Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern ab 2022 - Harmonisierung bei den Bundessteuern
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vereinheitlicht Rückerstattungs- und Verzugszinssätze auf Abgaben und Steuern. Ab 1. Januar 2022 beträgt der einheitliche Satz für den Vergütungszins für Rückerstattungen und den Verzugszins 4,0 Prozent. Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bleibt bei 0,0 Prozent. Fünf Zinsverordnungen werden aufgehoben.