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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuermäppchen 2013

18.12.2013
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2013 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält Informationen zu folgenden Themen:
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

FR - Steuerstatistik 2011

16.12.2013
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) der Finanzdirektion des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik 2011 publiziert. Auf 40 Seiten dieses Dokuments liefern Kommentare, Tabellen und Grafiken Angaben über den Ertrag der einfachen Kantonssteuer für die natürlichen Personen und juristischen Personen.

Die Ergebnisse im Überblick

Gegenüber dem Vorjahr ist bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen ein Zuwachs von 19.1 Mio. Franken (+ 2.9 %) zu verzeichnen. Der Ertrag dieser Steuer ist von gesetzlichen Steuererleichterungen für die Freiburger Steuerpflichtigen beeinflusst. So bewirkt die Senkung des Splittingsabzuges von 56 % auf 50 % eine Einnahmeneinbusse bei dieser Steuer von 20 Mio. Franken. Die Steuer auf dem Vermögen verzeichnet einen Rückgang um 2.6 Mio. Franken (- 4.0 %). Die Vermögenssteuer ist durch die Änderung des Vermögenssteuertarifs beinflusst und hat eine Einnahmeneinbusse von 4 Mio. Franken zur Folge.Für die juristischen Personen erhöht sich die Gewinnsteuer um 2.7 Mio. Franken (+ 2.7 %) im Vergleich zum Steuerjahr 2010. Das Steuerjahr 2011 beinhaltet eine Gesetzesänderung, die die Steuerlast der juristischen Personen um 10 % senkt und einen Einnahmenrückgang von 10 Mio. Franken vorsieht. Bei der Kapitalsteuer ist ein Rückgang von rund 1.1 Mio. Franken (- 4.8 %) zu verzeichnen und beinhaltet eine Senkung von 2 Mio. Franken auf Grund der Änderung des Kapitalsteuersatzes.Was die Fakturierung betrifft, so wurde der kantonale Steuerfuss auf 100 % der einfachen Kantonssteuer für das Jahr 2011 beibehalten.

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Grenzgängerregelungen

16.12.2013
Der Bundesrat hat einen Bericht über die Quellenbesteuerung der als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen Grenzgänger verabschiedet. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Abkommen, welche die Grenzgängerbesteuerung regeln, sowie über mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen. Der Bericht wurde in Erfüllung eines von Nationalrat Meinrado Robbiani 2011 eingereichten Postulats (11.3607 «Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern») erstellt.

Behandlung der Grenzgänger im Überblick

Im ersten Teil des Berichts wird die steuerliche Behandlung der in der Schweiz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätigen Grenzgänger aufgezeigt. Diese richtet sich nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und den von der Schweiz mit den Nachbarstaaten bilateral vereinbarten Lösungen zur Grenzgängerbesteuerung.

Mögliche Entwicklungen und Ausgleichsmassnahmen

Im zweiten Teil des Berichts werden mögliche Entwicklungen der bilateralen Regelungen für die Grenzgängerbesteuerung skizziert. Im dritten Teil des Berichts werden die Ausgleichsmassnahmen zugunsten gewisser Kantone analysiert.Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen die Besonderheit der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarstaaten widerspiegeln. Er hält fest, dass es wichtig ist, für die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine angemessene Lösung vorzusehen und aufrechtzuerhalten, die auch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

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Quellensteuer - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision der Quellenbesteuerung

16.12.2013
Die Zahl der Quellensteuerpflichtigen, die nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden, soll deutlich erhöht werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens eröffnet. Mit der Revision der entsprechenden Bundesgesetze sollen Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sichergestellt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. März 2014.

