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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Schaffhausen – SH

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Schaffhausen.

SH und ZH - Steuerinitiativen sollen ungültig erklärt werden

14.02.2013
Die Regierungsräte der Kantone Schaffhausen und Zürich beantragen den jeweiligen Kantonsräten die Ungültigerklärung von Initiativen, welche die Umverteilung von Steuerlasten anstreben. Im Kanton Schaffhausen betrifft dies die Initiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)», im Kanton Zürich die Initiative «STEUERBONUS FÜR DICH (Kantonale Volksinitiative für eine direkte Steuererleichterung für die unteren und mittleren Einkommen)».

SH – Bundesrechtswidrigkeit und unklare Formulierung

Mit der Initiative sollen die höheren Einkommen stärker besteuert werden. Konkret wird die (Wieder-) Einführung einer Tarifstufe von 13 % für steuerbare Einkommensteile von 210'100 bis 434'100 Franken verlangt. Die Initiative sei, wie der Regierungsrat schreibt, allerdings unklar formuliert.Es ist gemäss Regierungsrat offen, ob die Initianten einen neuen Art. 38 des Steuergesetzes beantragen, der sich auf den Tarif beschränkt und damit die bisherigen zusätzlichen Regelungen wie das Steuersplitting, das Halbsatzverfahren usw. aufhebt. Dadurch würde das Schaffhauser Steuergesetz in diesem Punkt bundesrechtswidrig. Der Kanton Schaffhausen käme der Verpflichtung, die Steuer für Ehegatten im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen angemessen zu ermässigen, nicht mehr nach.Der Regierungsrat führt weiter aus, dass selbst wenn man annehme, mit der Initiative solle einzig eine zusätzliche Progressionsstufe für höhere Einkommen eingeführt werden, führe dies, weil in jedem Fall keine Änderung der weiteren Absätze von Art. 38 des Steuergesetzes beantragt wurde, im Bereich der neuen Progressionsstufe zur Konstellation, dass Eheleuten ohne ersichtlichen Grund das Splitting verwehrt werde, und damit auch in diesen Fällen zu einer rechtswidrigen Besteuerung.Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, da sie dem Bundesrecht widerspreche.Materiell ist der Regierungsrat der Ansicht, dass, je nach Auslegung der Initiative, diese gar zu einer massiven Steuererhöhung für Familien führen würde.

ZH – Gutachten von Prof. Felix Uhlmann zeigt Verfassungswidrigkeit und tendenziell vollständige Ungültigkeit der Steuerbonus-Initiative

Der Regierungsrat des Kantons Zürich stützt sich im Zusammenhang mit seinem Antrag auf Ungültigkeit auf ein Gutachten, dass er bei Prof. Felix Uhlmann in Auftrag gegeben hat.Felix Uhlmann kommt darin zum Schluss, dass verschiedene Teile der Initiative verfassungswidrig seien. So gelte dies für die «Sprünge» in der Besteuerung der Einkommen ab CHF 100'000 (resp. ab CHF 150'000) sowie für die Umverteilungssteuer im Grenzbereich von CHF 3 resp. 5 Mio. Weiter sei dies auch die Privilegierung von Genossenschaften und mutmasslich die Übertragbarkeit des Steuerbonusses auf Folgejahre der Fall.In anderen Bereichen, so Uhlmann weiter, führe die Initiative möglicherweise in Einzelfällen zu exzessiver, rechtsungleicher Besteuerung.Da die mutmasslich ungültigen, da verfassungswidrigen Teile zumindest teilweise die Essenz der Initiative beträfen, sei eine einfache Streichung der unzulässigen Teile praktisch nicht möglich, und der Kantonsrat müsste die Initiative quasi umgestalten. Dies könne aber nicht die Aufgabe des kantonsrat sein. Zudem wären wohl auch Verschiebungen zu erwarten, die von den Initianten gar nicht gewollt wären. Aus diesem Grund sieht Uhlmann die vollständige Ungültigerklärung als empfehlenswert.

Weitere Informationen zum Thema

SH – Feuerwehrsold bis CHF 7'000 steuerfrei (ab 1.1.2013)

04.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Anpassung der Steuergesetzgebung vorgenommen. Einkünfte bis 7'000 Franken aus der Tätigkeit in einer Milizfeuerwehr sind ab dem 1. Januar 2013 steuerfrei. Hintergrund der neuen Regelung ist eine neue Bestimmung auf Bundesebene über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes.

Höherer Abzug im Kanton Schaffhausen als auf Bundesebene

Für die direkte Bundessteuer wurde der Freibetrag auf 5'000 Franken festgesetzt. Auf kantonaler Ebene erscheint angesichts der vergleichsweise tiefen Entschädigungen für Tätigkeiten in einer Milizfeuerwehr im Kanton Schaffhausen ein Freibetrag von 7'000 Franken angemessen.Würde das kantonale Recht erst auf einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2013 angepasst, müsste der Feuerwehrsold vollumfänglich besteuert werden. Darum hat der Regierungsrat gestützt auf seine Notrechtskompetenz gemäss Kantonsverfassung die entsprechende vorläufige Regelung getroffen.Diese ist bei der nächsten Teilrevision des Steuergesetzes durch ordentliches Gesetzesrecht abzulösen.

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich. 

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

08.08.2012
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2012 beträgt 160.2 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2011 =161.9 Punkte) einem Rückgang von -1.1 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2013 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

SH - Steuerbares Einkommen im Jahr 2010 gesunken

11.07.2012
Der Kanton Schaffhausen hat seine Steuerstatistik für das Jahr 2010 veröffentlicht...vorerst in einer provisorischen Version.Die Steuerdaten ergeben wichtige Einblicke in die kantonale Volkswirtschaft und über die Einkommens- beziehungsweise Ertragslage der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die kantonale Finanz- und Fiskalpolitik.Weil die Steuererklärungen nach Abschluss des Steuerjahres eingereicht und die Steuern erst dann definitiv veranlagt werden, können die statistischen Auswertungen nur mit zeitlicher Verzögerung erstellt werden. Die Steuerstatistik der natürlichen Personen basiert deshalb auf dem Steuerjahr 2009. Für 2010 liegen erste Zahlen vor, die sich für 6 Prozent der Steuerpflichtigen noch auf provisorische Veranlagungen stützen. Die Statistik der juristischen Personen bezieht sich auf das Steuerjahr 2010.

Gesamteinkommen im Kanton Schaffhausen gesunken

Das Gesamteinkommen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen (ohne quellenbesteuerte Einkommen) betrug 2009 3,283 Mrd. Franken (2008: 3,261 Mrd. Franken). Aufgrund der noch provisorischen Zahlen sank es 2010 auf 3,127 Mrd. Franken. Der doch erhebliche Rückgang muss auf die Folgen der Finanzkrise zurückgeführt werden. 68,5 Prozent des Einkommens stammen aus Erwerbstätigkeit, davon 62,6 Prozent aus Lohneinkommen und 5,9 Prozent aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Etwas mehr als ein Fünftel des Gesamteinkommens sind Renten (Pensionen inkl. Versicherungsleistungen). Die Erträge aus Guthaben / Wertschriften sowie aus Liegenschaften (ohne Berücksichtigung der Schuldzinsen) tragen je zwischen 4 und 5 Prozent zum Gesamteinkommen bei.

