einem Kantonsanteil von 17 % resultiert damit ein Anstieg um 12 Mio. Franken auf 31 Mio. Franken. Der Grund für diesen Sprung sind ausserordentliche, einmalige Transaktionen einiger Gesellschaften. Über die gesamte Bandbreite der Unternehmen gesehen haben die 11 % Unternehmen in den Gewinnstufen 200'000 Franken und höher einen Anteil von 98 % an der Bundessteuer.TEIL II – Unternehmenssteuerreform III (USR III)Mit der Unternehmenssteuerreform III soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und der Steuerstreit mit der EU beigelegt werden. Der im Dezember 2013 vorgelegte Bericht von Bund und Kantonen empfiehlt insbesondere die steuerliche Privilegierung von Lizenzerträgen sowie die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze, um trotz der anzunehmenden Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) weiterhin über ein attraktives und wettbewerbsfähiges Steuersystem zu verfügen.Schaffhausen stark tangiertIm Kanton Schaffhausen wären 175 Holdinggesellschaften und 192 Verwaltungsgesellschaften mit rund 3'000 Arbeitsplätzen von der Abschaffung der besonderen Steuerstatus betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um ansässige, als auch angesiedelte internationale Unternehmungen. Diese Gesellschaften erzielten 2012 33,1 % der einfachen kantonalen Gewinnsteuer (9,7 Mio. Franken) sowie 31,1 % der einfachen kantonalen Kapitalsteuer (1,3 Mio. Franken). Der Anteil der entsprechenden Gemeindesteuern bewegt sich in vergleichbarer Grössenordnung. Damit steht rund ein Viertel bis ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen auf dem Spiel. Die Einnahmen aus den Quellensteuern liegen 2012 bei insgesamt 60 Mio. Franken, der Anteil des Kantons beträgt rund 25 Mio. Franken. Es ist zu befürchten, dass bei einer ersatzlosen Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen ein erheblicher Anteil davon, insbesondere jedoch die rund 3'000 Arbeitsplätze, gefährdet wären. Nicht bezifferbar, jedoch in empfindlichem Umfang zu erwarten, wären auch Umsatz- und Auftragseinbussen beim lokalen Gewerbe und den Zulieferbetrieben. Zudem dürfte der Immobilienmarkt und damit indirekt das Baugewerbe leiden.Gegensteuer gebenNach Ansicht des Regierungsrates müssen die besonderen Besteuerungsformen durch zielgerichtete, neue Erleichterungen abgelöst werden. Diese sollen international akzeptiert sein und eine grösstmögliche Rechtssicherheit gewährleisten. Die Regierung unterstützt deshalb die im Bericht von Bund und Kantonen vom Dezember 2013 skizzierte Stossrichtung.Die nächsten SchritteZurzeit sind noch viele Fragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III offen: Insbesondere die Ausgestaltung der neu einzuführenden Instrumente wie der Lizenzbox, die Übergangsfristen, die Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA), die Ausgestaltung der Kompensation des Bundes usw. Zudem gilt es, die Unternehmenssteuerreform III vor dem Hintergrund der dynamischen und weitreichenden internationalen Entwicklungen wettbewerbsfähig und international attraktiv auszugestalten, um die notwendige längerfristige Rechts- und Planungssicherheit des Unternehmens- und Steuerstandortes Schweiz wieder herzustellen.In diesem Licht sind auch aktuelle politische Vorstösse wie die «Reichensteuerinitiative» zu sehen, deren Wirkung sich ebenfalls auf die wirtschaftsstarken Unternehmen, genauer deren einkommensstarke Mitarbeitende, erstreckt. Die bisher verfolgte Steuerpolitik machte den Standort Schaffhausen auch für diese Zielgruppen attraktiv. Diese Entwicklung gilt es bei den künftigen politischen Entscheiden im Auge zu behalten.Das Finanzdepartement sowie die kantonale Steuerverwaltung verfolgen die weiteren kantonalen, nationalen und internationalen Entwicklungen sehr aufmerksam und treffen die notwendigen Vorkehrungen, um flexibel und zeitnah auf die neuen Herausforderungen wie etwa die Unternehmenssteuerreform III reagieren zu können.

SH - Studie zur Steuerbelastung

15.08.2013
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen legte kürzlich dem Parlament die mit dem erheblich erklärten Postulat "Bürger und KMUs von Abgaben und Gebühren entlasten" verlangte Studie über die aktuelle Gebühren- und Abgabenbelastung im Kanton Schaffhausen vor.

Effektive Zunahme der Belastung

Mit dem Postulat war der Auftrag zu erfüllen, nach wissenschaftlichen Methoden die «Abgabenbelastung» zu messen und die Entwicklung in den letzten 15 Jahren der Abgabenbelastung aufzuzeigen. Der Auftrag wurde mit der Vermutung begründet, die Gesamtbelastung sei in den letzten Jahren eher gestiegen. Diese Vermutung wird durch die Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bestätigt. Die Abgabenbelastung betrug 1996 noch rund 35 Prozent des BIP und stieg bis 2010 auf rund 37 Prozent des BIP. Wird die Entwicklung der Abgabenbelastung nach Empfänger – und damit auch nach der Körperschaft beziehungsweise Sozialversicherung, welche die Entwicklung allenfalls beeinflussen kann – detailliert, so zeigt sich, dass sich im Untersuchungszeitraum die an den Kanton und die Gemeinden geleisteten Abgaben in Prozent des BIP seit 1996 von rund 12 Prozent auf 10 Prozent reduziert haben. Die Zunahme der Abgabenbelastung wird in der Studie auf die Zunahme der Zahlungen an die (nicht staatlichen) Sozialversicherungen sowie die Fiskalzahlungen an den Bund zurückgeführt. Die Beiträge an die staatlichen Sozialversicherungen entwickelten sich ungefähr im Gleichschritt zum BIP.Die Abgaben an den Kanton und die Gemeinden weisen zwischen 1996 und 2010 (zu Preisen von 2010) auch in absoluten Zahlen mit knapp 7'443 Franken (1996) zu 7'686 Franken (2010) pro Kopf ein geringes Wachstum aus. Es gibt somit aufgrund dieser Zahlen keine Evidenz, wonach durch verursachergerechte Gebühren der vom Kanton und von den Gemeinden beeinflussbare Teil der Staatsquote insgesamt angewachsen wäre.

Beeinflussung nur teilweise möglich

Mit dem Postulat werden gestützt auf die Analyse Vorschläge zur Senkung von Abgaben und Gebühren erwartet. Von den in der Studie festgestellten Abgaben lässt sich nur rund ein Siebtel der gesamten Abgabenlast formell durch den Kanton beeinflussen. Materiell engen sich die Möglichkeiten noch weiter ein, weil zahlreiche der vom Kanton zu erfüllenden Aufgaben durch das Bundesrecht beziehungsweise das übergeordnete Recht ganz oder teilweise vorgegeben sind. Die Möglichkeiten zur substanziellen Entlastung sind damit für den Kanton beschränkt. Das gilt sinngemäss auch für die Gemeinden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons sieht der Regierungsrat zur Zeit keine Möglichkeiten, die Abgaben und Gebühren zu senken oder ein entsprechendes Programm vorzulegen. Im Vordergrund steht die verfassungsmässige Pflicht, den Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten.

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SH und ZH - Steuerinitiativen sollen ungültig erklärt werden

14.02.2013
Die Regierungsräte der Kantone Schaffhausen und Zürich beantragen den jeweiligen Kantonsräten die Ungültigerklärung von Initiativen, welche die Umverteilung von Steuerlasten anstreben. Im Kanton Schaffhausen betrifft dies die Initiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)», im Kanton Zürich die Initiative «STEUERBONUS FÜR DICH (Kantonale Volksinitiative für eine direkte Steuererleichterung für die unteren und mittleren Einkommen)».