Warum besteht gemäss Bundesrat Revisionsbedarf

An der Quelle erfasst wird heute das Erwerbseinkommen
  • von ausländischen Arbeitnehmenden, die in der Schweiz leben, aber keine Niederlassungsbewilligung haben, sowie
  • von Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, die hierzulande einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Das Quellensteuerverfahren hat sich grundsätzlich bewährt und ist auch vom Bundesgericht als sachlich vertretbar eingestuft worden. In einem Entscheid vom 26. Januar 2010 stellte das Bundesgericht aber zum ersten Mal fest, dass die Quellenbesteuerung in gewissen Fällen gegen das mit der EU abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen (FZA) verstösst. Konkret haben Quasi-Ansässige (d.h. Quellensteuerpflichtige ohne Wohnsitz in der Schweiz, die hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften) Anspruch auf die gleichen Abzüge wie in der Schweiz ordentlich besteuerte Personen. Aus diesem Grund sind im Bundesrecht gezielte Anpassungen nötig.[werbung_qs_bbook]Der Bundesrat schlägt vor, dass ansässige Quellensteuerpflichtige nachträglich obligatorisch der ordentlichen Veranlagung unterliegen, wenn ihr Bruttoeinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet. Dieser Betrag ist im Vergleich zum geltenden Recht deutlich tiefer anzusetzen. Heute liegt die Grenze für die direkte Bundessteuer wie auch für die Staats- und Gemeindesteuern (Ausnahme: Genf) bei 120‘000 Franken pro Jahr.Zudem sollen ansässige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen unter dem neu festzulegenden tieferen Betrag künftig eine ordentliche Veranlagung beantragen können.Quasi-Ansässige sollen ebenfalls nachträglich eine ordentliche Veranlagung beantragen können, wenn sie einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens in der Schweiz erwirtschaften. Die Quellenbesteuerung wird aber bei allen betroffenen Personenkategorien beibehalten.Mit der Gewährleistung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung stehen Ansässigen und Quasi-Ansässigen die gleichen Abzugsmöglichkeiten offen wie ordentlich besteuerten Personen. Dadurch werden die in der Verwaltungspraxis geläufigen Tarifkorrekturen künftig überflüssig. Heute ist es möglich, Abzüge erst nachträglich geltend zu machen, die über die im Quellensteuertarif bereits berücksichtigten Abzüge (z.B. Fahrkosten) hinausgehen oder die in diesem Tarif nicht eingerechnet sind (z.B. Beiträge Säule 3a). Künftig entfällt somit dieser Mehraufwand.

Vorgesehene Neuregelung der Quellensteuer nach Personenkategorien

1. Ansässige

In der Schweiz lebende ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung, deren Bruttoeinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, werden obligatorisch nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Dieser Betrag ist im Vergleich zum geltenden Recht deutlich tiefer anzusetzen. Alle anderen ansässigen Quellensteuerpflichtigen können eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.

2. Quasi-Ansässige

Wer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz einen Grossteil seines weltweiten Einkommens in der Schweiz erwirtschaftet, erfüllt die Voraussetzungen für die sogenannte Quasi-Ansässigkeit und kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.

3. Nicht-Ansässige

Für alle anderen Nicht-Ansässigen hat die Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen abgeltende Wirkung und wird somit anstelle der im ordentlichen Verfahren veranlagten Einkommenssteuern erhoben.[werbung_qs_bbook]

Weitere Informationen zur Revision der Quellenbesteuerung


Quelle: Medienmitteilung von ESTV/EFD vom 13.12.2013

ZH - Einkommensverteilung ähnlich wie 1991

16.12.2013
In einer neuen Studie hat das Statistische Amt des Kantons Zürich untersucht, wie sich die Verteilung der Einkommen im Kanton Zürich seit 1991 entwickelt hat. Als Datengrundlage diente das steuerbare Einkommen sämtlicher Haushalte. Das Fazit: Die steuerbaren Einkommen waren im Kanton Zürich 2010 ähnlich auf die Haushalte verteilt wie zu Beginn der 1990er Jahre. Dazwischen gab es allerdings Jahre, in denen die Ungleichheit ab- und anschliessend wieder zunahm. Die steuerliche Belastung steigt mit wachsendem Einkommen stark an. Nach Abzug der Steuern sind die Einkommensunterschiede darum geringer.

Zuerst Rückgang, dann Zunahme der Ungleichheit

2010 erzielte die schlechter verdienende Hälfte der Haushalte 20 Prozent des gesamten, im Kanton Zürich anfallenden Einkommens. Entsprechend kam die andere Hälfte auf 80 Prozent des Gesamteinkommens. Auch in den Jahren 1991 und 1995 hatte die schlechter gestellte Hälfte der Haushalte einen Anteil von 20 Prozent am Total der steuerbaren Einkommen. 2002 waren es dagegen 22 Prozent. Die Ungleichheit nahm also nach 1995 ab. Dies zeigt auch die Entwicklung verschiedener Indikatoren, die das ganze Spektrum der Einkommen berücksichtigen und unterschiedlich gewichten. Nach 2004 nahm die Ungleichheit dann wieder zu und erreichte vier Jahre später fast wieder das Niveau von 1991. In den letzten Jahren ist kein klarer Trend erkennbar.

Ungleiche Steuerbelastung der Haushalte

Nicht nur das Einkommen, sondern auch die Steuerlast ist ungleich verteilt. Haushalte mit hohen Einkommen zahlen wegen der Steuerprogression viel Geld in die Staatskasse. So sorgt jenes Zehntel der Zürcher Haushalte mit den höchsten Einkommen für mehr als die Hälfte des Steuerertrags. Dies war seit 1991 stets der Fall. Allerdings war der Beitrag des reichsten Zehntels in den Jahren, in denen die Einkommensunterschiede weniger gross waren, etwas geringer als sonst.

Steuern reduzieren die Ungleichheit

Das Steuersystem ist so konzipiert, dass es eine ausgleichende Wirkung auf die Einkommensunterschiede hat. Betrachtet man den Teil der Einkommen, der nach Bezahlung der Steuern in der Kasse der Haushalte bleibt, verringert sich die Ungleichheit der Einkommensverteilung. Dann kam die schlechter verdienende Hälfte der Haushalte sowohl 1991 als auch 2010 auf einen Anteil am Gesamteinkommen von 22 Prozent. Es handelt sich hier um die Einkommen nach Steuern, die miteinander verglichen werden. In den Jahren, als die Einkommen am gleichmässigsten verteilt waren, betrug der entsprechende Anteil der Einkommen nach Steuern 24 Prozent.

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Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 13.12.2013

LU - Steuererhöhung von 1.5 auf 1.6 Einheiten beschlossen

11.12.2013
Die Luzerner müssen im Kanton 2014 mehr Steuern zahlen. Der Grosse Rat des Kantons Luzern hat am Dienstag mit dem Budget eine Erhöhung des Steuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten gutgeheissen. Die Steuerfusserhöhung sei nötig, um eine Verschuldung zu verhindern, argumentierte die Mehrheit.
Der Regierungsrat hatte angekündigt, dass die Steuern spätestens wieder 2017 gesenkt werden sollen. Trotz dieser Aussicht beurteilten SVP und FDP die Steuerfusserhöhung negativ. Diese sende ein schlechtes Signal aus und gefährde Firmenansiedlungen, sagte Andreas Heer (FDP).
Für SVP und FDP weicht Luzern mit der Steuerfusserhöhung von seiner Steuerstrategie ab. Der Kanton hatte von 2002 bis 2008 den Steuerfuss kontinuierlich von 1,9 auf 1,5 Einheiten gesenkt. Zudem wurden gezielte Belastungen vorgenommen, etwa 2012 mit der Halbierung der Gewinnsteuer für Unternehmen.
CVP und GLP erklärten dagegen, bei der Steuererhöhung handle es sich nur um eine Feinjustierung. Sie betonten, dass auch sie weiterhin hinter der Steuerstrategie stünden.
Die Linke tat sich schwer mit der allgemeinen Steuererhöhung. Felicitas Zopfi (SP) sagte, die SP unterstütze diese nur, um weitere Sparmassnahmen zu verhindern. Eigentlich sei es aber falsch, dass die Allgemeinheit die Senkung der Vermögens- und Unternehmenssteuern bezahlen müsse.
Der Kantonsrat hiess nicht nur eine Steuererhöhung gut, sondern auch das Budget. Dieses schliesst dank diversen Sparmassnahmen und des höheren Steuerfusses in der Laufenden Rechnung mit einem Gewinn. Das Parlament verkleinerte in den Beratungen aber den Ertragsüberschuss von 11,6 Mio. Fr. auf 8,0 Mio. Franken. Das Verhältnis von Geldfluss und Investitionen verbesserte sich marginal auf 98,8 Prozent.

SZ - Steuerstatistik 2010 veröffentlicht

11.12.2013
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat die Steuerstatistik 2010 betreffend die natürlichen und juristischen Personen veröffentlicht.Der Kanton Schwyz überlässt die Interpretation der Daten dem Leser, was die Statistik leider wenig zugänglich macht. Es wäre unseres Erachtens schon wünschbar, wenn der Kanton Schwyz selber zur Statistik Stellung nehmen und mitteilen würde, wie er sich zu gewissen Entwicklungen stellt.Immerhin bestehen informative Verlaufsgrafiken mit Daten von 1993-2010, die recht anschaulich sind.

Steuerstatistik Schwyz 2010 – weitere Informationen

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.