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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerrecht

GR - Steuersenkungen

03.04.2009
Die Bündner Regierung will die serbelnde Konjunktur mit Steuersenkungen stützen. Das am Freitag präsentierte Paket sieht Ausfälle von insgesamt 78 Millionen Franken vor; die eine Hälfte geht zu Lasten des Kantons, die andere der Gemeinden.Die grössten Ausfälle verursachen Entlastungen bei der Vermögenssteuer, die Reduktion der Gewinnsteuer für Unternehmen sowie der Ausgleich der kalten Progression, wie Finanzdirektor Martin Schmid in Chur bekanntgab. Weniger ins Gewicht fallen der höhere Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung und Anpassungen an das Bundesrecht.Finanzieren will der Kanton die Ausfälle über das Eigenkapital. Auch die Gemeinden sollten die Mindereinnahmen verkraften können. Deren finanzielle Lage hat sich deutlich verbessert. Ende 2007 verzeichneten sie einen Überschuss von durchschnittlich 22 Franken pro Kopf. Für 2008 liegen die Zahlen noch nicht vor, aber es sieht für die Gemeinden noch besser aus.

Schon 2010 profitieren

Bereits nächstes Jahr sollen alle Steuerpflichtigen von Ausgleich der kalten Progression profitieren. Zudem werden bei der Vermögenssteuer die Freibeiträge erhöht und die Maximalbelastung gesenkt. Graubünden als Wohnsitzkanton soll dadurch für gut betuchte Steuerpflichtige attraktiver werden.Die Unternehmen sollen durch eine Reduktion der Gewinnsteuer von 7 auf 5,5 Prozent entlastet werden. Gleichzeitig wird der progressive Tarif abgeschafft und durch einen proportionalen Steuersatz, eine Flat Rate, ersetzt.Vom aufgegleisten Paket verspricht sich die Kantonsregierung eine Ankurbelung des Konsums und eine Entlastung der Exportwirtschaft, die am stärksten unter der Wirtschaftskrise leidet. Der Grosse Rat behandelt die Steuergesetzrevision im Juni. Mit den Anpassungen ist der finanzielle Handlungsspielraum laut Schmid ausgeschöpft. Weitere Senkungen lägen derzeit nicht drin.Quelle: sda

ZH - Steuergesetz-Revision

30.03.2009

Streichung des «13ers» und Erhöhung der Kinderabzüge

Die Steuergesetz-Revision im Kanton Zürich ist unter Dach. Das Parlament beschloss Steuererleichterungen für die am besten Verdienenden im Kanton. Dank einem Kompromiss unter den Bürgerlichen werden Familien stärker entlastet als vorgesehen.In der Schlussabstimmung sprach sich am Montag neben SVP und FDP vor allem auch die CVP für die Revision aus. Diese kam mit 93 zu 82 Stimmen durch. Um die CVP - sie enthielt sich in der ersten Lesung noch ihrer Stimme - auf die Befürworter- Seite zu holen, war ein Kompromiss bei den Kinderabzügen nötig.SVP, FDP und CVP hatten sich letzte Woche auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Dieser sieht vor, die Kinderabzüge statt auf 8300 auf 9000 Franken und die Abzüge für die Kosten von Fremdbetreuung statt auf 7500 auf 8000 Franken zu erhöhen. Dieser Kompromiss wurde am Montag mit 133 zu 39 Stimmen gutgeheissen.Die Linke sprach von einer "einseitigen und unausgewogenen" Vorlage, die "vor allem Spitzenverdiener begünstige" und kritisierte den Rechtsrutsch der CVP in Finanzfragen. Der Rat strich mit der Revision die höchste Progressionsstufe, den so genannten "13er". Der Satz wurde neu auf 11 Prozent gesenkt.Profitieren würden davon Gutverdienende mit einem Einkommen von über 250 000 Franken. Dadurch will die Regierung die Position des Kantons im Steuerwettbewerb verbessern. Gerechnet wird mit Steuerausfällen in der Höhe von rund 300 Mio. Franken. Entlastet werden sollen aber auch die tiefsten Einkommen.Das letzte Wort zur Steuergesetz-Revision hat das Volk. SP und GLP hatten bereits vor der Schlussabstimmung das konstruktive Referendum angekündigt. Auch die Grünen wollen das Referendum ergreifen.Quelle: sda

SG - Steuervorlagen

20.03.2009
Die St. Galler Regierung legt dem Kantonsrat zwei Steuervorlagen vor, darunter einen Gegenvorschlag zur CVP-Initiative für 50 Prozent höhere Kinderabzüge. Die vorberatende Kommission des Parlaments bevorzugt jedoch die Initiative.Diese sieht eine Erhöhung der Abzüge auf 7200 Franken für Kinder im Vorschulalter und auf 10 200 Franken für schulpflichtige Kinder vor, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag heisst. Gesamthaft würden Familien ab 2010 jährlich um 65 Millionen Franken entlastet.Davon entfielen 34,5 Millionen auf die Gemeinden. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten (VSGP) forderte in einem Communiqué vom Donnerstag eine 50-prozentige Kompensation dieser Ausfälle. Eine Beteiligung des Kantons von 17 Millionen Franken jährlich sei gerechtfertigt, schreibt die VSGP.Eine zweite von der Regierung vorgelegte Steuergesetzrevision sieht den Ausgleich der "kalten Progression" bei der Einkommensssteuer vor. Ein neuer Steuertarif soll ab 2010 die teuerungsbedingte Progression ausgleichen - eine Anpassung, die unbestritten ist.Quelle: sda