SH – Bundesrechtswidrigkeit und unklare Formulierung

Mit der Initiative sollen die höheren Einkommen stärker besteuert werden. Konkret wird die (Wieder-) Einführung einer Tarifstufe von 13 % für steuerbare Einkommensteile von 210'100 bis 434'100 Franken verlangt. Die Initiative sei, wie der Regierungsrat schreibt, allerdings unklar formuliert.Es ist gemäss Regierungsrat offen, ob die Initianten einen neuen Art. 38 des Steuergesetzes beantragen, der sich auf den Tarif beschränkt und damit die bisherigen zusätzlichen Regelungen wie das Steuersplitting, das Halbsatzverfahren usw. aufhebt. Dadurch würde das Schaffhauser Steuergesetz in diesem Punkt bundesrechtswidrig. Der Kanton Schaffhausen käme der Verpflichtung, die Steuer für Ehegatten im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen angemessen zu ermässigen, nicht mehr nach.Der Regierungsrat führt weiter aus, dass selbst wenn man annehme, mit der Initiative solle einzig eine zusätzliche Progressionsstufe für höhere Einkommen eingeführt werden, führe dies, weil in jedem Fall keine Änderung der weiteren Absätze von Art. 38 des Steuergesetzes beantragt wurde, im Bereich der neuen Progressionsstufe zur Konstellation, dass Eheleuten ohne ersichtlichen Grund das Splitting verwehrt werde, und damit auch in diesen Fällen zu einer rechtswidrigen Besteuerung.Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, da sie dem Bundesrecht widerspreche.Materiell ist der Regierungsrat der Ansicht, dass, je nach Auslegung der Initiative, diese gar zu einer massiven Steuererhöhung für Familien führen würde.

ZH – Gutachten von Prof. Felix Uhlmann zeigt Verfassungswidrigkeit und tendenziell vollständige Ungültigkeit der Steuerbonus-Initiative

Der Regierungsrat des Kantons Zürich stützt sich im Zusammenhang mit seinem Antrag auf Ungültigkeit auf ein Gutachten, dass er bei Prof. Felix Uhlmann in Auftrag gegeben hat.Felix Uhlmann kommt darin zum Schluss, dass verschiedene Teile der Initiative verfassungswidrig seien. So gelte dies für die «Sprünge» in der Besteuerung der Einkommen ab CHF 100'000 (resp. ab CHF 150'000) sowie für die Umverteilungssteuer im Grenzbereich von CHF 3 resp. 5 Mio. Weiter sei dies auch die Privilegierung von Genossenschaften und mutmasslich die Übertragbarkeit des Steuerbonusses auf Folgejahre der Fall.In anderen Bereichen, so Uhlmann weiter, führe die Initiative möglicherweise in Einzelfällen zu exzessiver, rechtsungleicher Besteuerung.Da die mutmasslich ungültigen, da verfassungswidrigen Teile zumindest teilweise die Essenz der Initiative beträfen, sei eine einfache Streichung der unzulässigen Teile praktisch nicht möglich, und der Kantonsrat müsste die Initiative quasi umgestalten. Dies könne aber nicht die Aufgabe des kantonsrat sein. Zudem wären wohl auch Verschiebungen zu erwarten, die von den Initianten gar nicht gewollt wären. Aus diesem Grund sieht Uhlmann die vollständige Ungültigerklärung als empfehlenswert.

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SH - Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012

18.10.2011
Am vergangenen 25. September hat das Stimmvolk des Kantons Schaffhausen der Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» zugestimmt. Die Initiative wird, wie der Regierungsrtat des Kantons Schaffhausen heute mitteilt, bereits auf Anfang 2012 umgesetzt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. 

SH - Pauschalbesteuerung wird abgeschafft (mit Kurzkommentar)

26.09.2011
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am Wochenende an der Urne beschlossen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schaffhausen folgt damit dem Kanton Zürich, der die Besteuerung nach dem Aufwand bereits vor einiger Zeit abgeschafft hatte.

Kommentar: Signalwirkung für St. Gallen?

Während im Kanton Schaffhausen nur 5 Ausländische Personen von dieser Besteuerungsart profitieren und damit vom Abstimmungsresultat betroffen sein werden, hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen die ungleich grössere Tragweite. Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen wird am 27. November über eine analoge Initiative abstimmen.Man kann natürlich nur mutmassen, wie gross die Ausstrahlung des Schaffhauser Resultats auf die Stimmung im Kanton St. Gallen ist. Jedoch dürfte in Regierungs- und Kantonsrat, die auch im Kanton St. Gallen die Initiative geschlossen bekämpfen und dem Begehren mittels eines den [intlink id="pauschalbesteuerung-finanzdirektorenkonferenz-schlagt-reformen-vor" type="post"] Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz[/intlink] folgenden Gegenvorschlages den Wind aus den Segeln zu nehmen versuchen, das Resultat aus Schaffhausen nicht gerade freudig aufgenommen worden sein. Auch im Kanton Schaffhausen stand ein entsprechender Gegenvorschlag zur Abstimmung. Dieser wurde zwar ebenfalls angenommen, jedoch entschied sich das Volk in der Stichfrage doch deutlich für die Annahme der Initiative.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig