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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Thurgau – TG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Thurgau.

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2018 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

24.08.2017
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2018

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2018 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2018

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2018

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Beieinem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen.Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2017 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 158.1 Punkte. Da dieser um 3.8 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2018.
Quelle: Rundschreiben 2-152-D-2017-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 24.08.2017.

Abzug dritte Säule 2017

19.10.2016
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben2-144-D-2016-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2017 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2017

Der Abzug Säule 3a 2017 ist:
  • Abzug Säule 3a 2017 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'768.-
  • Abzug Säule 3a 2017 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'840.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2017

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen wird um 0.25 Prozentpunkte gesenkt und erreicht so 0%. Der Rückerstattungszins verbleibt bei 3%:
  • für Vorauszahlungen: 0%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2017 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

19.08.2016
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2017

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2015 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2017

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2017

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Beieinem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen.Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2016 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 157.8 Punkte. Da dieser um 4.1 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2017.
Quelle: Rundschreiben 2-143-D-2016-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 18.08.2016.

Steuerbelastung in der Schweiz 2015 - Tax Freedom Days

27.07.2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonshauptorten und Gemeinden für das Jahr 2015 berechnet. Die Zahlen sind in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2015» veröffentlicht. Erstmals seit 2011 hat die ESTV die Steuerbelastung auch wieder in «Tax Freedom Days» umgerechnet. Daraus ist ersichtlich, wie lange jemand arbeiten muss, um alle Steuern auf Bund-, Kantons- und Gemeindeebene zu bezahlen.Die von der ESTV herausgegebene Publikation weist die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in ihrer ganzen Vielfalt aus. Die Steuerbelastung wurde berechnet für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Erbschaftssteuern
Die Höhe der Steuerbelastung lässt sich auf verschiedene Arten darstellen. Als Prozentzahl, kartografisch, oder als Anzahl Tage, die jemand arbeiten muss, um seine Steuern zu bezahlen. Die publizierten Darstellungen zeigen:
  • Steuerbelastung in den Gemeinden
  • Kartografische und grafische Darstellung der Steuerbelastung in den Gemeinden
  • «Tax Freedom Days» für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde
  • Der Steuerrechner der ESTV

Zu den einzelnen Publikationen

  • Die Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden 2015» hat die ESTV bereits im Mai veröffentlicht. Diese Publikation weist die innerkantonalen Steuerbelastungsunterschiede bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen detailliert für alle Gemeinden in der Schweiz aus.
  • Die thematischen Karten zur Steuerbelastung in der Schweiz zeigen die Steuerbelastung in allen Schweizer Gemeinden für verschiedene Einkommenskategorien für ausgewählte Steuersubjekte. Zu beachten ist, dass die direkte Bundessteuer bei der auf den Karten gezeigten Steuerbelastung mit einbezogen ist.
  • Die grafische Darstellung hebt die kantonalen Unterschiede in der Steuerbelastung hervor und präsentiert einige statistische Angaben zur Steuerbelastung.
  • Der «Tax Freedom Day» für die Einkommenssteuer (Bund-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen».
  • Der Steuerrechner der ESTV ermöglicht online eine aktuelle Betrachtung der individuellen Steuerbelastung.

Bewertung von Naturalbezügen bleibt auch 2016 unverändert - kein Ausgleich der kalten Progression

09.09.2015
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben zu Naturalbezügen und Ausgleich der kalten Progression bei der Bundessteuer im Jahr 2016 veröffentlicht. Demnach bleibt alles beim Alten und es finden keine Anpassungen statt.

Das Rundschreiben im Volltext

1 Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2016

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich keine Anpassungen. Damit gelten für das Steuerjahr 2016 weiterhin die Merkblätter

2 Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2016

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dezember 1982 = 100). Am 30. Juni 2015 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 158.4 Punkte. Da dieser um 3.5 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2016.

