ZH - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten - Präzisierung
07.01.2010
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für
Quelle: Steueramt des Kantons Zürich
- Anwaltsprüfung,
- Dissertation,
- Facharzttitel und
- gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien
Quelle: Steueramt des Kantons Zürich