MWST - Materielle Änderungen April 2020
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Die EStV hat eine Information zur Vertreterhaftung bei der Mehrwertsteuer publiziert. Diese Information gilt unabhängig davon, ob die Vertreter die MWST online abrechnen oder Abrechnungsformulare in Papierform verwenden.
Mitarbeiterbeteiligungsinstrumente erfreuen sich nach wie vor einer wachsenden Beliebtheit. Die Abgabe solcher Anreizinstrumente verfolgt hohe Zielsetzungen wie die Verbesserung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden, die erfolgsbezogene Entschädigung und die Erhöhung des Aktionärsnutzens. Vielfach lässt sich dadurch auch ein Nachfolgeproblem bei KMUs lösen. Allerdings können zu Vorzugskonditionen abgegebene Beteiligungsrechte zu hohem steuerbaren Einkommen führen. Nachfolgend werden einige Hinweise aufgeführt, was steuerlich bei einer Nachfolgeregelung
mittels Mitarbeiterbeteiligung zu beachten ist.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Rahmen des Kapitaleinlageprinzips die Kapitaleinlagen, die Rückzahlungen und weitere Veränderungen aktualisiert.
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 angepasst. Aufgehoben wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags.
Die EstV hat am 9.12.2019 die englische Fassung der MWST-Info 22 Ausländische Unternehmen veröffentlicht, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass diese keine Rechtskraft entwickeln kann, da die englische Sprache bekannterweise keine Amtssprache darstellt.
Die EStV hat am 6.12.2019 das Kreisschreiben «Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG in der Fassung vom 28. September 2018» publiziert.
Am 4.12.2019 sind im Zusammenhang mit dem neuen Geldspielgesetz stehende Änderungen in diversen Broschüren zur MWST vorgenommen worden.
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Somit steht der Inkraftsetzung der Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg.
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern. Zu diesen Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung eröffnet.