TG - Steuerliche Entlastung in jeder dritten Gemeinde

18.06.2015
Die Staatskanzlei des Kantons Thurgau hat die Publikation «Steuerfüsse 2015, Steuerkraft 2014» veröffentlicht. Danach blieb die Mehrheit der Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuerfüsse 2015 unangetastet. Bei den Politischen Gemeinden kam es allerdings vermehrt zu Erhöhungen. Vor allem dank weiteren Senkungen bei den Schulsteuerfüssen profitierte die Bevölkerung gemäss der Publikation dennoch in jeder dritten Gemeinde von einer steuerlichen Entlastung. Die Steuerkraft pro Einwohner nahm 2014 weiter zu.Die seit Jahren anhaltende Abwärtsbewegung bei den Steuerfüssen der Politischen Gemeinden läuft aus. Seit der Jahrtausendwende haben die politischen Gemeinden ihre Steuerfüsse markant zurückgenommen. Im Jahr 2000 lagen sie im Schnitt noch 16 Prozentpunkte höher als heute. Erstmals haben 2015 nun aber wieder mehr Politische Gemeinden ihre Steuerfüsse erhöht als gesenkt. Acht Politische Gemeinden setzten ihren Steuerfuss höher an als im Vorjahr, in nur fünf Gemeinden fiel er tiefer aus. Der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig und erreichte 58,7  Prozent.

Schulsteuerfüsse sinken weiter

In den Schulgemeinden setzt sich der Trend zu tieferen Steuerfüssen unterdessen ungebrochen fort. In jeder dritten Schulgemeinde kam es 2015 zu einer Senkung des Steuerfusses, in keiner einzigen hingegen zu einer Erhöhung. Die Steuerfusssenkungen hielten sich mit 2 bis 4 Prozentpunkten aber im Rahmen.

Jede dritte Gemeinde mit etwas tieferen Gesamtsteuerfüssen

Die Summe der verschiedenen Teilsteuern – Staats-, Gemeinde-, Schulgemeinde- und Kirchgemeindesteuer – ist 2015 häufiger gesunken als gestiegen. Sowohl für die evangelischen als auch für die katholischen Steuerpflichtigen fiel die Gesamtsteuer in 29 Gemeinden tiefer aus als im Vorjahr. Am stärksten entlastet wurden die Steuerpflichtigen in den Gemeinden Hauptwil-Gottshaus und Güttingen. Gestiegen sind die Gesamtsteuerfüsse für die evangelische Bevölkerung in acht, für die katholische in neun Gemeinden.

Tiefste Steuerbelastung in Bottighofen

Wer in Bottighofen lebt, profitiert auch 2015 von den niedrigsten Steuerfüssen im Kanton. Der Gesamtsteuerfuss für die evangelischen Steuerpflichtigen liegt bei 232 Prozent, derjenige der katholischen Bevölkerung bei 238  Prozent. Den höchsten Gesamtsteuerfuss haben 2015 die katholischen Steuerpflichtigen in der Gemeinde Raperswilen zu tragen (322  Prozent).Weitere Zunahme der SteuerkraftDie Steuerkraft pro Einwohner stieg 2014 im Kanton Thurgau um 83 Franken auf 1963 Franken an (+4,4 %). In insgesamt 60 der 80 Thurgauer Gemeinden übertraf die Steuerkraft pro Einwohner das Vorjahresergebnis. Am stärksten wuchs die Steuerkraft in den Gemeinden Zihlschlacht-Sitterdorf, Warth-Weiningen und Lengwil. Die stärksten Einbussen mussten hingegen die Gemeinden Sommeri und Salenstein hinnehmen.

Weitere Informationen zum Thema

TG - Berufsauslagen: Neue Kilometeransätze ab 2016

29.04.2015
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung über die Pauschalierung der besonderen Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit geändert. Die Ansätze für den Abzug von Auto-Kilometern in der Steuerklärung werden aufgrund der deutlich gesunkenen Kosten angepasst. Sie gelten ab der Steuererklärung 2016.Gemäss Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern können bei unselbständiger Erwerbstätigkeit die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als Berufskosten abgezogen werden. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2009 sind die Kosten pro gefahrenen Auto-Kilometer durch niedrigere Anschaffungspreise, geringeren Treibstoffverbrauch und billigere Treibstoffpreise merklich gesunken. Der Regierungsrat passt mit einer Verordnungsänderung per 1. Januar 2016 die abzugsberechtigten Kosten für Fahrten mit dem Privatauto zur Arbeit den tatsächlichen Kosten an. Die reduzierten Kilometeransätze stützen sich ab auf eine TCS-Berechnung von 2015, ausgehend von einem Mittelklassewagen (Anschaffungskosten von 20 000 bis 25 000 Franken) und jährlichen Kilometerleistungen von 15 000 bis 20 000.

