MWST: Neue MWST-Branchen-Info für Gemeinwesen
Am 23. September 2024 wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen veröffentlicht.
Am 23. September 2024 wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen veröffentlicht.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Die MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» gibt Auskunft, worauf bei der Rechnungsstellung und bei der Abrechnung der MWST zu achten ist.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet. Die Revision beinhaltet namentlich die Ausführungsbestimmungen zum teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Vereinfachungen bei der Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen und eine erweiterte Onlinepflicht.
Das Parlament hat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) im Juni 2023 angenommen. Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen.
Die EStV hat die Steuerstatistiken 2021 zur Schweizerischen MWST veröffentlicht
Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Hier finden Sie die neuen Saldosteuersätze, die ab dem 1.1.2024 gelten.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen zu den Themen Flughafen EuroAirport (Basel Mülhausen) sowie Negativzinsen vorgenommen worden sind.
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.