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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerstatistik

ZH - Praxis zu § 37b StG - Liquidationsgewinnbesteuerung, Bestimmung des Liquidationszeitpunkts bei Einkommensermittlung nach der Ist-Methode

25.07.2012
Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Mitteilung veröffentlicht.

Der neue Hinweis zu § 37b StG ZH im Überblick

Bei Steuerpflichtigen mit Einkommensermittlung nach der Ist-Methode kann der Liquidationszeitpunkt unter Umständen vor der letzten Inkassohandlung angenommen werden, ...

Der neue Hinweis zu § 37b StG ZH im Volltext

Gemäss Art. 37b DBG ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird (vgl. zum kantonalen Recht Art. 11 Abs. 5 StHG und § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Vollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II des Bundes vom 3. November 2010, § 37b E-StG).Als letztes Geschäftsjahr (Liquidationsjahr) gilt das Geschäftsjahr, in dem die letzte Liquidationshandlung vorgenommen wird. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation ist im Einzelfall zu klären. In der Regel ist eine Liquidation abgeschlossen, wenn die letzte Inkassohandlung eingeleitet ist (Ziffer 3 des Kreisschreibens Nr. 28 der Eidgenössischen Steuer-verwaltung vom 3. November 2010, Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit).Bei Steuerpflichtigen mit Einkommensermittlung nach der Ist-Methode kann der Liquidationszeitpunkt unter Umständen vor der letzten Inkassohandlung angenommen wer-den, wenn nur noch verhältnismässig geringe Einnahmen ausstehend sind und zur Vereinnahmung ausstehen. Solche (Rest-) Einnahmen unterliegen dann aber nicht der separaten Liquidationsgewinnbesteuerung. 
Quelle: Mitteilung des Steueramtes Zürich vom 19.07.2012

SH - Steuerbares Einkommen im Jahr 2010 gesunken

11.07.2012
Der Kanton Schaffhausen hat seine Steuerstatistik für das Jahr 2010 veröffentlicht...vorerst in einer provisorischen Version.Die Steuerdaten ergeben wichtige Einblicke in die kantonale Volkswirtschaft und über die Einkommens- beziehungsweise Ertragslage der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die kantonale Finanz- und Fiskalpolitik.Weil die Steuererklärungen nach Abschluss des Steuerjahres eingereicht und die Steuern erst dann definitiv veranlagt werden, können die statistischen Auswertungen nur mit zeitlicher Verzögerung erstellt werden. Die Steuerstatistik der natürlichen Personen basiert deshalb auf dem Steuerjahr 2009. Für 2010 liegen erste Zahlen vor, die sich für 6 Prozent der Steuerpflichtigen noch auf provisorische Veranlagungen stützen. Die Statistik der juristischen Personen bezieht sich auf das Steuerjahr 2010.

Gesamteinkommen im Kanton Schaffhausen gesunken

Das Gesamteinkommen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen (ohne quellenbesteuerte Einkommen) betrug 2009 3,283 Mrd. Franken (2008: 3,261 Mrd. Franken). Aufgrund der noch provisorischen Zahlen sank es 2010 auf 3,127 Mrd. Franken. Der doch erhebliche Rückgang muss auf die Folgen der Finanzkrise zurückgeführt werden. 68,5 Prozent des Einkommens stammen aus Erwerbstätigkeit, davon 62,6 Prozent aus Lohneinkommen und 5,9 Prozent aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Etwas mehr als ein Fünftel des Gesamteinkommens sind Renten (Pensionen inkl. Versicherungsleistungen). Die Erträge aus Guthaben / Wertschriften sowie aus Liegenschaften (ohne Berücksichtigung der Schuldzinsen) tragen je zwischen 4 und 5 Prozent zum Gesamteinkommen bei.

