GR - Kleine Steuergesetzrevision 2011 unter Dach und Fach
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 19. Oktober 2010 der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (StG) zugestimmt.Gegenüber der Botschaft hat der Grosse Rat nur eine Bestimmung geändert: In Art. 64 Abs. 1 StG wird nicht nur der Maximalsatz der Vermögenssteuer auf 1.7‰ reduziert, sondern darüber hinaus wird jede einzelne Tarifstufe um 0.1‰ reduziert. Der (nicht indexierte) Vermögenssteuer-Tarif sieht damit neu wie folgt aus:
- 0,9‰ für die ersten CHF 70'000.-
- 1.1‰ für die weiteren CHF 42'000.-
- 1.4‰ für die weiteren CHF 42'000.-
- 1.5‰ für die weiteren CHF 56'000.-
- 1.6‰ für die weiteren CHF 70'000.-
- 1.85‰ für die weiteren CHF 140'000.-
- 2.15‰ für die weiteren CHF 202'000.-
- 1.7‰ für das ganze steuerbare Vermögen, wenn dieses CHF 622'000.- übersteigt.
Die Regierung wird nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist (Ende Januar 2011) verschiedene Bestimmungen rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft setzen.Art. 3 Abs. 2 StG (Festsetzung der Steuerfüsse) wird auf den 1. Dezember 2011 in Kraft treten, damit der Grosse Rat gestützt auf diese gesetzliche Grundlage in der Dezembersession 2011 die Steuerfüsse für das Steuerjahr 2012 festlegen kann.Die Bestimmungen über die Quellensteuer sollen (mehrheitlich) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Damit kann dann die Verlagerung der Quellensteuererhebung von den Gemeinden auf den Kanton vollzogen werden.