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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Berufskostenabzug

SZ - Neue Entscheide zu Berufsauslagen sowie Krankheitskosten/Pflegekosten

07.04.2010

Geltendmachung von Kosten für die Stellenbewerbung

Heute wurde ein neuer Entscheid StKE 148/08 veröffentlicht. Darin ging es um die Geltendmachung von Kosten für die Stellenbewerbung nach Freistellung durch den bisherigen Arbeitgeber.Die kantonale Steuerkommission entschied, dass die Kosten, welche einer in gekündigtem Arbeitsverhältnis stehenden Person für die Suche einer neuen Stelle anfallen, nicht der Sicherungder bisherigen, sondern der Erschliessung einer neuen Einkommensquelle dienten und deshalb mit Bezug auf das bisherige Erwerbseinkommen keine abzugsfähigen Gewinnungskosten darstellten. Hingegen seien Bewerbungskosten im Verhältnis zu Arbeitslosentaggeldern als Gewinnungskosten zu qualifizieren.Direkt zum Entscheid

Kosten ambulanter Pflege zu Hause

Ein weiterer Entscheid StKE 1/09 setzt sich mit der Abzugsfähigkeit von Kosten der ambulanten Pflege zu Hause auseinander. Die Steuerkommission entschied in diesem neuen entscheid, dass, wenn eine pflegebedürftige Person die Dienste einer von ihr angestellten Pflegekraft in Anspruch nimmt, die dafür entrichteten Gehaltszahlungen - soweit sie Pflege- und nicht Lebenshaltungskosten darstellen -  steuerlich abzugsfähig seien.Mit dem Tod der pflegebedürftigen Person, so die Steuerkommission weiter, fielen nicht nur die Pflegekosten dahin, sondern es gehe auch das Arbeitsverhältnis unter. Soweit die Erben den noch von der Erblasserin geschuldeten Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nachkommen, stellten diese - soweit nicht Lebenshaltungskosten - abzugsfähige Pflegekosten der Erblasserin dar und schmälerten die Höhe des Nachlasses. Führten die Erben dagegen die «Gehaltszahlungen» auf freiwilliger Basis und ohne Gegenleistung weiter, verfügten sie über ihren jeweiligen Erbteil, was nicht abzugsfähig sei.Direkt zum Entscheid

SH - Informationen der Steuerverwaltung zur Steuererklärung 2009

26.01.2010
Gegenwärtig erhalten die Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen ihre Steuerdeklarationsunterlagen für das Steuerjahr 2009, zugestellt. Die Steuerverwaltung hat heute eine Medienmitteilung veröffentlicht, die die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr aufzeigt.

Steuererklärung SH 2009 - Tarif

Am 8. Februar 2009 hat das Schaffhauser Stimmvolk die Gesetzesrevision angenommen, welche die Anstrengun­gen des Kantons Schaffhausen zur nachhaltigen Senkung der steuerlichen Belastung der Einwohnerinnen und Ein­wohner fortsetzt. Daraus ergeben sich nachstehende we­sentliche Änderungen:
  • Der Steuertarif wurde so geändert, dass kleine und mittlere Einkommen zwischen 40'000 und 100'000 Franken steuerbarem Einkommen die höchste Entlas­tung erfahren.
  • Der Vermögenssteuertarif wurde vereinfacht und der Höchststeuersatz von bisher 2,6 o/oo auf 2,3 o/oo ge­senkt.

Steuererklärung SH 2009 - Einführung Teilbesteuerungsverfahren

Der Bundesrat hat Teile der Unternehmenssteuerreform II auf den 1.1.2009 in Kraft gesetzt, wobei insbesondere die Einführung des Teilbesteuerungsverfahrens für qualifizier­te Beteiligungen bei der direkten Bundessteuer zu nennen ist.

Steuererklärung SH 2009 - Abzüge

Bei folgenden Abzügen ergeben sich Änderungen:
  • Teuerungsbedingt wurde der Kilometeransatz bei Benüt­zung des privaten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg um 5 auf 70 Rappen erhöht.
  • Erhöht wurde auch das Minimum und Maximum der 3 % -Pauschale für die übrigen Be­rufsauslagen auf 2'000 bzw. 4'000 Franken.
  • Die Pauschale für Weiterbildungs-und Umschulungskosten wurde auf 500 Franken erhöht.
  • Der Kinderabzug wird von bisher 6'000 auf 8'000 Fran­ken erhöht.

Sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Steuererklärung Schaffhausen

Steuerverwaltung wirbt für elektronische Steuererklärung

Da dies wahrscheinlich auch für die Steuerverwaltung Effizienzvorteile bringt, wirbt die Steuerverwaltung recht intensiv für die Verwendung der elektronischen Steuererklärung.Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Deklarationsfor­mulare kaum verändert. Zusammen mit der im Vorjahr zu­gestellten Veranlagungsmitteilung und der Wegleitung zur Steuererklärung 2009, in welcher die wesentlichsten Än­derungen gelb markiert sind, sollte es den Steuerpflichti­gen möglich sein, ihre Daten des Jahres 2009 ohne grös­seres Kopfzerbrechen in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem die von der Kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Steuer-CD zum Ausfüllen der Steuer­erklärung verwendet, werden zahlreiche Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet. Wer weitergehende, vertiefte Informationen zu einzelnen Sachverhalten sucht, findet diese in der Dienstanleitung zum Steuergesetz, welche auf der Homepage der Kanto­nalen Steuerverwaltung, unter www.steuern.sh.ch Rubrik Dienstanleitung, zu finden ist. Hier ist u. a. auch die Liste der abzugsfähigen Zuwendungen und Spenden sowie der Steuerrechner zu finden, mit welchem verschiedene Steu­ersituationen berechnet werden können.

Frist zum Einreichen der Steuererklärung

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, haben die Steuererklärung bis zum 31. März 2010 einzu­reichen. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarations­pflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit beim zuständigen Gemeindesteueramt eine Fristerstreckung zu verlangen. Für ausserhalb des Kantons wohnhafte Perso­nen mit beschränkter Steuerpflicht in unserem Kanton (Liegenschaftsbesitz/Betriebstätte) gilt eine Einreichefrist bis zum 30. September 2010.

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.