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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bern – BE

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Bern.

BE: Unzulässigkeit des Neubewertungsansatzes der Regierung: Schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichts liegt vor

04.05.2022

Der Grosse Rat hatte bei der Anordnung der allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20) bestimmt, dass bei Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei (Art. 2 Abs. 4 des Dekrets über die allgemeine Neubewertung, AND).

BE

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

BE: Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Festsetzung der amtlichen Grundstück-Steuerwerte im Kanton Bern gut

23.12.2021
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken gut.

Gegen den vom Grossen Rat festgesetzten Ziel-Median von 70 Prozent für die allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

BE

BE: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Steuergesetzrevision 2024 – Regierung will steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen

22.10.2021

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Gleichzeitig werden verschiedene, neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt. Auf tarifarische Massnahmen verzichtet der Regierungsrat bewusst.

Aus dem Bericht des Regierungsrates vom 16. Dezember 2020 zum Thema «Steuerliche Effekte bei Energiesparmassnahmen» ging hervor, dass bei Energiesparmassnahmen – entgegen den Befürchtungen – keine negativen steuerlichen Effekte resultieren. Als problematisch erachtete der Regierungsrat jedoch verschiedene Ungleichbehandlungen, die im Rahmen der vorliegenden Steuergesetzrevision behoben werden sollen.

BE

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2021 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

06.08.2020

Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2020 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

10.08.2019
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2020

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2020 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2020

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2020

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Beieinem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen.Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2019 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 160.9 Punkte. Da dieser um 1.0 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2020.
Quelle: Rundschreiben 2-173-D-2019-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 07.08.2019.