Die neuen Kilometeransätze im Überblick

Die vom Regierungsrat neu festgelegten Kilometeransätze sind wie folgt:
  • 60 Rappen bis 3000 km,
  • 50 Rappen von 3001 bis 5000 km und
  • 40 Rappen über 5000 km.
Die Verordnungsänderung wurde im Rahmen der Beratungen des Entlastungspakets LÜP durch die vorberatende Kommisson des Grossen Rats angeregt, um den Pendlerabzug von 4‘500 Fr. auf 6‘000 Fr. bei gleich bleibenden Mehreinnahmen zu erhöhen. Die Prüfung durch die Steuerverwaltung ergab, dass durch die gesunkenen Kosten tatsächlich Spielraum besteht. Mit den neuen Kilometeransätzen resultieren insgesamt Steuermehreinnahmen von 12.8 Mio. Fr. für Kanton und Gemeinden. Durch die vom Grossen Rat beschlossene Pendlerabzugsbegrenzung auf 6‘000 Fr. ergeben sich weitere Steuermehreinnahmen von 4.8 Mio. Franken.

Abzug Säule 3a 2015

20.10.2014
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-122-D-2014-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2015 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2015

Der Abzug Säule 3a 2015 ist:
  • Abzug Säule 3a 2015 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'768.-
  • Abzug Säule 3a 2015 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'840.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2015 wiederum leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese bleiben gegenüber dem Jahr 2014 unverändert:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2015 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

28.08.2014
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2015

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2015 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2015

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2015

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Beieinem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen.Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2014 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 160.1 Punkte. Da dieser um 1.8 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2015.
Quelle: Rundschreiben 2-120-D-2014-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 27.08.2014

TG – Steuerstatistik 2014

24.06.2014
Das statistische Amt des Kantons Thurgau hat neue statistische Informationen zu Steuererträgen, Steuerkraft sowie der Steuerbelastung im Kanton Thurgau veröffentlicht. Hier die Kerninformationen der statistischen Untersuchungen:

Staatssteuererträge von natürlichen Personen nehmen im Jahr 2013 zu

Im Jahr 2013 erwirtschaftete der Kanton Thurgau einen Staatssteuerertrag (brutto) von 568,0 Millionen Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. Hinter diesem Mehrertrag steht eine Zunahme der Steuererträge von natürlichen Personen. Diese stiegen im vergangenen Jahr um 20,3 Millionen Franken. Die Steuererträge von juristischen Personen hingegen gingen um 2,6 Millionen Franken zurück. Der Anteil des Steuerertrags von juristischen Personen am Staatssteuerertrag lag bei 11,1 %.

Steuerkraft pro Einwohner wächst weiter

Die Steuerkraft pro Einwohner nahm 2013 um 33 Franken auf 1'880 Franken zu (+1,8 %). In 55 der 80 Thurgauer Gemeinden übertraf die Steuerkraft 2013 den Vorjahresstand. 19 Gemeinden wiesen 2013 eine Steuerkraft pro Einwohner von mehr als 2'000 Franken auf. Dies sind zwei Gemeinden mehr als im Vorjahr. Zudem hat die Anzahl der Gemeinden mit einer Steuerkraft pro Kopf von weniger als 1'400 Franken abgenommen. Nur noch in elf Gemeinden – sieben weniger als im Vorjahr – lag die Steuerkraft pro Einwohner unter diesem Wert.Die Steuerkraft pro Einwohner der Gemeinde Salenstein nahm im vergangenen Jahr um knapp 45 % zu. Damit löst Salenstein nicht nur die Gemeinde Bottighofen als die Gemeinde mit der höchsten Steuerkraft ab, sondern überschreitet auch erstmals die 5'000 Franken-Schwelle.Politische Gemeinden halten Steuerfüsse mehrheitlich stabilAuch im Jahr 2014 wurde in den Politischen Gemeinden der Steuerfuss häufiger gesenkt als erhöht. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren war die Senkungsrunde jedoch moderat. Von den 80 Thurgauer Gemeinden nahmen 13 die Sätze leicht zurück. Meistens betrug die Reduktion zwei bis drei Prozentpunkte. Einzig in der Gemeinde Eschenz sank der Steuerfuss etwas deutlicher (-6 Prozentpunkte). Anhebungen gab es lediglich in Matzingen und Sirnach (je +4 Prozentpunkte).

Anzahl Gemeinden mit