Bundesrat bestimmt Eckwerte für Botschaft zur Steuervorlage 17
31.01.2018
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Eckwerte für die Botschaft zur Steuervorlage 17 beschlossen. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung hat sich der Bundesrat entschieden, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21.2% erhöht werden soll. Die Botschaft soll bereits Ende März vorliegen.Die Eckwerte des Bundesrates, die in der Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) enthalten sein werden, orientieren sich stark an der Vernehmlassungsvorlage. Die wichtigste Abweichung besteht darin, dass der Bundesrat den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21.2 Prozent statt auf 20.5 Prozent. Mit dieser Anpassung wird die wichtigste Forderung der Kantone und Gemeinden erfüllt.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.1.2018.
Patentbox bleibt obligatorisch
An den folgenden Vorgaben hält der Bundesrat unter Anderem weiterhin fest:- Eine Patentbox soll für alle Kantone obligatorisch sein.
- zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sollen fakultativ vorgesehen werden können.
- Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sollen beim Bund zu 70 Prozent und kantonal zu mindestens 70 Prozent besteuert werden.
- Die Entlastungsbegrenzung soll bei 70 Prozent liegen.
- Die Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen sollen um 30 Franken pro Kind erhöht werden.
Sportlicher Zeitplan
Der Bundesrat möchte Ende März die Botschaft zur SV17 verabschieden, so dass die parlamentarische Beratung bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden kann. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen der SV17 auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat hält die Reform aufgrund des stark veränderten internationalen Drucks unverändert für sehr dringlich.Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.1.2018.