Höhere Sozialabzüge auf Grund Steuergesetzrevision

Steuerbar sind die um die zulässigen Abzüge verringerten Einkommen. Die Abzüge beliefen sich 2009 auf 896,6 Mio. Franken (2008: 871,1 Mio. Franken). Mit 27,1 Prozent sind die Berufsauslagen der grösste Abzugsposten, gefolgt von den Sozialabzügen (z.B. Kinderabzug) mit 19,7 Prozent sowie den Schuldzinsen mit 19,1 Prozent. Gegenüber 2008 stiegen die Sozialabzüge (Erhöhung des Kinderabzuges) als Folge der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2009 um 29,2 Mio. Franken oder rund 20 Prozent.Der Kanton zählte 2009 43'456 steuerpflichtige Personen (Zunahme gegenüber dem Vorjahr: 336). 6,5 Prozent davon verfügten über kein steuerbares Einkommen. Die übrigen bezahlten insgesamt 153,9 Mio. Franken kantonale Einkommenssteuern. Die rund 77 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen bis 75‘000 Franken kamen für 40 Prozent der Steuereinnahmen (62,5 Mio. Franken) auf. Demgegenüber trugen die 0,7 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von über 300'000 Franken 7,3 Prozent der Einkommenssteuern.Die natürlichen Personen deklarierten Ende 2009 Vermögen von insgesamt 16,7 Mrd. Franken. Es besteht zu 45,4 Prozent aus Guthaben / Wertschriften und zu 45,8 Prozent aus Liegenschaftsbesitz. 5,1 Prozent des Vermögens sind Geschäftsvermögen. Vom Gesamtvermögen konnten Geschäfts- und private Schulden von rund 7,3 Mio. Franken in Abzug gebracht werden, d.h. effektiv der Vermögenssteuer unterlagen nach Berücksichtigung der Freibeträge rund 9 Mrd. Franken. Bei den «private Schulden» handelt es sich fast vollständig um Hypothekarschulden. Die vermögenssteuerfreien Beträge betragen für verheiratete Personen 100'000 Franken beziehungsweise alleinstehende Personen 50'000 Franken sowie pro Kind 30'000 Franken. Die daraus resultierenden Vermögenssteuern beliefen sich 2009 auf 17,8 Mio. Franken. Rund 60 Prozent der Steuerpflichtigen weisen kein steuerbares Vermögen aus. Demgegenüber kommen rund 5 Prozent der Steuerpflichtigen für 60 Prozent der Vermögenssteuer auf.Die quellenbesteuerten Einkommen betrugen 2010 640 Mio. Franken (2009: 657 Mio. Franken). Unter allen Titeln beliefen sich die steuerbaren Einkommen somit auf gegen 4 Mrd. Franken. Bei den Quellensteuern basiert die Statistik auf den definitiven Zahlen des Jahres 2010. Die 10‘465 Quellensteuerpflichtigen, die Hälfte davon Grenzgänger, bezahlten 22,1 Mio. Franken (2009: 20,6 Mio. Franken) Kantonssteuern.Ende 2010 waren im Kanton 3'640 juristische Personen ansässig (Zunahme gegenüber dem Vorjahr: 109). Sie wiesen insgesamt einen im Kanton steuerbaren Gewinn von 722,3 Mio. Franken (Vorjahr 753,7 Mio. Franken) und ein steuerbares Kapital von 62,6 Mrd. Franken (52,4 Mio. Franken) aus. 80 Prozent des Gewinnsteuerertrages von 34,1 Mio. Franken werden von 90 juristischen Personen mit einem steuerbaren Gewinn von über 1 Mio. Franken pro Jahr bezahlt. Auf der anderen Seite tragen knapp 3'200 juristische Personen mit 1,37 Mio. Franken Gewinnsteuer zu 4 Prozent des Gewinnsteuerertrages bei. Der Steuerertrag der juristischen Personen wird mit anderen Worten von wenigen ertragsstarken Unternehmen geprägt.Im Vergleich zum Jahr 2009 ist die Gewinnsteuer 2010 (34,1 Mio. Franken) um rund 3 Mio. Franken zurückgegangen, im Vergleich zu 2008 um 0.7 Mio. Franken. Im Gegensatz zu Erträgen aus Gewinnsteuern sind die Einnahmen aus dem steuerbaren Kapital gegenüber dem Vorjahr stabil (4,7 Mio. Franken).Die Statistiken über die Steuerjahre 2009 beziehungsweise 2010 sind ein Blick zurück. Dabei zeigt sich, dass die Finanzkrise und ihre Folgen sich erheblich auf die Einkommen und die kantonale Volkswirtschaft ausgewirkt haben. Noch nicht aus den Statistiken ist aber andererseits die wirtschaftliche Erholung ersichtlich, die sich 2011 bei den Steuereinnahmen der natürlichen Personen und hier am stärksten beim Quellensteuerertrag gezeigt hat. In einem etwas längeren Zeitraum betrachtet kann festgestellt werden, dass sich die kantonalen Einkommen sowie die Gewinne der Unternehmen insgesamt in den vergangenen Jahren erfreulich entwickelt haben. Dazu beigetragen hat selbstverständlich auch die stetige Zunahme von steuerpflichtigen Personen und Unternehmen.

