MWST - Zusatzbotschaft mit Einheitssatz liegt vor
24.06.2010
Der Bundesrat hat gestern die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) verabschiedet. Wie bereits in der Botschaft vom Juni 2008 vorgesehen, sollen die heute geltenden drei Steuersätze durch einen Einheitssatz ersetzt und die Mehrheit der Steuerausnahmen abgeschafft werden.Man darf - dies die Meinung des Autors - schon jetzt gespannt sein, wieviel dieser Botschaft die Beratungen im Parlament überleben wird und wie stringent dann eine allfällige Kompromissvorlage noch sein wird. Ebenfalls sehr interessant ist die doch etwas abenteuerlich begründete These, der Einheitssatz solle insbesondere der Bevölkerung mit geringem Einkommen zugute kommen.
Idee der Botschaft - Einheitssatz von 6.2% und Aufhebung von Ausnahmen=Vereinfachung
Durch den Einheitssatz und die Aufhebung der meisten heute geltenden Steuerausnahmen soll die Mehrwertsteuer weiter vereinfacht werden. Mit dem vorgeschlagenen einheitlichen Steuersatz von 6,2 Prozent und der Abschaffung von 21 der heute geltenden 29 Steuerausnahmen sollen komplexe Abgrenzungsprobleme wegfallen. Die Botschaft berücksichtigt laut Bundesrat die von National- und Ständerat vorgenommenen, nicht unwesentlichen Änderungen im Rahmen der Beratungen zum ersten Teil der MWST-Reform.«Verkaufs-Argumentation» des Bundesrates - Minderbelastungen sollen Mehrbelastungen aufwiegen
Im Folgenden die Argumentation des Bundesrates in seiner Medienmitteilung zur Veröffentlichung der Botschaft:Zum Einheitssatz
- Ein einheitlicher Steuersatz stellt die Gleichbehandlung aller Wirtschaftsbranchen und Interessengruppen sicher. Er führt auch zu mehr Transparenz. Durch den Einheitssatz entfallen die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Leistungen, die zum Normalsatz besteuert und solchen, die zum reduzierten Satz besteuert werden. Auch Unternehmen, die Leistungen derzeit mit zwei oder sogar drei Steuersätzen abrechnen müssen, profitieren vom Einheitssatz.
- Mit der Reform steigt zwar die Steuerbelastung auf Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken sowie in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Beherbergung und Gesundheitswesen.
- Konsumenten profitieren dafür in anderen Bereichen von Steuerleichterungen. Dazu gehört zum Beispiel der öffentliche Verkehr. Weniger hoch wird die Belastung für den Konsumenten auch beim Kauf von Elektrogeräten, Autos, Möbeln, Kleidern, Benzin, Heizöl oder beim Restaurantbesuch.
- Der Bundesrat sieht gar eine Überkompensation: Die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke belaufen sich heute gerade noch auf sieben Prozent der durchschnittlichen Haushaltsausgaben, während beispielsweise die Ausgaben für Verkehr und Kommunikation stetig zunehmen. Sie betragen mittlerweile 12 Prozent eines durchschnittlichen Haushaltsbudgets.
Zur Aufhebung von Ausnahmen
Durch die Aufhebung von 21 der insgesamt 29 Steuerausnahmen werden komplexe Abgrenzungsprobleme beseitigt. Ausnahmen bleiben dort bestehen, wo der administrative Aufwand entweder in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist. Dabei handelt es sich um die folgenden Ausnahmen:- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele
- Verkauf und Vermietung von Immobilien
- Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.ä.)
- Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens