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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

GR - Steuersenkungen

03.04.2009
Die Bündner Regierung will die serbelnde Konjunktur mit Steuersenkungen stützen. Das am Freitag präsentierte Paket sieht Ausfälle von insgesamt 78 Millionen Franken vor; die eine Hälfte geht zu Lasten des Kantons, die andere der Gemeinden.Die grössten Ausfälle verursachen Entlastungen bei der Vermögenssteuer, die Reduktion der Gewinnsteuer für Unternehmen sowie der Ausgleich der kalten Progression, wie Finanzdirektor Martin Schmid in Chur bekanntgab. Weniger ins Gewicht fallen der höhere Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung und Anpassungen an das Bundesrecht.Finanzieren will der Kanton die Ausfälle über das Eigenkapital. Auch die Gemeinden sollten die Mindereinnahmen verkraften können. Deren finanzielle Lage hat sich deutlich verbessert. Ende 2007 verzeichneten sie einen Überschuss von durchschnittlich 22 Franken pro Kopf. Für 2008 liegen die Zahlen noch nicht vor, aber es sieht für die Gemeinden noch besser aus.

Schon 2010 profitieren

Bereits nächstes Jahr sollen alle Steuerpflichtigen von Ausgleich der kalten Progression profitieren. Zudem werden bei der Vermögenssteuer die Freibeiträge erhöht und die Maximalbelastung gesenkt. Graubünden als Wohnsitzkanton soll dadurch für gut betuchte Steuerpflichtige attraktiver werden.Die Unternehmen sollen durch eine Reduktion der Gewinnsteuer von 7 auf 5,5 Prozent entlastet werden. Gleichzeitig wird der progressive Tarif abgeschafft und durch einen proportionalen Steuersatz, eine Flat Rate, ersetzt.Vom aufgegleisten Paket verspricht sich die Kantonsregierung eine Ankurbelung des Konsums und eine Entlastung der Exportwirtschaft, die am stärksten unter der Wirtschaftskrise leidet. Der Grosse Rat behandelt die Steuergesetzrevision im Juni. Mit den Anpassungen ist der finanzielle Handlungsspielraum laut Schmid ausgeschöpft. Weitere Senkungen lägen derzeit nicht drin.Quelle: sda

Rundschreiben 2-062-DV-2009-d

02.04.2009

Drucksachen direkte Bundessteuer, pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA für die Steuerperiode 2009

1. Anpassungen der Drucksachen aufgrund der Unternehmenssteuerreform II

Ab 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften der Teilbesteuerung. Folgende Formulare für die direkte Bundessteuer wurden entsprechend angepasst:Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im Privatvermögen sind im Umfang von 60 % steuerbar (vgl. Kreisschreiben Nr. 22 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 16. Dezember 2008). Der Abzug von 40 % für die Teilbesteuerung ist mittels neuem Formular 8 „Qualifizierte Beteiligungen im Privatvermögen“ zu ermitteln und in die Steuererklärung in Ziffer 15.5 „Weitere Abzüge“ zu übertragen.Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im Geschäftsvermögen sowie Gewinne aus der Veräusserung solcher Beteiligungsrechte sind nach Abzug des zurechenbaren Aufwands im Umfang von 50 % steuerbar. Die steuerpflichtige Person hat in jedem Fall eine Spartenrechnung zu führen und zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Nachdem die Eidgenössische Steuerverwaltung mit dem Kreisschreiben Nr. 23 eine Spartenrechnung auf Excel zur Verfügung gestellt hat, wird auf die Erstellung eines zusätzlichen Formulars verzichtet. Es besteht jedoch ein Musterformular der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK, Arbeitsgruppe Formulare.

2. Bestellung von Drucksachen

2.1 Formulare natürliche und juristische Personen für die direkte Bundessteuer

Sie erhalten als Beilage zwei Bestellscheine für die gewünschten Formulare für natürliche und juristische Personen. Für allfällige Sonderdrucke bei Formular 12 „Bescheinigung über Bezüge von Mitgliedern der Verwaltung und Organen der Geschäftsführung“ ist dem ausgefüllten Bestellschein ein Muster beizulegen.

2.2 Formulare pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA

Ferner erhalten Sie einen Bestellschein für die Formulare betreffend pauschale Steueranrechnung sowie Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA. Die Liste mit sämtlichen Vertragsstaaten wurde per 1. Januar 2009 aktualisiert. Betreffend Formular Wertschriftenverzeichnis - Rückerstattungsantrag (Form. S-164) weisen wir darauf hin, dass sich für das Jahr 2009 keine materiellen Änderungen ergeben.Wenn an Stelle der vorgängig erwähnten Musterformulare eigene Formulare verwendet werden, kann von einer Unterbreitung der Entwürfe abgesehen werden, sofern gegenüber den bisherigen Drucken keine wesentlichen Änderungen vorgesehen sind. Es genügt in diesen Fällen, uns von der endgültigen Auflage je 20 Exemplare für unsere Akten zuzustellen.

3. Fristen / Formulare im pdf-Format

Wir bitten Sie, uns alle Bestellscheine bis zum 30. April 2009 zurückzusenden, auch wenn keine Bestellung erfolgt. Ab September dieses Jahres können die Formulare auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung (http://www.estv.admin.ch) heruntergeladen werden.Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

ZH - Steuergesetz-Revision

30.03.2009

Streichung des «13ers» und Erhöhung der Kinderabzüge

Die Steuergesetz-Revision im Kanton Zürich ist unter Dach. Das Parlament beschloss Steuererleichterungen für die am besten Verdienenden im Kanton. Dank einem Kompromiss unter den Bürgerlichen werden Familien stärker entlastet als vorgesehen.In der Schlussabstimmung sprach sich am Montag neben SVP und FDP vor allem auch die CVP für die Revision aus. Diese kam mit 93 zu 82 Stimmen durch. Um die CVP - sie enthielt sich in der ersten Lesung noch ihrer Stimme - auf die Befürworter- Seite zu holen, war ein Kompromiss bei den Kinderabzügen nötig.SVP, FDP und CVP hatten sich letzte Woche auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Dieser sieht vor, die Kinderabzüge statt auf 8300 auf 9000 Franken und die Abzüge für die Kosten von Fremdbetreuung statt auf 7500 auf 8000 Franken zu erhöhen. Dieser Kompromiss wurde am Montag mit 133 zu 39 Stimmen gutgeheissen.Die Linke sprach von einer "einseitigen und unausgewogenen" Vorlage, die "vor allem Spitzenverdiener begünstige" und kritisierte den Rechtsrutsch der CVP in Finanzfragen. Der Rat strich mit der Revision die höchste Progressionsstufe, den so genannten "13er". Der Satz wurde neu auf 11 Prozent gesenkt.Profitieren würden davon Gutverdienende mit einem Einkommen von über 250 000 Franken. Dadurch will die Regierung die Position des Kantons im Steuerwettbewerb verbessern. Gerechnet wird mit Steuerausfällen in der Höhe von rund 300 Mio. Franken. Entlastet werden sollen aber auch die tiefsten Einkommen.Das letzte Wort zur Steuergesetz-Revision hat das Volk. SP und GLP hatten bereits vor der Schlussabstimmung das konstruktive Referendum angekündigt. Auch die Grünen wollen das Referendum ergreifen.Quelle: sda

Ablehnung der Mietrechtsrevision: Die Quittung erhalten

28.03.2009
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz nimmt gemäss eigenen Angaben mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rechtskommission des Nationalrates die bundesrätliche Vorlage zur Mietrechtsrevision ablehnt. Nachdem die Mieten nicht zu hundert Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise hätten angepasst werden sollen, sei dieser Schritt unabwendbar gewesen und entspreche letztlich den Interessen der Immobilienwirtschaft.Als ärgerlich müsse die lange, zeitaufwendige Vorbereitungsphase für eine Mietrechtsrevision bezeichnet werden, die nun ins Leere läuft. Die Missachtung des zwischen den Sozialpartnern geschlossenen Kompromisses zur Indexierung der Mietkosten sei für dieses Resultat ausschlaggebend. In diesem Sinne stelle der Ablehnungsentscheid der Rechtskommission die Quittung für das nicht nachvollziehbare Vorgehen des zuständigen Bundesamtes und von Volkswirtschaftsvorsteherin Doris Leuthard dar, meint der SVIT.In der Praxis ändert sich für die Immobilienwirtschaft und bei den dem SVIT angehörenden Unternehmen mit der Fortführung des geltenden Mietrechts nichts. Der Mieterfrieden könne, so der SVIT weiter, auch mit den geltenden Regelungen zum Wohle von Mietern und Vermietern fortgesetzt werden.