DBA Japan
21.05.2010
Die Schweiz und Japan haben heute in Bern das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll enthält primär Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind.
Neuerungen im neuen DBA Japan bei den Quellensteuern
Quellensteuerbefreiungen im neuen DBA Japan
Änderungen ergeben sich gegenüber dem geltenden DBA im Bereich Quellensteuern: Vereinbart wurde die Quellensteuerbefreiung auf- Lizenzzahlungen sowie auf
- Dividendenzahlungen an Gesellschaften, welche mindestens 50 Prozent der Stimmrechte halten.