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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST – Mehrwertsteuer

Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.

MWST-Info 04 - Steuerobjekt

01.11.2010
Die ESTV hat heute die zentrale MWST-Info 04 - Steuerobjekt veröffentlicht. Diese Broschüre beinhaltet, wie der Titel schon sagt, grundsätzliche Informationen dazu, welche Lieferungen und Dienstleistungen («Leistungen») der Inlandsteuer unterliegen.Keine Ausführungen enthält diese Info zur Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer) sowie zur Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer). Im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten liegen die Informationen bereits vor ([intlink id="mwst-2010-bezugssteuer-und-abrechnung" type="post"]Broschüre zur Bezugssteuer[/intlink] sowie Broschüren der EZV, insbesondere Broschüre 52.01 Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen [Einfuhrsteuer] ).Direkt zur MWST-Info 04 - Steuerobjekt

MWST Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

15.10.2010
Lange hat es gedauert, nun aber geht es plötzlich Schlag auf Schlag. Schon wieder hat die ESTV heute eine überarbeitete Branchenbroschüre zum neuen MWSTG 2010 veröffentlicht. Es handelt sich um die Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, die natürlich vornehmlich für die Energiewirtschaft von Interesse ist.Direkt zur Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

MWST Branchen-Info 06 Detailhandel

14.10.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 06 Detailhandel publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält im Gegensatz zur früheren Branchenbroschüre Detailhandel nur noch branchenspezifische Schwerpunkte des Detailhandels. Insbesondere äussert sich die Broschüre nicht mehr ausführlich über Fragen wie Steuerpflicht, Entgelt oder Vorsteuerabzug.

Inhalt der MWST Branchen-Info 06 Detailhandel

Die neue Branchen-Info enthält insbesondere praxisrelevante Informationen zu:
  • In Rechnung gestellte Unkosten und Nebenleistungen
  • Eintauschgeschäfte / Verrechnungen
  • Pfandgelder auf Gebinden
  • Vermieten von beweglichen Gegenständen
  • Pflichtlager
  • Zahlung mit Kreditkarten, Wechseln, Checks oder Anweisungen (einschliesslich REKA-Checks, Traveller-Checks usw.)
  • Zahlung durch Entgegennahme von WIR-Geld
  • Zahlung mit Kundenkarten
  • Entgelte in ausländischer Währung
  • Mahngebühren
  • Provisionen; Stellvertretung
  • Prepaid-Karten, Kehrichtgebührenmarken, Abonnemente, Billette, Lottoscheine usw.
  • Versicherungsprovisionen und Versicherungsprämien
  • Gutscheine, aufladbare Karten und Schlüssel
  • Verkaufsförderungsinstrumente (Aktionen, Bons, Marken, Promotionsprogramme usw.)
  • Weitere Promotionen / Kundenbindungsprogramme und Treueprämien
  • Steuersätzen
  • Kassensystemen (Scanner-Kassen, Registrierkassen)
  • etc.
Direkt zur Branchen-Info 06 Detailhandel