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Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

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TG - Steuerfuss 2012 bleibt in der Mehrheit der Gemeinden unverändert, Steuerkraft sinkt

20.06.2012
Die Politischen Gemeinden des Kantons Thurgau liessen für das Jahr 2012 ihre Steuerfüsse mehrheitlich unverändert, dies zeigt die steuerstatistische Erhebung «Staatssteuerertrag 2011, Gesamtsteuerfüsse 2012» des statistischen Amtes des Kantons Thurgau. Unter Einbezug von Schul- und Kirchensteuern werden die Steuerpflichtigen aber dennoch in etwa 50 Gemeinden entlastet. Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner ist im Jahr 2011 zurückgegangen.

Die Entwicklungen im Überblick

Nach den zahlreichen Senkungen der Gemeindesteuerfüsse in den vergangenen Jahren blieben diese im Jahr 2012 mehrheitlich unverändert. Rund 60 der 80 Thurgauer Gemeinden hielten an ihren Gemeindesteuerfüssen vom Vorjahr fest. Zu meist geringen Herabstufungen kam es aber dennoch in 18 Gemeinden, u.a. in Frauenfeld, Bischofszell und Sirnach. Lediglich Schönholzerswilen nahm den Gemeindesteuerfuss vergleichsweise kräftig zurück (-10 Prozentpunkte). Bürglen hat als einzige Gemeinde den Gemeindesteuerfuss leicht erhöht.Der durchschnittliche Steuerfuss aller Thurgauer Gemeinden sinkt bereits seit über zehn Jahren kontinuierlich, zuletzt aber nur noch um 0,6 Prozentpunkte. In den vergangenen vier Jahren sank der Gemeindesteuerfuss wesentlich dynamischer. Heute liegt der Gemeindesteuerfuss bei rund 59 Prozent (nach Einwohnerzahl der Gemeinden gewichtet). Dank niedrigerer Schul- und Kirchensteuerfüssen ist der Gesamtsteuerfuss aber dennoch verbreitet gerutscht: für evangelische Steuerpflichtige in 51 Politischen Gemeinden und für katholische Steuerpflichtige in 54 Gemeinden. Juristische Personen profitieren ebenfalls in 54 Gemeinden von tieferen Gesamtsteuerfüssen. Die evangelischen Steuerpflichtigen werden am stärksten in den Gemeinden Schönholzerswilen, Ermatingen, Sommeri und Hefenhofen entlastet, die katholischen in Herdern, Hüttwilen und Uesslingen-Buch.Wie schon seit Jahren lebt es sich in Bottighofen am steuergünstigsten. Sehr tiefe Ansätze haben aber auch die Gemeinden Salenstein und Ermatingen (Gesamtsteuerfuss von unter 250 %). Die typische Thurgauer Gemeinde hat einen Gesamtsteuerfuss von 291 Prozent. Vergleichsweise hohe Gesamtsteuerfüsse haben hingegen Birwinken, Raperswilen, Arbon, Pfyn, Salmsach, Hohentannen und Fischingen (je nach Religionszugehörigkeit 316 % oder höher). Die Gemeinden mit einer hohen Steuerbelastung haben meistens eine tiefe Pro-Kopf-Steuerkraft und umgekehrt.Im Jahr 2011 ist die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner im Thurgau auf 1807 Franken zurückgegangen. Dies sind fast 40 Franken pro Kopf weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist auf die Steuergesetzrevision und das kräftige Bevölkerungswachstum zurückzuführen. Die Gesetzesrevision senkte unter anderem die Einkommenssteuertarife und führte das Ehegattenvollsplitting ein. Der Staatssteuerertrag sank 2011 auf rund 530 Millionen Franken, rund 6 Millionen Franken oder 1,1 Prozent weniger als im Vorjahr.

