AFC infos - février 2021
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de février 2021:
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de février 2021:
Die Expertengruppe Steuerstandort Schweiz aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft stellt dem Schweizer Steuersystem in ihrem Bericht insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Bis Ende Juni will das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat Massnahmen präsentieren
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Am 1. Januar 2021 sind die geänderten Bestimmungen des Steuergesetzes zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens in Kraft getreten. Als Folge der Gesetzesänderung sind verschiedene Verordnungen und Weisungen zur Quellensteuer angepasst oder neu erlassen worden (vgl. Mitteilung vom 20. November 2020), Änderungen bei der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens).
Die ESTV hat das neue Rundschreiben Anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF veröffentlicht. Dieses enthält die Zinssätze, die ab 2021 im Rahmen der direkten Bundessteuer und Verrechnungssteuer als genügende Verzinsung anerkannt werden (Richtwerte).
Infolge der Covid-19-Pandemie stellen sich Fragen hinsichtlich der Deklaration von Berufskosten in der Steuererklärung 2020.
Die ESTV hat die aktualisierten Steuerbelastungstabellen betreffend den internationalen Vergleich der Steuerbelastung in verschiedenen OECD-Ländern veröffentlicht. Die Tabellen finden Sie ab sofort unter dem untenstehenden Link: