Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Baselland.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Vergütungs- und Verzugszins für 2024 festgelegt.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Die letzte Reform der Steuern von natürlichen Personen im Kanton Baselland liegt lange zurück. In letzter Zeit – so der Regierungsrat – sei das Baselbiet bei der Vermögenssteuer im nationalen Vergleich unattraktiv geworden. Diesen Zustand will der Regierungsrat nun ändern und präsentiert im Rahmen seiner Steuerstrategie eine gemäss eigenen Angaben massvolle Reform der Vermögenssteuer. Diese hat er zuhanden des Landrats verabschiedet. Ziel sei es, den Anschluss an die Nachbarkantone wiederherzustellen.
Im Kanton Basel Landschaft haben sich verschiedene Änderungen auf das Jahr 2022 hin ergeben. Hier finden Sie eine Übersicht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das Bundesgericht hat mit Urteil 2C_142/2019 vom 18. Mai 2021 eine Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Baselland und Dorneck-Thierstein betreffend den Pauschalabzug für Unterhaltskosten bei privaten Liegenschaften abgewiesen.
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird für Steuerzwecke administrativ vereinfacht. Neu umfasst die erweiterte Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Diese Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2022.