MWST-Praxis-Info 03 – Steuersatzerhöhung MWST 2011

04.10.2010
Die ESTV hat heute eine MWST-Praxis-Info mit Präzisierungen zur Steuersatzerhöhung 2011 veröffentlicht. Mit der neuen Broschüre werden - auch wenn sie bloss sehr kurz ist - doch einige knifflige Fragen beantwortet.Hier das Wesentliche der Broschüre im Volltext...Bei Umsätzen vor dem 1. Januar 2011, welche Leistungen beinhalten, die sowohl vor als auch nach diesem Datum erbracht werden, ist grundsätzlich eine Aufteilung der Leistungen zum alten und neuen Steuersatz (Prinzip: pro rata temporis) vorzunehmen. Eine solche Aufteilung ist nicht notwendig, beziehungsweise der gesamte Umsatz wird zum alten Steuersatz abgerechnet, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
  • Das Entgelt für die gesamte Leistung wird vollumfänglich bis zum 31. Dezember 2010 in Rechnung gestellt beziehungsweise vereinnahmt;
  • es handelt sich nicht um periodische, wiederkehrende Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wie beispielsweise Abonnemente für Zeitungen und Zeitschriften, Beförderungsleistungen (Halbtax- und Generalabonnemente, Ski-Saisonabonnemente); dazu gehören auch Service- und Wartungsverträge für Lifte, Haushaltmaschinen, Computersysteme und dergleichen;
  • der Leistungserbringer weiss im Zeitpunkt des Verkaufs der Leistung nicht, wann einzelne Bezüge von Leistungen durch den Leistungsempfänger erfolgen.
Die Broschüre führt die  folgenden Beispiele an:
  • Verkauf von Mehrfahrtenkarten des öffentlichen Verkehrs oder Mehrfacheintritten ins Hallenbad bei denen der Kunde einzelne Fahrten oder Eintritte sowohl vor, als auch ab dem 1. Januar 2011 beziehen kann;
  • Verkauf von Autowaschkarten für die mehrmalige Benützung der Autowasch-Anlage (Lieferung);
  • Verkauf von Antivirenprogrammen auf CD's oder DVD's (inkl. Updates) im Engros- und Detailhandel (Lieferung), wobei der Zeitpunkt der Updates (Dienstleistungen) allein vom Endkunden bei der Installation der Software und der Akzeptierung der Geschäftsbedingungen (Lizenz) oder dem Herunterladen der nachfolgenden Updates bestimmt wird.
  • Verkauf eines Personenwagens vor dem 1. Januar 2011, wobei im Verkaufspreis des Personenwagens der  Gegenwert von Serviceleistungen (Lieferungen) als Nebenleistung, welche der Garagist auch nach dem 31. Dezember 2010 erbringen muss, abgegolten ist. Folgendes ist zu beachten: Der jeweilige Gratisservice, welcher der Garagist dem Importeur oder dem Hersteller zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet, ist zum Steuersatz abzurechnen, der zu diesem Zeitpunkt gilt.

MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen

10.09.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen veröffentlicht. Die neue Broschüre gibt Auskunft darüber, ob für bereits bezogene Gegenstände oder Dienstleistungen, die später für einen anderen als den ursprünglichen Zweck verwendet werden, Korrekturen vorgenommen werden müssen. Die Broschüre enthält zudem praxisorientierte Berechnungsbeispiele.

In diesen Fällen liegt eine MWST-relevante Nutzungsänderung vor

Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn Gegenstände und/oder Dienstleistungen neu
  • im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit (in diesem Fall ist eine so genannte Einlageentsteuerung vorzunehmen),
  • für eine unternehmerische, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit (für die Erzielung von ausgenommenen Leistungen; in diesem Fall liegt ein Eigenverbrauchstatbestand vor) oder
  • ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit  (auch in diesem Fall ist Eigenverbrauch gegeben)
verwendet werden.Auch thematisiert wird in der Broschüre die Problematik der vorübergehenden Verwendung.Die MWST-Info 10 -Nutzungsänderungen ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen

MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

27.08.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 26 Betreibungs- und Konkursämter publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Titel schon sagt, praxisrelevante Informationen über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Inhalt der MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

Die neue Branchen-Info enthält insbesondere praxisrelevante Informationen zu:
  • Grundsätzlichem zur Spezial- und Generalexekution
  • Pfändungsverfahren und Pfandverwertungsverfahren
  • Konkurs- und Nachlassverfahren
    • Steuerperiode
    • Steuerpflicht
    • Vor der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung entstandenen MWST-Forderungen
    • Nach der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung anfallenden MWST-Forderungen
    • Was ist abzurechnen?
Direkt zur MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung

27.08.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung veröffentlicht. Diese in der Praxis ganz zentrale MWST-Info gibt Auskunft darüber, welche Lieferungen und Dienstleistungen aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht an welchem Ort erbracht werden.

Bedeutung Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für die MWST

Der Leistungsort hat im internationalen Verhältnis eine grosse Bedeutung, denn befindet sich der Ort der Lieferung oder der Ort der Dienstleistung im Inland, unterliegt die Leistung der Inlandsteuer oder Bezugsteuer. Liegt der Ort im Ausland, unterliegt die Leistung nicht einer dieser Steuerarten.

Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für verschiedene Leistungsarten

Die neue Broschüre MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung gibt insbesondere Auskunft über die folgenden Leistungsorte:

Ort der Lieferung nach MWSTG

  • Empfängerort
  • Ort, wo sich der Gegenstand bei der Übernahme befindet
  • Ort, wo die Beförderung oder der Versand beginnt
  • Ort der Lieferung bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung
  • Ort der Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstandes ab Lager im Inland
  • Ort der Lieferung bei werkvertraglichen Lieferungen (Bearbeitungen von Gegenständen)
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Kommissionsverkäufen
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Auslieferungs- und Konsignationslagern
  • Ort der Lieferung bei Veredelungsverkehr
  • Ort der Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften

Ort der Dienstleistung nach MWSTG

  • Empfängerort
  • Erbringerort
  • Tätigkeitsort
  • Ort der zurückgelegten Strecke
  • Ort der gelegenen Sache
  • Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe
Die MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung

MWST-Info 18 - Vergütungsverfahren

09.08.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 18 – Vergütungsverfahren publiziert. Die MWST-Info erläutert, wie Leistungsempfänger mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, welche in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten verzeichnen, die bezahlte Vorsteuer rückvergütet bekommen. Die Möglichkeit der Rückvergütung besteht unter gewissen Voraussetzungen auch für die entrichtete Einfuhrsteuer.

Inhalt der MWST-Info 18 Vergütungsverfahren im Überblick

Die MWST-Info 18 – Vergütungsverfahren enthält insbesondere Informationen zu:
  • Voraussetzungen materieller Art
  • Umfang und Einschränkung der Steuervergütung
  • Vergütungsperiode, Fristen sowie Vorauszahlungen und Akontozahlungen
  • Formelle Voraussetzungen und Verfahren der Vergütung
  • Vergütungszins
Darüber hinaus enthält die MWST-Info ein praktisches Schema zur Prüfung des Rückforderungsanspruches.

Weitere Informationen zum Thema

MWST Branchen-Info 03 Druckerzeugnisse

05.08.2010
Die ESTV hat am 30. Juli die MWST Branchenbroschüre 03 Druckerzeugnisse publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält praxisrelevante Informationen für Firmen im Bereich der Druckerzeugnisse, also insbesondere für Druckereien, Buchbindereien, Verlage, Buchvertriebshäuser und Buchhandlungen.

Wichtigste Themen der neuen MWST Branchen-Info 03 Druckerzeugnisse

Die neue Branchen-Info 3 Druckerzeugnisse zum MWSTG 2010 greift insbesondere die folgenden Themen auf, die oft zu Problemen Anlass geben:
  • Definition des Buches und des Druckerzeugnisses
  • Steuersatzproblematik (Normalsatz oder reduzierter Satz?)
  • Kinderbücher
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Beifügen von Werbematerial
  • Binden und Heften
  • Einheit und Mehrheit der Leistungen
  • Recycling-Material
  • Verpackung, Umschliessung und Versand
  • Portokosten und Transportkosten
  • Lagerung
  • Abonnementsproblematik
    • Entstehung der Steuerforderung
    • Abrechnungsart
    • Abonnementsunterbrechung
    • Adressänderung
  • Zusatzleistungen mit oder ohne Aufpreis
  • Leserbindungsaktionen, Haltbarkeitsmassnahmen
Direkt zur Branchen-Info 03 Druckerzeugnisse

MWST Branchen-Info 13 Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

02.07.2010
Die ESTV hat heute die erste neue Branchen-Info in der definitiven Form veröffentlicht. Es handelt sich um die Branchenbroschüre für Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen.Die neue Publikation informiert einerseits Unternehmen, die über ein Telefoniemobilfunk- oder -festnetz verfügen, und andererseits all jene, die Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen erbringen sowie Vermittler von solchen Leistungen.Sie verdeutlicht die Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsarten, die im Bereich der Telekommunikation und im Zusammenhang mit elektronischen Dienstleistungen vorkommen. Eine solche Unterscheidung ist unerlässlich, insbesondere für die Bestimmung des Orts der Leistung sowie für die Abklärung der Steuerpflicht der Anbieter, namentlich jener, die ihre Leistungen im Inland erbringen, ihren Sitz jedoch im Ausland haben.Die Broschüre ist (rückwirkend) ab 1.1.2010 gültig.Direkt zur Branchen-Info 13 Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen