STAF tritt am 1. Januar 2020 in Kraft
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.
Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2020 nicht mehr auf Unternehmen anwenden.
Die kantonale Steuerverwaltung hat Ihre Praxis der Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung publiziert
Gestern wurden auf der Webseite der EStV materielle Änderungen in den Informationsbroschüren zur MWST aufgeschaltet.
50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.
Das Schweizer Stimmvolk muss noch einmal über die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der CVP abstimmen. Das Bundesgericht kassiert erstmals eine eidgenössische Abstimmung wegen Verletzung der Abstimmungsfreiheit.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt. Unter der Voraussetzung, dass die STAF-Vorlage an der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird, sollen die Verordnungen zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Juli 2019.
Die Weisung der Finanzdirektion über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuereinschätzungen und Grundsteuereinschätzungen für Liegenschaften des Geschäftsvermögens und von juristischen Personen wurde an die neuere Rechtsprechung und an den neuen § 224a des Steuergesetzes angepasst.
Die kantonale Steuerverwaltung hat ihre Praxis über die Vermietung von möblierten Liegenschaften publiziert