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Einfluss der Besteuerung auf Arbeits-, Wohnsitz- oder Standortwahl

12.06.2012
Die ESTV hat heute einen Bericht über den Einfluss der Besteuerung auf die Arbeits- und Wohnsitzwahl der Haushalte sowie auf die Standortentscheidungen der Unternehmen veröffentlicht. Neben der Fragestellung, wie mobil Unternehmen und Haushalte sind und wie sensitiv sie auf steuerliche Anreize reagieren, geht der Bericht auch auf die mit der Mobilität verbundenen Sekundärwirkungen ein.Der Bericht beleuchtet in diesem Zusammenhang etwa die folgenden Fragen:
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf die wirtschaftliche Entwicklung?
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf Preise (Löhne, Boden- und Immobilienpreise)
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf die soziale Kohäsion?

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EFD-Notiz - Der Mittelstand im Spiegel der Steuerstatistik

15.02.2012
Das EFD hat eine neue «Notiz» zur Besteuerung des «Mittelstandes» veröffentlicht.  Der Mittelstand wird dabei – angelehnt an gewichtigere Studien – die Mehrheit der Haushalte bezeichnet, die zwischen den 20% einkommensschwächsten und 20% einkommensstärksten Haushalten liegen.Die «Notiz» gibt in kurzen statistischen Überblicken gewisse (leider sehr oberflächliche) statistische Hinweise bezüglich die folgenden Aspekte:
  • Wo wohnt dieser Mittelstand
  • Welchen Anteil der direkten Bundessteuer zahlt dieser Mittelstand
  • Wie weit profitiert dieser Mittelstand von Steuerabzügen
  • Wie hat sich die finanzielle Situation des Mittelstandes entwickelt

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Index der Steuerausschöpfung 2012 in den Kantonen

01.12.2011
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum dritten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 26.8% des Ressourcenpotenzials 2012 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 2 Prozentpunkte höher als im Referenzjahr 2011. Dieser Anstieg ist zum grössten Teil auf die Neuberechnung des Ressourcenpotenzials zurückzuführen (für das Referenzjahr 2012 wurden die Gewichtungsfaktoren des steuerbaren Vermögens der natürlichen Personen und der massgebenden Gewinne der juristischen Personen aktualisiert; die Anpassung dieser Faktoren führte zu einer Reduktion des schweizerischen Ressourcenpotenzials).

Nidwalden, Schwyz und Zug mit tiefster Belastung, Westschweiz, Bern und Graubünden mit höchster Belastung

An den effektiven kantonalen Belastungsunterschieden hat sich indes, wenn dieser Sondereffekt nicht beachtet wird, wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 13,6% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone. Auch am oberen Ende der Skala kommt es kaum zu Veränderungen. Erneut liegt die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen sowie Bern und Graubünden am höchsten, wobei Genf mit 35,4% sein Ressourcenpotenzial am stärksten ausschöpft.

Gesamtschweizerisch nur sehr leichter Anstieg über die letzten Jahre

Gegenüber dem ersten Referenzjahr 2008 (Einführung neuer Finanzausgleich) hat die Steuerbelastung in Genf um 3,9 Prozentpunkte zugenommen, während sie in Obwalden um 6,8 Prozentpunkte abgenommen hat. Im Schweizer Durchschnitt ist die Fiskalbelastung in den letzten vier Jahren mit +0,7 Prozentpunkten leicht angestiegen.

Steuerausschöpfung 2012Weitere Informationen zum Index der Steuerausschöpfung 2012

SZ - Steuerstatistiken 2007 und 2008 erschienen

28.11.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat die Steuerstatistik der Jahre 2007 und 2008 veröffentlicht. Die Statistik, die seit 1981 erscheint, enthält Daten zur Besteuerung natürlicher und juristischer Personen im Kanton Schwyz.

Direkt zu den jeweiligen Statistiken

Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

26.07.2011
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat letzte Woche die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2010 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

  • [intlink id="steuerbelastung-2010-in-den-gemeinden" type="post"]Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden[/intlink]
  • Steuerrechner der ESTV
  • [intlink id="index-der-steuerausschopfung-2011-in-den-kantonen" type="post"]Steuerausschöpfungsindex der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)[/intlink]