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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Wie kann ich meine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

04.02.2021
  1. Sie erhalten die Steuerrechnung wie gewohnt per Post.
  2. Sie teilen der kantonalen Steuerverwaltung per E-Mail mit, dass Sie die Steuerrechnung mit einer angebotenen Kryptowährung bezahlen möchten.
  3. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen daraufhin einen Link per E-Mail zu.
  4. Um mit der Zahlung zu beginnen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Im nächsten Schritt können Sie wählen, mit welcher Kryptowährung (Bitcoin oder Ether) Sie die Zahlung begleichen wollen. Danach wird ein QR-Code generiert und angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den Link nicht auf demjenigen Gerät zu öffnen, auf welchem sich Ihr Wallet mit Kryptowährungen befindet, da Sie den durch Klicken auf den Link generierten QR-Code scannen müssen (z.B. E-Mail auf dem Computer öffnen und Wallet auf dem Mobiltelefon öffnen). Der QR-Code enthält den zu zahlenden Steuerbetrag im aktuellen Kurs der ausgewählten Kryptowährung.
  5. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Mobile Wallet
  6. Sie können optional Ihre E-Mailadresse eintragen, wenn Sie eine Quittung für Ihre Zahlung erhalten möchten. Dies wird empfohlen, insbesondere aufgrund von Rechnungslegungspflichten.
  7. Bestätigen Sie die Zahlung durch Doppelklick oder durch Swipen.

Hinweis

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Eingabe vor der Bestätigung genau zu überprüfen. Achten Sie dabei vor allem auf die Blockchain-Adresse und gleichen Sie diese mit der Adresse in Ihrer App ab.
ZG

Verrechnungssteuer – Wohnsitzkanton zukünftig zuständig für Rückforderung durch Erben

03.02.2021

Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

ZH - Quellensteuer - Neue Merkblätter

28.01.2021

Am 1. Januar 2021 sind die geänderten Bestimmungen des Steuergesetzes zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens in Kraft getreten. Als Folge der Gesetzesänderung sind verschiedene Verordnungen und Weisungen zur Quellensteuer angepasst oder neu erlassen worden (vgl. Mitteilung vom 20. November 2020), Änderungen bei der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens).

Steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken

28.01.2021

Die ESTV hat das neue Rundschreiben Anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF veröffentlicht. Dieses enthält die Zinssätze, die ab 2021 im Rahmen der direkten Bundessteuer und Verrechnungssteuer als genügende Verzinsung anerkannt werden (Richtwerte).