Höhere Sozialabzüge auf Grund Steuergesetzrevision

Steuerbar sind die um die zulässigen Abzüge verringerten Einkommen. Die Abzüge beliefen sich 2009 auf 896,6 Mio. Franken (2008: 871,1 Mio. Franken). Mit 27,1 Prozent sind die Berufsauslagen der grösste Abzugsposten, gefolgt von den Sozialabzügen (z.B. Kinderabzug) mit 19,7 Prozent sowie den Schuldzinsen mit 19,1 Prozent. Gegenüber 2008 stiegen die Sozialabzüge (Erhöhung des Kinderabzuges) als Folge der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2009 um 29,2 Mio. Franken oder rund 20 Prozent.Der Kanton zählte 2009 43'456 steuerpflichtige Personen (Zunahme gegenüber dem Vorjahr: 336). 6,5 Prozent davon verfügten über kein steuerbares Einkommen. Die übrigen bezahlten insgesamt 153,9 Mio. Franken kantonale Einkommenssteuern. Die rund 77 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen bis 75‘000 Franken kamen für 40 Prozent der Steuereinnahmen (62,5 Mio. Franken) auf. Demgegenüber trugen die 0,7 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von über 300'000 Franken 7,3 Prozent der Einkommenssteuern.Die natürlichen Personen deklarierten Ende 2009 Vermögen von insgesamt 16,7 Mrd. Franken. Es besteht zu 45,4 Prozent aus Guthaben / Wertschriften und zu 45,8 Prozent aus Liegenschaftsbesitz. 5,1 Prozent des Vermögens sind Geschäftsvermögen. Vom Gesamtvermögen konnten Geschäfts- und private Schulden von rund 7,3 Mio. Franken in Abzug gebracht werden, d.h. effektiv der Vermögenssteuer unterlagen nach Berücksichtigung der Freibeträge rund 9 Mrd. Franken. Bei den «private Schulden» handelt es sich fast vollständig um Hypothekarschulden. Die vermögenssteuerfreien Beträge betragen für verheiratete Personen 100'000 Franken beziehungsweise alleinstehende Personen 50'000 Franken sowie pro Kind 30'000 Franken. Die daraus resultierenden Vermögenssteuern beliefen sich 2009 auf 17,8 Mio. Franken. Rund 60 Prozent der Steuerpflichtigen weisen kein steuerbares Vermögen aus. Demgegenüber kommen rund 5 Prozent der Steuerpflichtigen für 60 Prozent der Vermögenssteuer auf.Die quellenbesteuerten Einkommen betrugen 2010 640 Mio. Franken (2009: 657 Mio. Franken). Unter allen Titeln beliefen sich die steuerbaren Einkommen somit auf gegen 4 Mrd. Franken. Bei den Quellensteuern basiert die Statistik auf den definitiven Zahlen des Jahres 2010. Die 10‘465 Quellensteuerpflichtigen, die Hälfte davon Grenzgänger, bezahlten 22,1 Mio. Franken (2009: 20,6 Mio. Franken) Kantonssteuern.Ende 2010 waren im Kanton 3'640 juristische Personen ansässig (Zunahme gegenüber dem Vorjahr: 109). Sie wiesen insgesamt einen im Kanton steuerbaren Gewinn von 722,3 Mio. Franken (Vorjahr 753,7 Mio. Franken) und ein steuerbares Kapital von 62,6 Mrd. Franken (52,4 Mio. Franken) aus. 80 Prozent des Gewinnsteuerertrages von 34,1 Mio. Franken werden von 90 juristischen Personen mit einem steuerbaren Gewinn von über 1 Mio. Franken pro Jahr bezahlt. Auf der anderen Seite tragen knapp 3'200 juristische Personen mit 1,37 Mio. Franken Gewinnsteuer zu 4 Prozent des Gewinnsteuerertrages bei. Der Steuerertrag der juristischen Personen wird mit anderen Worten von wenigen ertragsstarken Unternehmen geprägt.Im Vergleich zum Jahr 2009 ist die Gewinnsteuer 2010 (34,1 Mio. Franken) um rund 3 Mio. Franken zurückgegangen, im Vergleich zu 2008 um 0.7 Mio. Franken. Im Gegensatz zu Erträgen aus Gewinnsteuern sind die Einnahmen aus dem steuerbaren Kapital gegenüber dem Vorjahr stabil (4,7 Mio. Franken).Die Statistiken über die Steuerjahre 2009 beziehungsweise 2010 sind ein Blick zurück. Dabei zeigt sich, dass die Finanzkrise und ihre Folgen sich erheblich auf die Einkommen und die kantonale Volkswirtschaft ausgewirkt haben. Noch nicht aus den Statistiken ist aber andererseits die wirtschaftliche Erholung ersichtlich, die sich 2011 bei den Steuereinnahmen der natürlichen Personen und hier am stärksten beim Quellensteuerertrag gezeigt hat. In einem etwas längeren Zeitraum betrachtet kann festgestellt werden, dass sich die kantonalen Einkommen sowie die Gewinne der Unternehmen insgesamt in den vergangenen Jahren erfreulich entwickelt haben. Dazu beigetragen hat selbstverständlich auch die stetige Zunahme von steuerpflichtigen Personen und Unternehmen.

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Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

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SH - Steuergesetzrevision rückwirkend in Kraft gesetzt

14.03.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat, nachdem die Referendumsfrist abgelaufen ist, die vom Kantonsrat am 5. Dezember 2011 beschlossene Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Gesetzesvorlage siehe unten) rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die im Rahmen der Revision ebenfalls angepassten Bestimmungen über die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen treten erst am 1. Januar 2013 in Kraft.Die Gesetzesänderung beinhaltet zum grössten Teil Anpassungen, welche auf Grund von Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind, wie bspw.
  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien oder
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

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